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  • Kunststoffkanister mit Kraftstoff lagern in einer Garage.

    Ist die private Lagerung von Kraft- und Brennstoffen erlaubt?

Dresden, 7. Juli 2022 | (ks)
 
Energie-Ausfälle können durch technische Pannen auftreten. Oder die Erzeugung ist nur eingeschränkt möglich, weil die benötigten Rohstoffe fehlen. Für die Selbstversorgung im Ernstfall sind Alternativen wie Generatoren, Campingkocher, alternative Öfen, Lampen und ähnliches gefragt. Alle benötigen einen Kraft- oder Brennstoff, um zu funktionieren. Bis auf Holzscheite für den Kamin kann man aber nicht wahl- und maßlos alles Brennbare bunkern. Wer Vorräte anlegt sollte wissen:
 
  • Für die Lagerung von entzündlichen und explosiven Kraft- und Brennstoffen gelten gesetzliche Vorschriften und Verordnungen.
  • Kraft- und Brennstoffe sind unterschiedlich lang haltbar.
  • Kraft- und Brennstoffe sind bei unsachgemäßem Umgang und falscher Lagerung potenziell gefährlich und umweltschädlich.
  • Wer gegen Sicherheitsvorschriften zum Umgang mit den Stoffen verstößt, riskiert seinen Versicherungsschutz, falls etwas passiert. Er muss gegebenenfalls mit Leistungseinschränkungen in der Schadenregulierung rechnen.
 
Die nachfolgenden Hinweise beziehen sich auf Privathaushalte. Im gewerblichen Bereich (Industrie und Handel) gelten umfangreichere Vorschriften und Gesetze. Gesetzliche Grundlagen bilden, auszugsweise auch im Privathaushalt, die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), die Technische Regel Gefahrstoffe (TRGS), die Garagenverordnung und die Brandschutzverordnungen der Länder.

Was ist bei Benzin und Diesel zu beachten?

Die erlaubten Lagermengen für Benzin und Diesel sind streng geregelt. Für Benzin sind die Vorschriften deutlich strenger. Zum einen, weil es leichter entzündbar als Diesel ist. Zum anderen, weil es eine höhere Wassergefährdungsklasse nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) aufweist. Zu den Kraftstoffen zählt auch das Zweitaktgemisch, welches unter anderem als Gerätebenzin für Gartengeräte wie Kettensägen verwendet wird.
 

Lagerung

Die Kraftstoffe müssen in Kanistern aufbewahrt werden, die dicht, fest verschließbar und bruchsicher sind. Will man sie länger als ein bis zwei Jahre lagern, werden Kanister aus Metall empfohlen. In Plastikkanistern wird Treibstoff schneller unbrauchbar, da diese nicht zu 100 Prozent luftdicht sind. Benzin und Diesel verlieren dann durch den Kontakt mit Sauerstoff an Qualität. Entweichende Benzindämpfe bei unsachgemäßer Lagerung können zudem lebensgefährlich sein.
 

Haltbarkeit

Bei luftdichter Lagerung ist Kraftstoff sehr lange haltbar. Benzin bis zu 20 Jahre ohne Qualitätsverlust. Die Lagerfähigkeit von Diesel ist deutlich geringer. Man sollte Diesel in geschlossenen Behältern nicht länger als ein Jahr lagern. Bereits ab sechs Monaten beginnen Bakterien aus dem Biodieselanteil den Kraftstoff zu zersetzen. Dadurch bilden sich schwebende Feststoffe, die das Kraftstoffsystem verstopfen können.
 
Beim Lagern von Benzin und Diesel ist penibel darauf zu achten, dass ausgelaufene Flüssigkeiten zum Beispiel über undichte Garagenböden nicht in den Boden sickern können und damit ins Grundwasser gelangen.
 

Erlaubte Lagermengen für verschiedene Orte

  • Wohnungen
    Wohnungen sind kein geeigneter oder erlaubter Lagerort für Kraftstoffe. Die Aufbewahrung von Benzin, Diesel oder anderen brennbaren Flüssigkeiten der Gefahrenklasse A1 in privaten Wohnungen ist auf maximal einen Liter limitiert. Der Gesetzgeber hatte hier allerdings mehr das sogenannte Waschbenzin für Reinigungszwecke im Blick.
  • Garagen
    Die gesetzliche Grundlage bilden hier die (unterschiedlichen) Garagenverordnungen der Bundesländer. In der Regel gilt überall: In Kleingaragen mit einer Fläche von bis zu 100 Quadratmetern gilt für Benzin eine Obergrenze von 20 Litern. Bei Diesel sind maximal 200 Liter erlaubt. In Tiefgaragen darf der Kraftstoff gar nicht (zum Beispiel in Sachsen) oder nur in unerheblicher Menge gelagert werden.
Die sächsische Garagen- und Stellplatzverordnung regelt wie folgt: "In Mittel- und Großgaragen dürfen brennbare Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen nicht aufbewahrt werden. In Kleingaragen dürfen bis zu 200 l Dieselkraftstoff und bis zu 20 l Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden."
  • Keller
    Im Keller dürfen maximal 20 Liter Kraftstoff gelagert werden. Dies gilt als Obergrenze im gesamten Kellerbereich beziehungsweise für das ganze Haus. Wenn ein Keller also aus mehreren Räumen besteht, dürfen nicht in jedem einzelnen 20 Liter stehen. Schwierig ist das in Miethäusern mit Kellerabteilen für jede einzelne Mietpartei. Hier können kaum verlässliche Absprachen getroffen werden.
 
Aus diesem Grund ist das Lagern von Benzin und Diesel in Mehrfamilienhäusern per Mietvertrag oder Hausordnung meist generell untersagt. Mieter/innen sollten sich unbedingt darüber informieren. Unter Umständen kann die Lagerung sogar einen Vertragsbruch als „vertragswidriger Gebrauch der Mietsache“ darstellen. Schlimmstenfalls kann es zur Kündigung der Wohnung kommen.
Wichtiger Tipp: Bei der Lagerung von Kraftstoffen müssen Geruchsbelästigungen oder gar mögliche Gesundheitsbeeinträchtigungen von Mitbewohnern oder Nachbarn grundsätzlich ausgeschlossen sein. Gleiches gilt für eine potenzielle Umweltgefährdung.
  • Verbotene Aufbewahrungsorte
    • Treppenhäuser beziehungsweise Räume, in denen eine Treppe ist
    • Dachböden oder Dachgeschosse in bewohnten Häusern
    • Durchgänge, Flure, Eingangsbereiche und Durchfahrten
 

Lagerung von Benzin im Auto

Bei längeren Fahrten nehmen viele Menschen im Auto einen Reservekanister mit. In einigen Länder ist das Mitführen von Benzinkanistern im Auto allerdings verboten. Deshalb sollte man sich vor Reiseantritt mit den jeweiligen Bestimmungen des Reiselandes vertraut machen. Für das Reserve-Benzin im Auto gelten in Deutschland folgende gesetzliche Regelungen:
 
  • Der Reservekanister muss der DIN-Norm 7274 oder 16904 entsprechen.
  • Der Kanister muss standsicher im Kofferraum untergebracht und befestigt sein.
  • In einem genormten Kanister dürfen nur bis zu 60 Liter Benzin mitgenommen werden.
  • Kanister immer auf Dichte prüfen, damit keine giftigen Stoffe in die Fahrerkabine austreten.
  • Benzin darf nie in Wasserflaschen oder Plastikbehälter sowie in alle nicht dafür vorgesehenen Gefäße gefüllt werden.
  • Kanister dürfen nur an einer Tankstelle gefüllt werden.
  • Im Sommer bei großer Hitze sollten keine leeren oder halb vollen Benzinkanister im Auto mitgeführt werden. Diese können sich aufblähen und im schlimmsten Fall platzen. Dann können giftige Dämpfe ins Wageninnere gelangen.
Wichtiger Tipp: Aus Sicherheitsgründen raten Automobilclubs dazu, nicht mehr als zehn Liter im Auto zu transportieren.

Was ist bei anderen Brennstoffen zu beachten?

Petroleum

Bei Petroleum handelt es sich um einen leicht entzündlichen und brennbaren Stoff. Im Umgang ist die Einhaltung strikter Auflagen zur Sicherheit erforderlich. Für Petroleumlampen und -öfen ist die Verwendung reinen Petroleums ratsam. Duftpetroleum wird nicht empfohlen. Petroleumgemische sollten kühl und dunkel gelagert werden, um eine erhöhte Haltbarkeit und gute Brennbarkeit zu gewährleisten. Dazu bieten sich besonders gut Kellerräume oder die Garage an. Um eine Verwechslung mit anderen Getränken zu vermeiden, soll das Gemisch in seiner Originalverpackung verbleiben.
 

Bioethanol

Ein Ethanol-Kamin kann es zu Hause auch kuschelig machen. Auch die Lagerung von Bioethanol unterliegt strengen Sicherheitsbestimmungen. Bioethanol ist wie Brennspiritus unbegrenzt haltbar.
 
All diese Brennstoffe dürfen laut den technischen Regeln für Gefahrenstoffe, der TRGS, in der Wohnung nur in Behältnissen mit maximal einem Liter Inhalt aufbewahrt werden. Insgesamt sind 20 Liter Vorrat pro Haushalt zulässig. Verboten ist die Lagerung im Schlafzimmer, Treppenhaus, Flur oder Räumen unterhalb der Geländekontur. Übrigens gelten die 20 Liter Lagermenge insgesamt für alle Brenn- und Kraftstoffe beziehungsweise Gefahrenstoffe, wozu zum Beispiel auch Farben und Lacke zählen.
 

Was ist bei Gasflaschen zu beachten?

Grill, Campingkocher oder Heizpilz können mit Gasflaschen betrieben werden. Laut Deutschem Verband für Flüssiggas gibt es auch hier, was Mengen und Lagerung betrifft, einiges zu beachten.
 

Erlaubte Menge

Pro Haushalt darf man maximal 16 Kilogramm Gas (Füllgewicht) in einem Gebäude lagern. Es gelten die Technischen Regeln Flüssiggas (TRF).
 

Lagerung

Volle und leere Flaschen mit Flüssiggas dürfen nur aufrecht und stehend gelagert werden. Das Ventil der Flasche muss zugedreht sein und mit einer Schutzkappe versehen, um Beschädigungen zu vermeiden. Ebenso sollte man die mitgelieferte Ventilverschlussmutter wieder auf die Flasche drehen. 
 
Allgemein sollte der Aufbewahrungsort gut belüftet sein. Er muss oberhalb der Geländekontur, also nicht unter der Erde liegen (Erdgleiche). Direkte Sonneneinstrahlung sollte vermieden werden. Kälte hingegen überstehen die meisten Gasflaschen unbeschadet. Zu starker Frost kann ihnen allerdings Schaden zufügen. Bei der Lagerung im Freien sollten die Gasflaschen einen Abstand von fünf Metern zu anderen Gebäuden haben. Andernfalls ist eine zwei Meter hohe Schutzmauer um die Gasflaschen notwendig. Bei allen Lagerorten sollte der Boden schwer entflammbar sein und es sollten sich keine (leicht) brennbaren Gegenstände in der Nähe befinden.
 

Erlaubt sind folgende Lagerorte:

  • Gartenschuppen – wenn dieser gut belüftet ist.
  • Garage – wenn sie gut belüftet ist.
 

Verboten sind folgende Lagerorte:

  • Keller
  • Flur
  • Treppenhaus
  • Schächte
  • Durchgänge
  • Schlafräume
 

Haltbarkeit

Flüssiggasflaschen haben eine lange Nutzungsdauer. Die Flaschen werden nach Ablauf einer zehn- beziehungsweise fünfzehnjährigen Prüffrist vor dem nächsten Befüllen überprüft. Die aufgedruckte Jahreszahl steht für die nächste reguläre Prüffrist. Das Gas wird nicht ‚schlecht‘ und kann auch nach Überschreiten der Prüffrist noch unbesorgt verbraucht werden.

Schon gewusst?

Gasflaschen sind mit Flüssiggas befüllt, sogenanntem Liquefied Petroleum Gas (LPG). In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Propan, seltener um Butan. Die beiden Gase lassen sich bei Raumtemperatur und geringem Druck von etwa 5 bis 10 bar verflüssigen. Das entstehende Flüssiggas ist unbegrenzt haltbar und lässt sich ohne Qualitätsverlust in Flaschen lagern. Flüssiggas (LPG, Propan/Butan) ist nicht zu verwechseln mit verflüssigtem Erdgas (LNG, Methan), das als Ersatz für bisherige Erdgaslieferungen diskutiert wird.

Was ist bei Gaskartuschen zu beachten?

Gaskartuschen kommen vor allem beim Camping zum Einsatz. Mancher gerät vielleicht in Versuchung, sich als Survival-Equipment einen größeren Vorrat anzulegen. Auch das ist nicht erlaubt. Unabhängig von der Art der Kartusche und der Füllmenge gelten die Vorschriften laut Arbeitsblatt G 612 (A) des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW).
 

Erlaubte Menge

Unabhängig vom Lagerort, grundsätzlich darf man in einem Haushalt maximal zwei Campinggas-Kartuschen (inklusive entleerter) lagern. Vor der Anschaffung von zwei neuen Kartuschen sollte man die alten also unbedingt entsorgen.
 

Lagerung

Kartuschen können im Gebäude (gut belüftete Räume) oder im Freien gelagert werden. Pro Raum darf immer nur eine Gaskartusche gelagert werden. Im Freien muss man darauf achten, dass die Kartuschen vor dem Zugriff Unbefugter geschützt sind. Gaskartuschen in ausreichendem Abstand zu Wärmequellen lagern. Zumindest so weit weg, dass sich die Kartuschen nicht über 50 Grad Celsius erwärmen. Minusgrade, auch Frost, stellen für die Kartuschen kein Problem dar. Sie bleiben einsatzbereit. Ganz wichtig: Gaskartuschen genauso wie Gasflaschen immer nur aufrechtstehend lagern und verwenden. Hersteller empfehlen, die Kartuschen regelmäßig dahingehend zu prüfen, dass sich kein Flugrost oder Feuchtigkeit auf ihnen bildet.
 

Verboten sind folgende Lagerorte:

  • unter Erdgleiche
  • Schlafraum
  • Treppenhaus
  • Flur
  • Durchgang oder Durchfahrt eines Gebäudes (und in deren direkter Umgebung)
 
Es ist generell nicht verkehrt, auf Strom- und Heizungsausfälle vorbereitet zu sein und sich mit Alternativen eine gewisse Zeit behelfen zu können. Außer der momentanen Energiesituation ist ein solches Szenario durch Unwetter jederzeit möglich. Panik- und Hamsterkäufe für Kraft- und Brennstoffe machen keinen Sinn. Es ist eine heikle Angelegenheit, entzündliche Materialien zu lagern. Brände und Explosionen richten enorme Schäden an und gefährden Menschenleben. Schadenregulierer und Gutachter von Versicherungen haben was das betrifft, leider schon viel gesehen.

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