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    Versicherungsschutz und Haftung bei umgestürzten Bäumen

Dresden, 12. Januar 2024 | (ks)
 
Insbesondere bei Unwettern können umstürzende Bäume oder große herabfallende Äste Menschenleben gefährden und hohe Sachschäden verursachen. Dies gilt insbesondere in dicht besiedelten Wohngebieten. Wenn durch einen Baumsturz etwas passiert ist, stellt sich schnell die Frage, wer eigentlich haftet und welche Versicherung für den Schaden aufkommt. Zudem müssen Grundstückseigentümer ihrer Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Doch was genau bedeutet das in Bezug auf ihre Bäume? Welche Pflichten sieht der Gesetzgeber vor? Wir haben für Sie die wichtigsten Fakten zusammengestellt.

Der Versicherungsschutz

Je nachdem, wo die betroffenen Bäume stehen/standen, sind unterschiedliche Stellen, Behörden oder Personen in der Haftung, wenn ein Baumsturz Sachen beschädigt. Schäden durch umgestürzte Bäume können teuer werden. Nicht zu unterschätzen ist, dass ein umgestürzter Baum, zumindest ein größerer, in der Regel von einer Fachfirma beseitigt werden muss. Auch das kostet viel Geld.
 
Bei Schäden durch Baumstürze sind folgende Policen relevant:
 
 

Im Versicherungsschutz für private Grundstücksbesitzer stellen sich in der Ausgangssituation immer zwei Fragen:

 
War der umgestürzte Baum gesund oder krank beziehungsweise morsch?
Bei einem nachweislich kranken oder morschen Baum, der umstürzt, kommt keine Versicherung auf. Denn der Baumeigentümer hat seine Sorgfalts- beziehungsweise Verkehrssicherungspflicht verletzt. Was darunter zu verstehen ist, wird weiter unten im Artikel erläutert. Wird der Baumbesitzer selbst geschädigt, muss er also die Kosten allein tragen. Ist ein Dritter geschädigt, wird geprüft, ob der Grundstücksbesitzer haftbar ist. Wenn ja, kann seine Privat- bzw. Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für den Schaden des Nachbarn aufkommen. Hat der Nachbar eine  Wohngebäudeversicherung und sind in dieser "Schäden durch umstürzende Bäume" mitversichert, kommt dessen Wohngebäudeversicherung für den Schaden auf. 
 
Wenn der Baum gesund war und regelmäßig kontrolliert wurde, haftet der Eigentümer nicht für Schäden, die durch das Umstürzen des Baumes entstehen. In Bezug auf die Kostenerstattung stellt sich nun folgende Frage:

Ist die Ursache des Baumsturzes versichert?
Eine Versicherung zahlt immer nur bei Schäden durch versicherte Gefahren. Der Schaden muss also einer in den Versicherungsbedingungen benannten Gefahr klar zuzuordnen sein zum Beispiel Sturm (mindestens Windstärke 8). Wenn Sie eine Versicherung mit Elementarschutz haben, sind auch Gefahren wie Starkregen (Boden weicht auf) oder Schneelast (Krone oder Äste brechen durch zu viel Schnee ab) versichert.
 
Ist die Ursache eines Baumsturzes versichert, zahlt die Schäden
 
  • am Haus die Wohngebäudeversicherung
  • am Hausrat (Gebäudeinhalt) die Hausratversicherung
  • am Auto die Kasko-Versicherung des Fahrzeuges
Und was passiert, wenn ein gesunder Baum aus unerklärlichen Gründen (also nicht versicherten Gefahren) einfach umfällt? Vorab: Das passiert bei gesunden Bäumen selten. In diesem Fall haftet weder der Baumbesitzer, da er keine Pflichtverletzung begangen hat, noch tritt eine Versicherung ein. Der entstandene Schaden gehört zum "allgemeinen Lebensrisiko".
 
Dazu ein tragischer Fall, der sich im Jahr 2023 ereignete. In Würzburg wurde eine Frau durch einen umstürzenden Park-Baum getötet. Die zuständige Staatsanwaltschaft hat dazu die Ermittlungen inzwischen eingestellt. Der Baum sei mehrfach kontrolliert und vital gewesen. Er hatte zwar eine Pilzkrankheit, die seine Vitalität jedoch nicht beeinträchtigte. Sein Umstürzen war deshalb nicht vorhersehbar. Die Stadt Würzburg als Baumeigentümerin haftet laut Staatsanwaltschaft nicht. Das Umstürzen des Baumes sei als tragische Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos anzusehen.
 

Wie sieht der Versicherungsschutz aus, wenn ein Baum erst mehrere Tage nach einem Sturm umkippt?

Auch wenn ein Baum zeitverzögert einige Tage nach einem Sturm umstürzt, besteht Versicherungsschutz durch die Gebäudeversicherung. Und zwar dann, sofern der Sturm mitursächlich für den Sturz war. Zum Beispiel wenn der Sturm den Baum entwurzelt hat. Mit einem solchen Fall hatte sich bereits das Oberlandesgericht Hamm beschäftigt. (OLG Hamm, Urteil v. 25.09.2017, 6 U 191/15). Je nachdem wie ein solcher Fall aussieht, wird hier sicherlich ein Sachverständiger zu Rate gezogen.
 

Die Aufräumkosten im Versicherungsschutz

Ist ein großer Baum umgefallen, werden Sie seine Beseitigung nicht allein stemmen können. Dazu brauchen Sie zum einen Spezialgerät. Zum anderen können Stamm und Äste unter Spannung stehen. Deshalb besteht eine große Unfallgefahr. Besser ist es, wenn ein Fachbetrieb den Baum fachgerecht zersägt und das Holz abtransportiert. Sind auch diese Kosten versichert?
 
  • Hier müssen Sie sich Ihre Wohngebäudeversicherung genau ansehen. Sind Aufräumkosten im Rahmen versicherter Gefahren in der Standardpolice (Grunddeckung) oder nur mit einem bestimmten Tarif (Top-Deckung) eingeschlossen.
  • In Abhängigkeit vom Versicherungstarif – besteht ein Kostenlimit? In der Regel liegt das bei 5.000 bis 10.000 Euro. Oder werden die Kosten in Höhe der Versicherungssumme übernommen.
Vor allem bei Grundstücken mit vielen Bäumen ist es ratsam, den Versicherungsschutz zu prüfen und gegebenenfalls gegen Aufpreis zu erweitern.
 
Sind Aufräumkosten versichert, bezahlt die Versicherung:
 
  • die Sicherung der Schadensstelle
  • das Zersägen von Stamm und Ästen
  • die Entfernung des Baumstumpfes
  • den Abtransport des Bruchholzes
In modernen Wohngebäudeversicherungen wie der der Sparkassen-Versicherung Sachsen werden zudem die Kosten für die Anpflanzung neuer Bäume und die Wiederherstellung von beschädigter Gartenbepflanzung übernommen.
 

Wer zahlt die Kosten, wenn die Feuerwehr anrücken muss?

Ein Baumbesitzer ist zunächst primär in der Pflicht, einen umgestürzten Baum zügig zu beseitigen. In manchen Fällen muss jedoch zur unmittelbaren Gefahrenabwehr die Feuerwehr zur Hilfe gerufen werden. Sei es, dass es massive Schäden am Haus gibt und weitere Folgeschäden zu befürchten sind. Oder wenn der umgestürzte Baum am Haus lehnt. Hier wird die Feuerwehr den Baum zersägen, um ein weiteres Umkippen zu verhindern. Oder der Baum ist vom Grundstück auf die Straße gefallen, blockiert diese und stellt eine Verkehrsbehinderung und Gefahr für Passanten dar.
 
Feuerwehrmann mit Kettensäge
Die Feuerwehr ist an der Kettensäge genauso versiert wie am Feuerlöschschlauch
Ob und unter welchen Umständen die Kosten eines Feuerwehreinsatzes der Baumbesitzer zu tragen hat, legen die Gemeinden/Kommunen per Satzung selbst fest. In Dresden ist das beispielsweise die Feuerwehrkostensatzung – FwKS), die online einsehbar ist. Die Rechtsgrundlage für Sachsen findet sich im Sächsischen Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) kurz "Blaulichtgesetz" genannt.

Die Gebäudeversicherer übernehmen in der Regel die Kosten wenn der Baumsturz versichert war und der Feuerwehreinsatz nicht im öffentlichen Interesse erfolgte, sondern dazu diente, eine weitere Schadenausbreitung zu verhindern.

Die Verkehrssicherungspflicht und die Sorgfaltspflicht

"Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen”, so der Gesetzgeber (Art. 14 Abs. 2 Grundgesetz). Für die Verkehrssicherungspflicht von Haus- und Grundstückseigentümern ist es wichtig, bestimmte gesetzliche Grundlagen zu beachten. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind verschiedene Paragraphen relevant.
 
Garten mit Bäumen
Die Verkehrssicherungspflicht obliegt grundsätzlich dem Grundstückseigentümer. Auch bei einer Vermietung bleibt der Eigentümer verkehrssicherungspflichtig. Sie ist in § 823 Abs. 1 BGB geregelt. Danach ist derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, verpflichtet, alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, damit andere nicht zu Schaden kommen. Diese Verkehrssicherungspflicht umfasst sowohl den Schutz von Personen als auch von Sachen.

Bäume stellen eine potenzielle Gefahrenquelle dar und fallen daher unter die Verkehrssicherungspflicht. Auf dem Grundstück stehende Bäume sind vom Eigentümer stetig auf Standfestigkeit und auf die Gefahr abbrechender Äste zu überprüfen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt, zweimal im Jahr eine Baumkontrolle durchzuführen: einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand. Darüber hinaus sollte der Eigentümer insbesondere nach Sturm und Unwettern die Bäume prüfen. Wie oft die Baumkontrolle von privaten Baumbesitzern durchgeführt werden muss, ist in unserer Rechtsprechung zwar noch nicht eindeutig definiert. Gerade in Bezug auf Haftungsfragen sollten Baumbesitzer der Empfehlung zweimal im Jahr folgen.
 
Im Zusammenhang mit der "Verkehrssicherungspflicht" wird auch oft von "Sorgfaltspflicht" gesprochen. Diese beiden Begriffe werden oft synonym verwendet, haben aber einen leicht unterschiedlichen Fokus.
 
Wie juraforum.de schreibt: "Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht liegt vor, wenn die gebotene Sorgfalt beim Umgang mit einer Gefahrenquelle nicht eingehalten wird und dadurch andere Personen oder Sachen geschädigt werden. Die Sorgfaltsanforderungen sind dabei stets an den jeweiligen Einzelfall und die konkrete Gefahrensituation anzupassen. Das bedeutet, dass die Verkehrssicherungspflicht nicht absolut ist und nicht jede denkbare Gefahr abgewendet werden muss. Es kommt vielmehr darauf an, ob die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen getroffen wurden."
 
Die Sorgfaltspflicht ist also eine Verpflichtung, Handlungen in einer bestimmten Art und Weise auszuführen. Mit anderen Worten: Mit gesundem Menschenverstand und Gewissenhaftigkeit zu handeln.
 
Die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht kann Immobilienbesitzer beziehungsweise Grundstückseigentümer teuer zu stehen kommen. Kann ein Geschädigter dem Grundstückseigentümer ein Verschulden nachweisen, haftet dieser gemäß § 823 BGB auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Schadenprävention

Stürme werden häufiger, Bäume anfälliger. Baumstürze häufen sich auch, wenn die Bäume einer Unwetterkombination aus Sturm und Starkregen ausgesetzt sind. Dann kommt es meist zum so genannten Windwurf, bei dem der Stamm samt Wurzelballen durch den aufgeweichten Boden umgeworfen wird. Beim sogenannten Windbruch hält die Verankerung im Boden stand, aber die Biegefestigkeit des Stammes wird überschritten und er bricht. Aber auch zunehmende Umwelteinflüsse wie lange Hitzeperioden setzen Bäume unter Stress und gefährden ihre Stabilität.
 
Welche Faktoren beeinflussen das Verhalten und damit die Sturzgefahr von Bäumen?
 
  • der Schlankheitsgrad (manchmal Body-Mass-Index für Bäume genannt)
  • das Alter
  • der Zustand
  • die Baumart
  • das Baumkronenvolumen
  • der Standort des Baumes
  • Witterungsbedingungen wie Starkregen oder Trockenheit
 
Ein Baum ist bis auf unvermeidbares Restrisiko sicher, wenn er sich in einem guten Allgemeinzustand befindet. Und wenn er keine erkennbaren Krankheiten und Beschädigungen – Defektsymptome genannt – aufweist, die seine Sicherheit oder Gesundheit vorhersehbar gefährden.
 

Regelmäßige Sicherheitskontrollen empfehlenswert

Nur regelmäßige Sicherheitskontrollen des Baumbestandes helfen, mögliche Gefahren zu identifizieren. In der Regel erfolgt das über Sichtkontrollen. Die können Sie auch als Grundstücksbesitzer selbst durchführen. Eigentümer sollten darauf achten, dass keine morschen Stämme, abgestorbene Äste oder Wurzelschäden wie Abgrabungen vorhanden sind. Risse und Beulen am Stamm, Rissbildung im Standbereich und sichtbare, holzzerstörende Pilze können die Gesundheit des Baumes beeinträchtigen. Offensichtliche Gefahrenquellen sollten umgehend beseitigt werden. Dies kann die Entfernung des Baumes, das Beschneiden von Ästen oder das Konsultieren eines professionellen Baumpflegers umfassen.
 
Baumpfleger beschneidet Baumäste
Baumpfleger schneiden z. B. Baumkronen aus und entfernen abgestorbene Äste
Zumindest in größeren Abständen sollten Sie ihren Baumbestand auch durch einen Baumsachverständigen/Baumpfleger prüfen lassen. Für den Fachmann kann ein unscheinbarer Pilzbefall auf eine Baumerkrankung hinweisen. Ein versteckter Riss in der Rinde kann eine Fäulnis offenbaren. Eine Untersuchung des Wurzelansatzes kann zeigen, wie es um die Stabilität des Stammes bestellt ist. Defekte im Stamminneren und im unterirdischen Wurzelbereich sind dagegen auch für den Fachmann nicht ohne weiteres zu erkennen.

Darüber hinaus gibt es zahlreiche Spezialuntersuchungen für Bäume zum Beispiel baumstatische Zugversuche, mit denen die Stand- und Bruchsicherheit von Bäumen abgeschätzt werden kann. Da Spezialuntersuchungen ihren entsprechend hohen Preis haben, werden sie vor allem für seltene und besonders wertvolle alte Bäume eingesetzt.

Fazit:

Als Grundstückseigentümer ist es wichtig, sowohl regelmäßige Baum-Kontrollen auf dem eigenen Grundstück durchzuführen als auch sich ausreichend zu versichern. Die Verkehrssicherungspflicht ist ein rechtlicher Aspekt, der unter anderem dazu verpflichtet, mögliche Gefahren durch Bäume zu minimieren. So können Unfälle oder Schäden vermieden werden. Das trägt zur Sicherheit für Personen und Eigentum bei. Eine ausreichende Versicherung ist wichtig, um im Schadensfall vor finanziellen Belastungen geschützt zu sein.

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