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  • Junge Frau mit Brille sitzt zu Hause lächelnd vor Laptop.

    Wie ist man im Home-Office versichert?

Dresden, 16.04.2020 | aktualisiert am 12.10.2022 (ks)

 
Mobil oder flexibel von zu Hause aus arbeiten zu können, war vor der Corona-Pandemie eher bei digitalen Nomaden, New-Work-Gurus und Tech Start-ups verbreitet. In vielen anderen Unternehmen galt Präsenzpflicht im Büro. Mit dem Schutz vor dem Virus änderte sich die Situation. 24,8 Prozent aller Erwerbstätigen in Deutschland waren laut Statistischem Bundesamt (Destatis) im Jahr 2021 zumindest gelegentlich im sogenannten Homeoffice. Zahlen des ifo-Institutes aus einer Umfrage vom April 2022 zeigen: Der Trend, zumindest tageweise im Homeoffice oder mobil zu arbeiten, setzt sich fort. Und das, obwohl die coronabedingte Homeoffice-Pflicht im März 2022 abgeschafft wurde.
 
Positive Erfahrungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus der Phase mit gesetzlicher Homeoffice-Pflicht haben dazu beigetragen, dass die Arbeitswelt flexibler und hybrider geworden ist. Auf diese Veränderungen hat auch der Gesetzgeber reagiert. Durch die Neufassung des § 8 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) im Juni 2021 gilt ein erweiterter gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Beschäftigte, die mobil arbeiten.
 

Inwiefern war der Versicherungsschutz bisher eingeschränkter?

Bisher hatten Arbeitnehmer im Homeoffice einen eingeschränkten Versicherungsschutz, denn für das Homeoffice galten andere Regeln als im Betriebsbüro. Versichert waren neben der eigentlichen Arbeitstätigkeit auch Wege, die im engen Zusammenhang mit den beruflichen Aufgaben stehen. Beispielsweise der Gang zum Drucker in einem anderen Raum. 
 
Die gesetzliche Unfallversicherung unterschied aber streng zwischen privaten und beruflichen Tätigkeiten, zwischen Büro in der Firma und Büro zu Hause.  Arbeitnehmer im Unternehmen waren auch auf dem Weg zum Wasserspender, zum Kaffee holen oder während des Gangs zur Toilette versichert. Denn diese Erledigungen dienen der Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit und damit der Möglichkeit, seine betriebliche Tätigkeit fortsetzen zu können. Anders als in der Firma waren diese Tätigkeiten im Homeoffice nicht versichert.
 
Die feinen Unterschiede galten auch für Wegeunfälle. Wer sein Kind auf dem Weg zur Arbeit in einer Kita absetzt, war gesetzlich unfallversichert. Für Beschäftigte im Homeoffice waren Wege, um Kinder in Betreuungseinrichtungen zu bringen, bislang dagegen nicht versichert.
In der Gesetzesbegründung heißt es dazu: "Diese Unterscheidung lässt sich vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung mobiler Arbeitsformen nicht aufrechterhalten." 

In welchem Rahmen gilt nach neuer Rechtslage die gesetzliche Unfallversicherung?

Die aktuelle Rechtslage mit Wirkung seit 18. Juni 2021 stellt die Tätigkeit im Homeoffice mit der Arbeit im Betrieb gleich. Bei mobiler Arbeit besteht im selben Umfang Versicherungsschutz wie bei Ausübung der Tätigkeit im Unternehmen. Versichert sind nun auch das Kaffeeholen aus der heimischen Küche und der Gang zur Toilette. Ereignet sich ein Unfall, muss die gesetzliche Unfallversicherung des Arbeitgebers zahlen. Gleiches gilt für Wege außer Haus. Bringen Beschäftigte ihr Kind, das mit ihnen in einem gemeinsamen Haushalt lebt, aus dem Homeoffice zu einer externen Betreuung, stehen sie auf dem direkten Hin- und Rückweg unter Versicherungsschutz. 
Voraussetzung ist jedoch, dass eine Handlung nicht aus rein privaten Interessen erfolgt. Verletzt sich jemand auf dem Weg zur Haustür, weil er dort eine Paketsendung vom Postboten entgegennimmt, so fällt das nicht unter den betrieblichen Versicherungsschutz.
Im Einzelfall kann die Abgrenzung zwischen beruflich und privat im Homeoffice schwierig sein und dürfte auch zukünftig Gerichte beschäftigen. Auf jeden Fall haben Arbeitnehmer nach langer Zeit Gewissheit und mehr Sicherheit. Die Wege zu Hause mögen kurz sein, unglücklich stolpern oder ausrutschen kann man aber immer. Man denke nur an Stürze auf Treppen, die zu schweren Verletzungen führen können.
Mann mit Fußverletzung sitzt mit Laptop zu Hause auf dem Sofa

Was leistet die gesetzliche Unfallversicherung?

Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) ist Sache des Arbeitgebers: Er meldet seinen Betrieb bei einer Berufsgenossenschaft oder einem anderen zuständigen Unfallversicherungs-Träger an. Er zahlt auch die Beiträge. Die GUV ist zur Heilbehandlung und Rehabilitation bei anerkannten Arbeits- und Wegeunfällen, aber auch Berufskrankheiten verpflichtet. Sie übernimmt jedoch nicht nur die unmittelbaren Behandlungskosten (ambulant/stationär) oder Reha-Maßnahmen. Auch Verletzten- und Übergangsgeld sowie Rentenzahlungen gehören dazu. Unter die versicherten Leistungen fallen zudem die Beschädigung oder der Verlust von Hilfsmitteln, beispielsweise wenn die Brille zerbricht.
 

Was ist bei einem Arbeitsunfall zu beachten?

Wichtig für die Anerkennung als Arbeitsunfall ist, dass der Arbeitgeber unverzüglich über den Unfall informiert wird. Betroffene müssen einen Durchgangsarzt aufsuchen. Die gesetzliche Versicherung prüft, ob der Versicherungsschutz greift und wie hoch er ausfällt.
 

Ergänzender Schutz mit privater Unfallversicherung sinnvoll?

Auch wenn sich der gesetzliche Unfallversicherungsschutz im Homeoffice erweitert hat, kann es sinnvoll sein, sich mit einer privaten Unfallversicherung zusätzlich abzusichern. Als Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung kommt sie auch für Unfälle auf, die sich in der Freizeit zu Hause oder beim Sport ereignen. Gleiches gilt für Kinder. Kinder sind zwar in Tageseinrichtungen und Schulen durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, aber nicht im heimischen Umfeld.
 
Die private Unfallversicherung spannt einen Schutzschirm bei Unfällen mit schweren Folgen und dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen. Sie zahlt (abhängig vom Vertrag) beispielsweise einen festen Betrag aus sowie Unfallrenten bei teilweiser oder vollständiger Invalidität und sie leistet bei Unfalltod. Je nach gewähltem Tarif ist ein individuelles Absicherungskonzept möglich, dass auch diverse Rehabilitations- und Assistance-Leistungen einschließt. Für den Schutz der ganzen Familie gibt es spezielle Familientarife.
Gut zu wissen: Die Beiträge zur Unfallversicherung lassen sich jeweils zu 50 Prozent als Werbungskosten und Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung absetzen.

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