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    Wissenswertes rund ums Pilzesammeln

Dresden, 09.09.2019 | (ks)
 
Waldpilze sind hübsch anzusehen und schmecken gut. Das Sommerende läutet die Pilzsaison ein. Allerdings stehen die Pilze mit den Waldbäumen in enger Symbiose und haben für diese eine wichtige Versorgungsfunktion. Ein übermäßiges Sammeln würde das sensible ökologische Gleichgewicht des Waldes stören.
 
Deshalb gibt es für das Pilzesammeln im Wald Vorschriften, die im Bundesnaturschutzgesetz (BnatSchG), in der Bundes-Artenschutz-Verordnung (BartSchVO) und in den Waldgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt sind.
 

Welche Mengen Pilze darf man sammeln?

Prinzipiell dürfen Pilze nur in geringen Mengen, für den persönlichen Bedarf pro Pilzsucher und Tag gesammelt werden. "Geringe Menge" ist nicht genau definiert und wird regional unterschiedlich gewertet. Als Faustformel gelten hier ca. zwei Kilo. Gewerbliches Pilzesammeln mit Gewinnabsicht ist generell verboten. Wer größere Mengen sammeln will, muss sich eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung besorgen.
 
Wer beim gewerbsmäßigen Pilzesammeln im großen Stil erwischt wird, dem kann ein Bußgeld von mehreren hundert Euro drohen. Im Übrigen dürfen zu viel gesammelte Pilze von den Behörden eingezogen werden.
 

Darf man alle Pilze sammeln?

Das Sammeln nur für den eigenen Bedarf bedeutet nicht, wahllos Pilze in den Korb wandern zu lassen. Pilz-Kenntnisse braucht man nicht nur für die Unterscheidung zwischen essbar und giftig, sondern auch für die nach erlaubt und verboten.
 
  • Zu den nicht besonders geschützten Arten gehören zum Beispiel Maronenröhrling und Hallimasch.
  • Zu den besonders geschützten Arten, die durch eine Ausnahmeregelung in der BartSchVO in geringen Mengen gesammelt werden dürfen, gehören zum Beispiel: Steinpilz, Pfifferling, Birkenpilz, Rotkappe, Morcheln, Schweinsohr und Brätling.
  • Zu den besonders geschützten Arten, die nicht gesammelt werden dürfen, gehören beispielsweise Trüffel, Grünling, Kaiserlinge, Königs- und Sommer-Röhrlinge, März-Schecklinge, Saftlinge.
 

Wo darf man Pilze sammeln?

Laut Bundesnaturschutzgesetz ist das Sammeln nur an Stellen erlaubt, die keinem Betretungsverbot unterliegen. In der Regel dürfen eingezäunte Waldstücke, Schonungen, Dickungen, Verjüngungsflächen oder Flächen, auf denen Holz geschlagen wird, nicht betreten werden. Weitere Regelungen, z. B. zeitliche Einschränkungen, stehen in den jeweiligen Landeswaldgesetzen. Gar nicht oder nur sehr eingeschränkt erlaubt, ist das Sammeln von Pilzen in Naturschutzgebieten. Genaueres regelt die Schutzgebietsverordnung. Private Waldbesitzer erlauben meist das Pilzesammeln, wenn man sich rücksichtsvoll verhält.
 

Was muss man beim Pilzesammeln beachten?

  • Sammeln Sie bitte nur Pilze, die Sie wirklich kennen und lassen Sie die unsicheren Arten stehen. Ungenießbare, zu alte, zu junge oder nicht bestimmte Pilze sollten nicht beschädigt werden, da sie wertvolle Bestandteile des Ökosystems sind.
  • Fruchtkörper niemals ausreißen, sondern an der Bodenoberfläche mit einem Pilzmesser abschneiden. Durch das Herausreißen oder Auswurzeln wird das Pilzgeflecht (Mycel) im Boden unnötig beschädigt.
  • Schonen Sie den Pilzbestand und sammeln Sie nur so viel, wie Sie selbst zeitnah verzehren können. Bitte nie eine Fundstelle radikal absammeln. Die Fruchtkörper dienen der Fortpflanzung des Pilzes und somit der Erhaltung der Art.
  • Verwenden Sie zum Sammeln ein Körbchen, in dem die Pilze luftig und locker liegen. Pilzfruchtkörper enthalten viel Wasser und Eiweiß, wodurch sie ein idealer Nährboden für Mikroorganismen sind. Schnell können sich auch in Speisepilzen Giftstoffe bilden, wenn das Eiweiß zersetzt wird. In Plastiktüten oder Rucksäcken werden die Pilze leicht gequetscht und verderben dadurch schneller.
  • Waldpilze nie roh essen – einige Arten sind roh giftig, Außerdem besteht Infektionsgefahr mit dem Fuchsbandwurm. Frisch gesammelte Wildpilze am besten am selben Tag verzehren oder sofort einfrieren.
 

Wie kann man essbare Pilze bestimmen?

Viele Menschen gehen gern Pilze sammeln und nach einem Tag in der Natur steht abends noch eine leckere Mahlzeit auf dem Tisch. Wer sich auf den Weg in den Wald macht, sollte Ahnung von Pilzen haben. Schließlich gibt es in Deutschland ein ganze Reihe von Giftpilzen, darunter tödlich giftige Arten wie Grüner Knollenblätterpilz, Gift-Häubling und Spitzkegeliger Rauhkopf. Weniger Pilzkundige können sich einem qualifizierten Pilzberater anschließen oder ihre Funde von einem solchen begutachten lassen. Pilzbücher oder Pilz-Apps dienen eher der Ergänzung für fachkundige Sammler. Unkundige dürfen ihnen nicht blind vertrauen. Denn einige Merkmale lassen sich nur mit viel Erfahrung eindeutig erkennen und es besteht Verwechslungsgefahr.
Unser Tipp: Nur neue Pilzbücher verwenden – das von Großmutter ist nicht mehr aktuell.

Ändert sich das Wissen über Pilze?

Spannend und mitunter lebensrettend ist, dass es in der Pilzforschung immer wieder neue Erkenntnisse gibt. So galt der Kahle Krempling früher als guter Speisepilz, wenn er korrekt zubereitet wurde. Heute weiß man, dass er hyperallergische, im schlimmsten Fall tödliche Reaktionen auslösen kann, das sogenannte Paxillus Syndrom. Das Heimtückische daran ist, dass diese Reaktionen erst nach mehrmaligem Verzehr auftreten können und nicht jeder Mensch gleich betroffen ist. In Deutschland wird der Pilz deshalb heute von vielen Fachleuten als giftig eingestuft. Oder der Grünling (den man ohnehin nicht sammeln darf) – er war bis zum Jahr 2001 in Deutschland als Marktpilz zugelassen. Heute zählt man auch ihn zu den Giftpilzen.
 

Zahlt bei Vergiftungen die Private Unfallversicherung?

Vergiftungen durch Essen und Trinken („Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund“) waren früher in den Unfallversicherungsbedingungen nicht als Unfall definiert. Die meisten Versicherungsgesellschaften haben Vergiftungen durch Nahrungsmittel mittlerweile in ihre Unfallversicherungen – abhängig vom Tarif – als Leistungsfall eingeschlossen bzw. bieten den Schutz als separaten Leistungsbaustein an.
 

Fazit:

Das Sammeln und Verzehren von Speisepilzen in kleineren Mengen ist gut für den Wald und die eigene Gesundheit. Pilze können nämlich mit Schwermetallen und Radioaktivität belastet sein. Am Ende eines Sammeltages ist es schön, wenn der Wald, die verbliebenen Pilze und der Sammler sagen können: Hurra, wir leben noch! In diesem Sinne viel Spaß beim Sammeln und guten Appetit.

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