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  • Organspende-Ausweise als Plastikarten liegen auf einem Tisch

    Organspende: Es bleibt bei erweiterter Zustimmungslösung

Dresden, 22.01.2020 | (ks)
 
Am 16. Januar 2020 hat der Bundestag über ein neues Organspende-Gesetz entschieden. Durchgesetzt hat sich die Entscheidungs- oder erweiterte Zustimmungslösung zur Organspende. Abgelehnt wurde der Vorschlag für eine doppelte Widerspruchslösung. Das heißt, jeder Mensch muss nach wie vor zu Lebzeiten seinen Willen zur Organspende explizit dokumentieren. Eine passiv-schweigende Zustimmung, indem er gegen eine potenzielle Organspende keinen Widerspruch einlegt, ist damit vom Tisch. Die neue Gesetzesvorlage beinhaltet keine tiefgreifende Änderung zu den bisherigen Regelungen, soll aber die Bereitschaft zur Organspende erhöhen.
 

Zahlen und Fakten zum Thema Organspende

  • Von den 84 Prozent der Deutschen, die einer Organspende positiv gegenüberstehen, haben nur 39 Prozent ihre Entscheidung dokumentiert.
  • Mehr als 9000 schwer kranke Menschen in Deutschland warten auf eine Organspende. 900 Menschen sterben jährlich in Deutschland aus einem Mangel an Spenderorganen.
  • 2019 gab es 932 Organ-Spender, 2018 waren es 955. 2012 war es erstmals zu einem deutlichen Rückgang der Organspenderzahl gekommen, nachdem bekannt geworden war, dass Ärzte an Transplantationszentren falsche Angaben über ihre Patienten gemacht hatten. Deutschland ist mit einer Spenderrate von 11,2 Spendern pro eine Million Einwohner nach wie vor eines der Schlusslichter im europäischen Vergleich.
  • 2019 konnte die Deutsche Stiftung Organspende (DSO) 2.995 gespendete Organe erfolgreich an die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant (ET) übermitteln: Das waren insgesamt 1.524 Nieren, 726 Lebern, 329 Lungen, 324 Herzen, 87 Bauchspeicheldrüsen sowie 5 Dünndärme. Jeder der 932 Spender hat im Durchschnitt mehr als drei schwerkranken Patienten geholfen.
  • 2019 wurden bundesweit in den 46 Transplantationszentren 3.192 erfolgreiche Organübertragungen durchgeführt. Dadurch wurde 3.023 schwerkranken Patienten durch ein oder mehrere Organe ein Weiterleben ermöglicht beziehungsweise eine bessere Lebensqualität geschenkt.
  • Deutschland ist das einzige Land in der Eurotransplant-Zone ohne Widerspruchslösung.
Angaben: Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO)

 

Was ändert sich mit dem neuen Gesetz?

In den Debatten zum Gesetz herrschte Konsens, dass die Zahl der Organspenden erhöht werden muss. Deshalb sollen in Ergänzung zum bestehenden Status quo alle Bürger direkter angesprochen werden. Wer einen Personalausweis, Pass oder Führerschein beantragt, verlängert oder umtauscht, wird auf dem Amt Info-Material zur Organspende erhalten. Bei der Abholung der Dokumente soll man sich direkt vor Ort in ein neues Online-Register mit JA oder NEIN eintragen können. Änderungen sind jederzeit möglich. Die Ämter selbst beraten nicht. Allerdings sollen die Hausärzte alle zwei Jahre bei Bedarf ergebnisoffen informieren. Grundwissen zur Organspende wird zukünftig in den Erste-Hilfe-Kurs bei Führerscheinprüfungen integriert.
 

Warum ist das Thema Organspende wichtig aber schwierig?

Für viele Menschen, die auf eine Organspende warten, entscheidet diese über Leben oder Tod. Und jeder Mensch kann von einem Tag auf den anderen selbst Betroffener sein.
 
In Deutschland gibt es seit Jahrzehnten eine breite gesellschaftliche Diskussion zum Thema postmortale Organspende bis hin zum Deutschen Ethikrat. Das Thema ist sensibel, mit Ängsten behaftet und medizinisch-philosophisch-ethisch komplex. Zentrale Themen der ethischen Debatte betreffen den Begriff und Zeitpunkt des Todes, Kriterien der gerechten Organverteilung und die Freiwilligkeit der Organspende. Allein schon die Frage, wann ist der Mensch wirklich tot – Stichwort Hirntod – wird von verschiedenen Wissenschaftszweigen kontrovers beleuchtet. Ein richtig oder falsch kann es hier nicht geben. Eine Entscheidung für oder gegen eine Spende lässt sich moralisch nicht bewerten und liegt in der Selbstbestimmung jedes Einzelnen.
 

Wie kann ich meinen Willen zur Organspende dokumentieren?

1971 wurde der Organspendeausweis eingeführt. Mittlerweile liegt die Zahl der Ausweisinhaber bei 36 Prozent. Auf dem Organspendeausweis können Sie einer Organ- und Gewebespende zustimmen, sie ablehnen oder nur bestimmte Organe und Gewebe für eine Spende freigeben. Sie können zudem eine Person benennen, die im Fall der Fälle über eine Organ- und Gewebespende entscheiden soll. Den Ausweis können Sie online ausfüllen und ausdrucken oder kostenfrei bestellen. Tragen Sie den Organspendeausweis bei sich zum Beispiel in der Geldbörse und informieren Sie Ihre Angehörigen über Ihre Entscheidung.
 
Die Entscheidung kann aber auch in einer Patientenverfügung bekundet werden. Es ist wichtig, dass sich die Angaben in der Patientenverfügung nicht widersprechen.
 
Nach dem Transplantationsgesetz dürfen Minderjährige mit Vollendung des 16. Lebensjahres ihre Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende selbst erklären und dokumentieren. Eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten ist nicht notwendig. Einer Organspende widersprechen darf man bereits mit Vollendung des 14. Lebensjahrs.
Sich zu Lebzeiten mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen, hilft, Ängste und eventuelle Vorurteile abzubauen, auch wenn das heißt, sich mit der eigenen Sterblichkeit zu befassen. Neben den Verfügungen zur eigenen Person ist es auch wichtig, sich mit der Absicherung für die Hinterbliebenen zu beschäftigen.

Einige grundlegende Informationen zur Organspende haben wir hier für Sie zusammengestellt:

Wie ist die Organspende in Deutschland organisiert?
  • Das Transplantationsgesetz (TPG) regelt die Spende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, die nach dem Tode oder zu Lebzeiten gespendet werden.
    Die Voraussetzungen für die Entnahme von Organen sind gesetzlich genau festgelegt. Zwei Ärzte müssen unabhängig voneinander den endgültigen, nicht behebbaren Ausfall des Gehirns feststellen, bevor eine Organspende durchgeführt werden darf. Zudem muss zwingend eine Einwilligung des Spenders vorliegen. Das Gesetz sieht eine strikte organisatorische und personelle Trennung der Bereiche Organspende, Organvermittlung und Organtransplantation vor und legt damit Zuständigkeiten eindeutig fest. Für die Organspende ist die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) verantwortlich. Für die Vermittlung der Organspenden ist die Stiftung Eurotransplant (ET) zuständig.
Was ist medizinisch die Voraussetzung für eine Organspende?
  • Der nachgewiesene Ausfall des gesamten Gehirns, der Hirntod, ist das sichere innere Todeszeichen des Menschen. Zwei Fachärzte stellen dazu unabhängig voneinander den vollständigen und irreversiblen Ausfall des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstammes nach den Richtlinien der Bundesärztekammern fest. Der endgültige, nicht behebbare Ausfall des Gehirns ist Voraussetzung für eine Organspende.
Welche Organe können transplantiert werden?
  • Jeder Mensch kann seine Organe spenden. Nieren, Leber, Herz, Lunge Bauchspeicheldrüse und Dünndarm können transplantiert werden. Das gilt auch für verschiedene Gewebe beispielsweise Augenhornhaut oder Knochen.
Kann jeder spenden?
  • Organtransplantationen sind erst mal unabhängig vom Alter des Verstorbenen. Es zählt das "biologische Alter" der Organe, das heißt, ob sie gesund und funktionstüchtig sind. Alle Spenderorgane werden genau untersucht, bevor sie transplantiert werden. Die Organe Verstorbener mit einer akuten Krebserkrankung oder HIV-Infektion werden nicht verwendet.
Kann man Organe kaufen?
  • In Deutschland ist der Handel mit Organen verboten und gemäß §18 Transplantationsgesetz unter Strafe gestellt.
Sind Lebendspenden von Organen möglich?
  • Eine Lebendspende ist in Deutschland an strenge Voraussetzungen geknüpft und nur zulässig, wenn zum jeweiligen Zeitpunkt kein Spenderorgan eines verstorbenen Organspenders zur Verfügung steht. Von Lebenden können Nieren oder Teile der Leber transplantiert werden.
Wer entscheidet, wenn keine Einwilligung des Verstorbenen zur Organspende vorliegt?
  • Falls es keine schriftliche Verfügung zur Organspende gibt, werden die nächsten Angehörigen zur Organentnahme nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen gefragt. Dazu zählen gemäß §1a Nr. 5 TPG die Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, Geschwister oder Großeltern. Kennen diese den Willen und die Einstellung eines Verstorbenen nicht, müssen sie in einer psychischen Ausnahmesituation eine schwierige Entscheidung treffen. In der Mehrzahl der Fälle verweigern Angehörige dann die Spende.
Fazit: Organspenden können Leben retten. Viele Menschen, die nur mit einem Spenderorgan weiterleben konnten, feiern zwei Geburtstage. Voraussetzung für eine postmortale Spende ist jedoch unweigerlich, dass ein anderer Mensch stirbt. Dieses Dilemma muss jeder Mensch mit sich selbst austragen. Was der eine als Akt der Nächstenliebe und Solidarität betrachtet, ist für den anderen der unerträgliche Gedanke des Menschen als Ersatzteillager. Das Thema Organspende braucht Aufklärung, Vertrauen, Anstand und Würde. Und eine Entscheidung für sich selbst zu Lebzeiten.
Ausführliche Informationen zum Thema Organspende finden Sie unter folgenden Links:
 

 

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