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    Wenn Reisen riskant wird: Alles rund um Reisewarnungen

Dresden, 27. Juni 2025 | (ks)
 
Utensilien für die Reisevorbereitung
Schon das Wort „Urlaub” klingt nach Erholung, Abenteuer, Sonnencreme und Sand zwischen den Zehen. Die Auszeit in der Ferne wird sehnsüchtig erwartet. Doch manchmal steht plötzlich ein Fragezeichen hinter dem Traumziel. Plötzlich gibt es eine Reisewarnung oder besondere Sicherheitshinweise. Das löst natürlich Verunsicherung aus. Was bedeuten solche Meldungen konkret? Wer entscheidet darüber? Und was passiert mit dem Versicherungsschutz, wenn man trotzdem reist?
 

Was sind Reisewarnungen?

Der umgangssprachliche Begriff „Reisewarnung” umfasst verschiedene Reise- und Sicherheitshinweise. Diese gibt es in mehreren Abstufungen. Die Reisewarnung ist die dringlichste. Sie können für ein ganzes Land oder nur für ein bestimmtes Gebiet gelten.
 
Die Hinweise informieren Bürgerinnen und Bürger über Risiken und Gefahren im Ausland. Dazu zählen politische Instabilität, bewaffnete Konflikte, Naturkatastrophen, Epidemien oder auch eine akute Terrorgefahr. Ziel ist es, dass sich Reisewillige nicht unnötigen Gefahren aussetzen beziehungsweise dass sie entsprechend vorsichtig sind.
 
Die Sicherheitshinweise sind behördliche Empfehlungen. Sie stellen somit kein Reiseverbot dar.
Selbstverständlich gelten die Hinweise auch für im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige.
 

Wer kann Reisewarnungen aussprechen?

In Deutschland ist das Auswärtige Amt dafür zuständig, Reise- und Sicherheitshinweise zu geben sowie Reisewarnungen auszusprechen. Diese Informationen sind online verfügbar. Sie werden alle fortlaufend aktualisiert. Zudem können sie als Newsletter oder RSS-Feed abonniert werden. Laut Amt basieren die Hinweise und Empfehlungen auf verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen.
 
Bei besonderen gesundheitlichen Risiken können auch internationale Organisationen wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder das Robert Koch-Institut (RKI) eine Reisewarnung aussprechen.
 
 

Drei Stufen, denn Warnung ist nicht gleich Warnung

Das Auswärtige Amt informiert klar und abgestuft. Die Bandbreite reicht von allgemeinen Hinweisen bis hin zu dringenden Warnungen vor Lebensgefahr. Wer sich vor einer Auslandsreise informiert, investiert in seine eigene Sicherheit und eine unbeschwerte Reise. Denn es geht nicht nur um politische Unruhen. Auch Naturereignisse wie Vulkanausbrüche oder große Waldbrände können ein Sicherheitsrisiko darstellen.
  • Stufe 1: Reisehinweise
    Reisehinweise enthalten unter anderem Informationen zu den Einreisebestimmungen eines Landes sowie zu medizinischen, straf- oder zollrechtlichen Besonderheiten.

  • Stufe 2: Sicherheitshinweise
    Sie weisen auf besondere Risiken für Reisende sowie für im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige hin. Dies kann beispielsweise bei erhöhter Kriminalität oder politischen Spannungen der Fall sein. In solchen Fällen wird gegebenenfalls von „nicht unbedingt erforderlichen“ oder „allen Reisen“ abgeraten.

  • Stufe 3: Reisewarnung
    Reisewarnungen sind ein dringender Appell, nicht zu reisen. Sie werden ausgesprochen, wenn allen Reisenden eine konkrete Gefahr für Leib und Leben droht. Deutsche Staatsangehörige, die sich in dem betroffenen Land aufhalten, werden gegebenenfalls zur Ausreise aufgefordert. Reisewarnungen können sich auf ganze Länder, zentrale Regionen oder einzelne Gebiete beziehungsweise Landesteile (Teilreisewarnung) beziehen.

    Im Frühjahr 2020 sprach das Auswärtige Amt wegen der Corona-Pandemie erstmals eine weltweite Reisewarnung aus. Das war ein historischer Schritt.
 

Weltweiter Sicherheitshinweis

In seinem weltweiten Sicherheitshinweis weist das Auswärtige Amt auf generelle Gefahren durch terroristische Anschläge und Entführungen hin: "Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden."
 

Verhaltenshinweise des Auswärtigen Amtes

Reisen ins Ausland bergen Risiken wie Unfälle, Erkrankungen oder Kriminalität im Allgemeinen. Die Gefahr, Opfer eines Anschlags zu werden, ist im Vergleich dazu nach wie vor vergleichsweise gering.
 
Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein. Diese Vorsichtsmaßnahmen empfiehlt das Auswärtige Amt:
  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (beispielsweise unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen und Bahnhöfen, oder verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Herrenloser Koffer auf Flughafen
Auf Reisen ist es wichtig, die Umgebung aufmerksam zu beobachten

Wie beeinflussen Reisewarnungen den Versicherungsschutz?

Viele private Reiseversicherungen greifen bei einer offiziellen Reisewarnung nicht. Das betrifft folgende Reiseversicherungen:

  • Reiserücktrittsversicherung
  • Reiseabbruchversicherungen
Bei Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherungen stellt eine Reisewarnung kein versicherbares Ereignis dar. Das heißt, wer die Reise deshalb nicht antritt oder vorzeitig abbricht, bekommt keine Kosten erstattet.
 
Ausnahme Pauschalreisen: In diesem Fall sind Kunden, die eine Pauschalreise gebucht haben, in der Regel über den Veranstalter abgesichert. Die Veranstalter von Pauschalreisen bemühen sich im Falle einer Reisewarnung während des Urlaubsaufenthalts auch, ihre Kunden schnellstmöglich nach Deutschland zurückzubringen.

  • Auslandskrankenversicherung
Wer trotz einer bestehenden Reisewarnung des Auswärtigen Amtes in das entsprechende Land reist, riskiert den Versicherungsschutz seiner Auslandskrankenversicherung. Denn durch eine bestehende Reisewarnung des Auswärtigen Amtes begibt sich der Reisende mit Reiseantritt in ein vorhersehbares Risiko. Das heißt konkret: Bei gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit Krieg, kriegsähnlichen Zuständen oder inneren Unruhen stehen, ist der Reisende nicht versichert. In allen anderen Fällen ist er versichert.

Diese Regelung gilt beispielsweise für die Travel-Pakete und für die Auslands­reise­-Kranken­versicherungen der Union Reiseversicherung AG (URV). Die URV ist ein Kooperations-Partner der Sparkassen-Versicherung Sachsen. Ein Travel-Paket ist übrigens eine Kombination aus Auslandsreise-Krankenversicherung und Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
 
Wenn ein Risiko plötzlich eintritt, ist es natürlich nicht vorhersehbar. Wird eine Reisewarnung ausgesprochen, während man sich bereits am Urlaubsort befindet, gibt es unterschiedliche Regelungen: Entweder läuft der Versicherungsschutz für die Dauer des Aufenthalts unverändert weiter. Oder er gilt nur noch für eine bestimmte Dauer, beispielsweise sieben Tage.

Wichtiger Hinweis
Die Regelungen können sich je nach Versicherer und Tarif unterscheiden. Gerade wer in krisenbefallene und unsichere Gebiete reist, sollte sich vorab informieren. Welche Klauseln stehen in den Versicherungsbedingungen Ihres Auslands-Krankenschutzes? Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie sich beraten lassen.
 

Sicherheit geht vor

Der Gedanke an Palmen, Cocktails und Meeresrauschen ist zwar erfreulich, kann aber trügen, wenn die Weltlage dazwischenfunkt. Reisewarnungen sind nicht dazu da, etwas zu verbieten. Sie sind ein Schutzschild und eine Orientierungshilfe.

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