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    Steigende Prämien in der Wohngebäudeversicherung und das ist der Grund

Dresden, 19. Januar 2023 | (ks)
 
Der Jahresbeitrag für die Wohngebäudeversicherung wird 2023 erheblich teurer. Er steigt um rund 15 Prozent, manchmal auch mehr. Das werden viele Immobilienbesitzer aber auch Mieter empfindlich zu spüren bekommen. Warum das so ist, was der gleitende Neuwert damit zu tun hat und weshalb der Schutz für das Zuhause trotzdem elementar ist, erklären wir im folgenden Blogartikel.
 

Weshalb die Baukosten steigen

Die Kosten, die für Reparatur oder Wiedererrichtung eines Gebäudes benötigt werden, steigen Jahr für Jahr im Rahmen der Inflation. Dazu zählen Bau-, Material-, Lohn- und Beschaffungskosten. Im Durchschnitt lag der Anstieg in den letzten zehn Jahren bei etwa drei Prozent pro Jahr. 2023 sind diese Kosten inflationsbedingt und durch höhere Energiekosten um 14,73 Prozent gestiegen. Ein historischer Anstieg, den es so seit 50 Jahren nicht mehr gegeben hat.
 

Wie sich steigende Kosten auf die Versicherungsprämien der Wohngebäudeversicherung auswirken

Fast alle Wohngebäudeversicherungen sind eine Versicherung zum gleitenden Neuwert. Die Versicherungssumme wird nicht fix festgelegt, sondern jährlich an Preissteigerungen angepasst. Das erfolgt über den sogenannten Anpassungsfaktor, der in die Berechnung des Versicherungsbeitrags einfließt. (In älteren Bedingungswerken auch ‚Prämienfaktor‘ oder ‚gleitender Neuwertfaktor‘). Grundlage für diesen Anpassungsfaktor ist der Baupreisindex für Wohngebäude und der Tariflohnindex für das Baugewerbe des Statistischen Bundesamtes. Steigen die Kosten der Indizes, steigen dementsprechend auch die Beiträge der Versicherung.
 
So ärgerlich und hart die hohe Steigerung der Beträge in diesem Jahr ist, die Neuwert-Regelung hat Vorteile. Maßgeblich in der Schadenregulierung wird damit der Wiederaufbauwert einer Immobilie. Bedeutet, die Kosten für Reparaturen oder Wiederherstellung eines Gebäudes werden immer zu aktuellen Preisen ersetzt, auch wenn diese höher sind als die ursprünglichen Baukosten für das Gebäude. Wären Wohngebäude zu einer festen Versicherungssumme versichert, würde der vereinbarte Betrag schon nach kurzer Zeit nicht mehr ausreichen, um nach einem Totalschaden das Haus wieder herzurichten. Dann wäre das Gebäude unterversichert. Die gleitende Neuwertversicherung dient deshalb zum Schutz für Sie als Kunden. Egal wie sich die allgemeine Teuerung entwickelt, Ihr Haus ist immer zu 100 Prozent versichert.
Wohngebäudeversicherer sind bei Verträgen mit gleitendem Neuwert verpflichtet, die Beiträge jedes Jahr an die Indexveränderungen anzupassen. Eine Prämiensteigerung um 14,73 Prozent für das Jahr 2023 gilt für alle Versicherer und für alle Tarife, die zum gleitenden Neuwertfaktor absichern.

Kein Sonderkündigungsrecht durch Anpassung des gleitenden Neuwerts

Ist Ihre Immobilie zum gleitenden Neuwert versichert, ist die Anpassung der Versicherungssumme vertragliche Grundlage. Eine Erhöhung des zu zahlenden Beitrags aufgrund der gestiegenen Baupreis- und Tariflohnindizes bewirkt kein außerordentliches Kündigungsrecht, weil mit der Anpassung des Beitrages auch eine Anpassung der Leistung im Schadenfall verbunden ist. Sie können als Kundin/Kunde jedoch Widerspruch einlegen. Das hat jedoch zur Folge, dass Ihr Gebäude unterversichert ist. Heißt, im Schadensfall sind nicht mehr alle anfallenden Kosten abgedeckt. Lassen Sie sich dazu unbedingt beraten.
 
Zur Beitragssteigerung durch den Neuwertschutz in Höhe von rund 15 Prozent können je nach Versicherungsgesellschaft noch weitere Anpassungen kommen. Ein Sonderkündigungsrecht greift nur, wenn ein Versicherer unabhängig von der Indexanpassung die Kosten erhöht, und zwar bei gleichbleibender Leistung. Passt ein Versicherer also die Prämie zusätzlich wegen höherer Schäden an, handelt es sich um eine außerordentliche Beitragserhöhung. Dann können Kunden außerordentlich kündigen. 

Ein Hinweis in eigener Sache:

Alle Wohngebäudekunden der Sparkassen-Versicherung wurden zum Thema Baupreisentwicklung mittels Brief informiert. Weitere Informationen finden Sie in den  Hinweisen und Erläuterungen zur Beitragsanpassung in der Gebäudeversicherung auf unserer Website.

Nicht nur Hauseigentümer, auch Mieter zahlen mehr

Mieter sind zwar nicht unmittelbar, aber mittelbar von den steigenden Prämien betroffen. Sie selbst dürfen keine Wohngebäudeversicherung abschließen. Hat das der Vermieter für sein Haus getan, darf er laut Betriebskostenverordnung (BetrKV) die Kosten der Wohngebäudeversicherung auf den/die Mieter umlegen. In Mehrfamilienhäusern erfolgt die Umlage – sofern im Mietvertrag nicht anders vereinbart – anteilig nach Wohnfläche. Wer in einem vermieteten Einfamilienhaus lebt, zahlt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, die volle Prämie. Die Nebenkosten der Mieter werden also auch unter der Rubrik 'Versicherungen' steigen.
 
Wenn ein Vermieter eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen hat, handelt er verantwortungsvoll. Und das nutzt auch den Mietern. Tritt ein Schaden ein, kann der Vermieter mit dem Geld aus der Versicherung diesen zügig reparieren lassen. Muss der Mieter sogar vorübergehend ausziehen, übernehmen viele Wohngebäudeversicherungen die Kosten für Hotelübernachtungen.

Warum eine Wohngebäudeversicherung wichtig ist

Wer ein Haus baut oder kauft, investiert viel Kapital, Zeit und Herzblut. Ereignisse wie ein Brand, ein Rohrbruch oder Hochwasser können das Haus schwer beschädigen oder ganz zerstörten. Die Schadensummen können unversichert ruinös sein, sodass für einen erneuten Wiederaufbau oder große Reparaturen das Geld fehlt. Deshalb ist eine  Wohngebäudeversicherung absolut empfehlenswert. Versichert ist nicht nur das gesamte Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände. Auch Garagen und Nebengebäude können mitversichert werden.
 
In der Grunddeckung sind Schäden durch folgende Gefahren abgedeckt:
  • Feuer
  • Blitzschlag, Explosion/Implosion
  • Sturm (ab Windstärke 8)
  • Hagel
  • Leitungswasser
 
Für einen umfassenden Schutz und mit Blick auf die Risiken des Klimawandels sollten auf jeden Fall die erweiterten Naturgefahren in den Versicherungsschutz integriert werden:
  • Überschwemmungen bei Starkregen
  • Rückstau oder Hochwasser
  • Erdrutsch oder Erdbeben
  • Schneedruck
 
Für einen individuellen Schutz nach den persönlichen Gegebenheiten lässt sich der Versicherungsschutz um weitere Schutz-Bausteine erweitern, beispielsweise ist das ein Versicherungsschutz für:
  • Glasbruch
  • Photovoltaikanlagen
  • Schwimmbecken
  • oder Graffiti
Der gleitende Neuwert beziehungsweise Anpassungsfaktor ist nur ein Merkmal, das in die Berechnung des Jahresbeitrages einfließt. Um die nötige Höhe der Versicherungssumme umfassend bestimmen zu können, benötigt ein Versicherer auch Informationen zu Lage, Bausubstanz und der Ausstattung der Immobilie. Hinzu kommen dann noch die variablen Leistungsbausteine, die zusätzlich mit abgesichert werden sollen.
 
VersicherungskundenInnen sollten daran denken, dass sie ihrem Versicherer eine sogenannte Gefahrenerhöhung mitteilen. Diese liegt vor, wenn das Haus in den letzten Jahren baulich verändert wurde (zum Beispiel Ausbau des Dachgeschosses, Anbau eines Wintergartens, Anschaffung einer Photovoltaikanlage) beziehungsweise wenn dies in nächster Zeit geplant ist. Bauliche Veränderungen können Auswirkungen auf die Versicherungssumme und den Versicherungsschutz haben. 
Die Wohngebäudeversicherung ist keine Pflichtversicherung. Hauseigentümer entscheiden selbst, ob und in welchem Umfang sie ihr Gebäude versichern möchten. Wer jedoch sein Haus mit einem Kredit finanziert, dem wird von der Bank oder Sparkasse der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung vorgeschrieben.

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