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  • Sofa und Lampe eines Zimmers schwimmen im Wasser

    Ist es schlimm, wenn Ihr Keller absäuft?

Dresden, 27.08.2020; letzte Aktualisierung 21. Juli 2023 | (ks)
 
Nur jeder vierte Haushalt hat sein Inventar gegen Starkregen versichert. Warum auch? Schließlich wird die Couch nicht nass, wenn draußen ein Wolkenbruch niedergeht. Dafür hat man ja ein Dach. Wenn innerhalb kurzer Zeit viel Regen fällt, kann die Erde die Wassermassen meist nicht mehr aufnehmen. Dann treten Überschwemmungen auf. Auch zum Rückstau des Wassers aus den gebäudeeigenen Abwasserrohren kann es kommen. Das läuft dann gewissermaßen am falschen Ende wieder ins Haus. und der Keller säuft ab.
 

Überschwemmung als unterschätztes Naturereignis

Über 70 Prozent schätzen das Risiko, von einer Überschwemmung betroffen sein zu können, als eher niedrig ein. Heißt, sie machen sich keine Sorgen, dass es dadurch in ihrem Hab und Gut zu Schäden kommen kann. Vermeintliche Sicherheit gibt hier oft der Gedanke, nicht an einem Gewässer wie einem Fluss oder See zu wohnen. Witterungsniederschläge als Überschwemmungsursache haben viele nicht auf dem Schirm. Und dann läuft ruck zuck der Keller voll.
 
Grafik Selbsteinschaetzung Ueberschwemmungsrisiko
 

Die Keller von heute sind nicht mehr das, was sie mal waren

Früher standen eine alte Kartoffelstiege und gefüllte Einmachgläser im Keller, hübsch umrahmt von Spinnweben. Heute sind die Keller zwar meist immer noch Lagerräume. Ihr Funktionsumfang und damit die Ausstattung hat sich jedoch erheblich erweitert.
 
Grafik Nutzung Kellerräume
 
Und so befinden sich mittlerweile im Keller echte Werte und eine Überschwemmung durch Starkregen kann teuer werden.
 
Grafik welche Werte in Kellern schlummern
 
 

Versicherungstechnisch zählt Überschwemmung zu den weiteren Naturgefahren

In der Hausratversicherung sind Überschwemmungen nur abgedeckt, wenn die sogenannten weiteren Naturgefahren mitversichert sind. Begriffsgleich wird hier auch von der Elementardeckung beziehungsweise Elementarschadenversicherung gesprochen. Gleiches gilt im Übrigen auch für die Wohngebäudeversicherung. Folgende Ereignisse fallen unter "weitere Naturgefahren": Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch.
 
In Deutschland sind insgesamt lediglich 52 Prozent der Gebäude gegen Hochwasser und Überschwemmung versichert. Zwischen den Bundesländern gibt es gravierende Unterschiede im Versicherungsschutz. So beträgt er in Sachsen 51 Prozent, in Mecklenburg-Vorpommern 33 Prozent und in Baden-Württemberg 94 Prozent. Wenn man bedenkt, dass staatliche Hilfe bei Schadenereignissen nur noch im absoluten Ausnahmefall fließt, betreiben die Hauseigentümer ohne Elementarabdeckung eine Art finanzielles Harakiri oder sie sind vermögend genug, potenzielle Schäden selbst bezahlen zu können.
 
Dass Naturgewalten wie Starkregen und Überschwemmungen ein Risiko sind, rückt immer dann ins Bewusstsein, wenn in den Medien über extrem schadenträchtige Ereignisse berichtet wird. Mancher erinnert sich wohl noch an die Bilder, als beispielsweise die Stadt Münster 2014 während eines Unwetters regelrecht im Wasser versank. Und das passiert nicht immer nur den anderen, sondern kann jeden treffen. Denn keiner weiß, über welcher Region sich das nächste Mal die Himmelsschleusen öffnen.
 

Hochwasser-Check

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat das Tool Hochwasser-Check entwickelt. Damit kann der Nutzer das Risiko für Fluss-Hochwasser und Starkregen-Überschwemmungen zum Beispiel für seine Wohnadresse ermitteln. Neben dem Adresspunkt wird auch die Risiko-Einschätzung der unmittelbaren Umgebung verwendet. 
 
Hier gelangen Sie zum Check.
 
 

Versicherungsschutz für Überschwemmungsschäden

Kommt es infolge von starken Regenfällen zu Überschwemmungen oder Hochwasser, übernimmt die Schäden am Inventar eines Hauses oder einer Wohnung – auch für die Kellerwerte – die Hausratversicherung. Das nur, wenn in den Versicherungsvertrag die erweiterten Naturgefahren eingeschlossen sind. Bei Verträgen neueren Datums ist das in der Regel automatisch eingeschlossen. Eine Hausratpolice sollten sowohl Mieter als auch Hausbesitzer haben.
 
Gebäudebesitzer müssen den Naturgefahrenschutz als Zusatzbaustein in ihre Wohngebäudeversicherung einschließen. (Bei Besitzern von Eigentumswohnungen erfolgt dies in der Wohngebäudeversicherung der Wohnungseigentümergemeinschaft.) Kommt es durch heftige Niederschläge zu Schäden aus Überschwemmungen, Hochwasser oder Rückstau sind folgende Leistungen abgedeckt:
 
  • Die Reparaturen im und am Haus sowie den Nebengebäuden
    (z.B. Garage oder Schuppen).
  • Die Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes.
  • Den eventuellen Abriss des Gebäudes.
  • Die Konstruktion und Bau eines gleichwertigen Hauses.

Fazit:

Starkregenereignisse nehmen erwiesenermaßen zu und können überall auftreten. Wer die Augen davor verschließt, wacht vielleicht durch eine kalte Dusche wieder auf. Versicherungsnehmer sollten – nein müssen – prüfen, ob sie mit ihrer Hausrat- und Wohngebäudeversicherung gegen Schäden aus den weiteren Naturgefahren versichert sind. Das ist bei älteren Versicherungsverträgen oft nicht der Fall. Dann am besten sofort handeln und ein Gespräch mit einem Versicherungsexperten führen. Denn das Wetter macht es will und meistens als Unwetter viel Schaden. Deshalb ist eine entsprechende Absicherung elementar wichtig.

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