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    Tatort Marktplatz Kleinanzeigen: Tipps für mehr Sicherheit

Dresden, 30.01.2020 | (uo)
 
Online-Verkaufsportale wie Ebay-Kleinanzeigen sind heute das, was früher der Kleinanzeigenteil einer Tageszeitung war. Der virtuelle Marktplatz bringt Anbieter und Interessenten für preisgünstiges Gebrauchtes aller Art, Raritäten oder Trödel bequem und kostenlos zueinander. Betrüger haben längst erkannt, dass sich zwischen Angebot und Nachfrage kriminell Kasse machen lässt. Das gilt im Übrigen nicht nur für den Marktführer, sondern auch für andere Plattformen dieser Art.
 

Abholung und Barzahlung ist am sichersten

Am sichersten sind Ebay-Kleinanzeigen, wenn man ihrem Grundgedanken einer lokalen Verkaufsplattform folgt. Das heißt, die Artikel werden gegen Abholung angeboten, vor Ort vom Käufer geprüft und erst dann bar bezahlt. So kann man sehen, womit und mit wem man es zu tun. Wer sich auf Versand der Ware und unbare Bezahlverfahren einlässt, sollte die gängigsten Online-Betrugsmaschen kennen. Mit diesen können sowohl Verkäufer als auch Käufer gelinkt werden.
 

Aufklärung mit #SachsenCyberSicher gegen Abzocke im Netz

Dem Anliegen, für die Gefahren des World Wide Web zu sensibilisieren, widmet sich auch die Kommunikationsinitiative #SachsenCyberSicher der Sparkassen-Versicherung Sachsen. Nachfolgend werden einige der Abzocke-Tricks bei Ebay-Kleinanzeigen, vor denen Verbraucherschützer und Polizei warnen, näher beleuchtet:
Zahlungsoption Freunde & Familie bei PayPal
  • Ebay Kleinanzeigen selbst bietet keine Bezahlfunktion an. Käufer und Verkäufer müssen sich auf die Zahlweise einigen. Viele nutzen den Bezahldienst PayPal. PayPal bietet zwei Varianten an: Die kostenpflichtige "Waren & Dienstleistungen", die Käufer und Verkäufer schützt, weil sie bei Problemen ihr Geld zurückbekommen. Kostenlos ist dagegen die Variante bei "Family & Friends". Eine Absicherung gibt es hier nicht. Betrüger inserieren in den Kleinanzeigen Produkte zu guten Preisen z. B. IPhone und bitten darum, den Betrag über PayPal "Family & Friends" zu bezahlen. Wenn der Käufer merkt, dass die Ware bei ihm nicht ankommt, ist das Konto der Betrüger längst aufgelöst.
Vorkasse und Zahlungen ins Ausland
  • Grundsätzlich sollten Käufer immer vorsichtig sein, wenn der Kauf nur per Vorkasse abgewickelt werden und die Zahlung ins Ausland gehen soll. Entspricht die Ware nicht der Beschreibung oder kommt gar nicht, hat man zwar auch beim Kauf über Online-Kleinanzeigen rechtliche Ansprüche. Diese dürften sich aber nur schwer durchsetzen lassen. Verbraucherschützer raten, hier den Kauf vorsichtshalber abzubrechen.
Überweisungen auf Geisterkonten
  • Als Lockvogel nutzen Betrüger oft preisreduzierte, elektronische Geräte, die im freien Verkauf deutlich teurer sind – etwa Objektive für Kameras. Die Neupreise solcher Geräte liegen nicht selten bei über 1.000 Euro. Mit einer schnellen Reaktion per E-Mail auf die Anfragen der Opfer täuschen sie Seriosität vor. Dabei geben sie an, kein PayPal-Konto zu besitzen und bitten um Banküberweisung. Das Fiese: Die Betrüger verfügen über Konten deutscher Banken, um die Opfer in Sicherheit zu wiegen. Doch das ist leider ein Irrglaube. Die Konten eröffneten die Kriminellen mit gestohlenen Identitäten aus dem Darknet. Nach der Überweisung bricht der Kontakt ab und das ergaunerte Geld ist weg.
Der Abholtrick
  • Beim Abholtrick will der Betrüger unbedingt per PayPal bezahlen und überweist die fällige Summe. „Ein Bekannter” soll die Ware dann persönlich abholen. Geht die Übergabe wie verabredet über die Bühne, schnappt die Falle zu. Der Betrüger behauptet nämlich später, die Ware nie erhalten zu haben. So bekommt er das Geld von PayPal zurück und hat sowohl die Ware als auch das Geld. Der Verkäufer hat schlechte Karten, denn er kann nicht beweisen, den Artikel wirklich übergeben zu haben. Anders wäre es bei einem versicherten Paketversand. Hier dienen Beleg und Sendungsnummer dem Verkäufer als Beweis.
Dreiecks-Trick
  • Bei dieser Masche stellt man als Verkäufer zum Beispiel ein Smartphone online. Der Betrüger signalisiert sein Interesse und lässt sich die Kontodaten geben, um das Geld überweisen. Gleichzeitig stellt er das identische Smartphone selbst zum Verkauf ein. Meldet sich beim Betrüger ein Käufer, gibt er diesem die Kontodaten des ursprünglichen Verkäufers. Sobald das Geld beim Verkäufer eingegangen ist, verschickt dieser die Ware - allerdings an den Betrüger. Auch hier wird gerne PayPal als Zahlungsmittel genutzt. Denn dann bleibt der Verkäufer auf dem Schaden sitzen, wenn der Käuferschutz greift. Hat der Käufer per Überweisung bezahlt, dann bekommt er sein Geld dagegen nicht zurück, sofern der Verkäufer den Versand nachweisen kann.
Bewerbungsbetrug auf Ebay-Kleinanzeigen
  • Eine weitere Betrugsmasche richtet sich gezielt an Jobsuchende. Unter dem Deckmantel eines angeblichen Bewerbungsprozesses werden potenzielle Opfer aufgefordert, persönliche Daten unter anderem auch eine Kopie des Personalausweises zu übermitteln. Mit dem Verweis, da es sich um eine Home-Office-Stelle handelt, sei ein persönliches Gespräch nicht möglich, sollen die Opfer ein Video-Identifizierungsverfahren durchlaufen. Mit den persönlichen Daten der Opfer wird in deren Namen unbemerkt ein Konto bei der Online-Bank eingerichtet, mit denen die Betrüger beispielsweise Geldwäsche und ähnliches betreiben.

Folgende Empfehlungen können Sie vor Enttäuschungen bewahren:

  • Rechnen Sie immer damit, dass auf Verkaufsportalen auch schwarze Schafe unterwegs sind und bleiben Sie wachsam. Insbesondere wenn Sie hochwertige Ware zu einem besonders günstigen Preis entdecken.
  • Seien Sie misstrauisch bei fremdsprachigen Anfragen oder Anfragen, die in sehr schlechtem Deutsch daherkommen.
  • Sollte ein Käufer mehr zahlen wollen als verlangt wird, können Sie fast sicher mit einem Betrugsversuch rechnen.
  • Versenden Sie Artikel erst nach dem Geldeingang auf Ihrem Konto.
  • Wenn Zahlungsbestätigungen per E-Mail kommen, sollte diese direkt mit einem Blick auf das eigene Konto überprüft werden, da Betrüger gefälschte Nachweise versenden.
  • Gerade wertvollere Ware sollten Käufer unbedingt persönlich abholen. Mit anwesenden Zeugen sind Verkäufer und Käufer auf der sicheren Seite. Die Verbraucherzentrale Sachsen rät zudem bei Privatkäufen zu einer Quittung. Bei Käufen von Waren wie Autos oder Schrebergärten empfiehlt sich ein Kaufvertrag.
  • Fragen Sie den Verkäufer, ob sie ihn anrufen können, um alles zu besprechen. In der Regel gehen Abzocker nicht darauf ein, da sie eher über E-Mail oder Messenger kommunizieren. Vorteil: Eine Telefonat klärt die Dinge schneller, als ständiges hin- und herschreiben.
  • Prüfen Sie den Verkäufer und checken Sie das Beitrittsdatum in seinem Profil und seine Bewertungen. Ist der Account noch jung, könnte es sich um einen Betrüger handeln, der häufig das Profil wechselt. Verkauft er zudem viele ähnliche Artikel, könnte es sich um Diebesgut handeln.
Falls Sie einer dieser Betrügereien zum Opfer fallen, sollten Sie in jedem Fall Strafanzeige bei der Polizei stellen und den Vorfall an Ebay-Kleinanzeigen melden. Auch wenn Sie Geld oder Ware vermutlich nicht so schnell oder gar nicht wiedersehen.
Unser Tipp:
Gegen Cyberrisiken kann man sich auch versichern, zum Beispiel mit dem Sparkassen-Internet-Schutz.

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