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  • Strandutensilien stehen im Koffer am Strand

    Reisehinweise für den Urlaub im Sommer 2021

Dresden, 08.07.2021 | (ks)
 
Der Sommerurlaub steht vor der Tür. Viele sehnen sich nach unbeschwerten Urlaubstagen. Reisen im In- und Ausland ist wieder möglich, aber nach wie vor unter Pandemiebedingungen. Was sollte man deshalb im Sommer 2021 beachten?

Die Ausgangslage

In Deutschland liegt die Inzidenz momentan stabil unter 10. Auch zahlreiche andere Länder, darunter beliebte Urlaubsregionen, verzeichnen zur Zeit niedrige Neuinfektionsraten. Aber die hochansteckende Delta-Variante kursiert weltweit. Sie ist ursächlich dafür, dass in einigen Staaten wie Großbritannien, Russland, Portugal oder Israel die Zahl der Infizierten schon wieder steigt. Und dass trotz teilweise hoher Impfquoten in einigen der Länder.
Sprich, die Lage ist auch im Sommer fragil und kann sich innerhalb weniger Tage ändern. Hinzu kommen Bedenken, dass absehbar eine vierte Corona-Welle durch Deutschland und Europa rollen könnte. Man muss also damit rechnen, dass bei einer Verschlechterung der Infektionslage recht schnell restriktivere Maßnahmen in den betroffenen Ländern ergriffen werden könnten, um Ausbrüche einzudämmen. Angesichts dieser Situation sollte man in der Urlaubsplanung "Pandemie immer mitdenken" und sich ständig über die aktuelle Lage im gewünschten Reiseziel informieren.
 

Ins Reisegepäck 2021 gehören immer:

  • Medizinische Masken
  • Hand-Desinfektionsmittel
  • Impfdokumente (Papier und digitaler Impfpass)
  • Wer auf Medikamente angewiesen ist, sollte prophylaktisch eine eventuelle Quarantäne von 14 Tagen in die mitgeführte Urlaubsration einbeziehen.

Was gilt für Urlaub in Deutschland?

Die Bundesnotbremse ist ab 1. Juli entfallen. Ob und welche Einschränkungen noch in der Hotellerie, Gastronomie, bei Sport, Freizeit und in Kultureinrichtungen gelten, regeln die Länder nun wieder selbst. Wer innerhalb Deutschlands verreist, bekommt auf der Seite des  detaillierte und aktuelle Informationen zu den Vorgaben der einzelnen Bundesländer einschließlich der örtlichen Inzidenzen.
 
Screenshot Tourismus-Wegweise
Quelle: Screenshot    Tourismus-Wegweiser

Was gilt für Urlaub im Ausland seit 1. Juli?

Wer ins Ausland reist, sollte einen Blick auf die Risikoliste des Robert Koch Instituts (RKI) werfen. Die Ausweisung internationaler Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiete erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Die jeweilige Einstufung hat reiserechtliche Konsequenzen, auch für die Wiedereinreise nach Deutschland. Die Bundesregierung prüft fortlaufend, inwieweit Länder oder Gebiete als Risikogebiete einzustufen sind. Daher kann es auch zu kurzfristigen Änderungen, insbesondere zu einer Erweiterung dieser Liste kommen.
Nicht-mehr-Risikogebiete …
  • … sind Gebiete, die zu einem beliebigen Zeitpunkt in den vergangenen zehn Tagen Risikogebiete waren, aber derzeit keine mehr sind.
Normale Risikogebiete …
  • … sind Länder, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit Coronavirus SARS-CoV-2 festgestellt wurde. Die Einstufung erfolgt durch RKI und Auswärtiges Amt gewöhnlich bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 50 bis zu 200.
Hochinzidenzgebiete …
  • … sind Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch besonders hohe Inzidenzen (mehr als 200 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen). Es können aber auch weitere Länder unter bestimmten Bedingungen zu "Hochinzidenzgebieten" erklärt werden.
Virusvarianten-Gebiete …
  • … sind Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch ein verbreitetes Auftreten bestimmter SARS-CoV-2 Virusvarianten, zum Beispiel der Delta-Variante. Für diese Gebiete gelten die schärfsten Reisebeschränkungen.

Reisehinweise des Auswärtigen Amtes

Das Auswärtige Amt veröffentlicht auf seiner Website länderspezifische COVID-19-bedingte Reisewarnungen. Diese wurden aufgrund der Verbesserung der epidemiologischen Lage in Deutschland und weiten Teilen Europas, der voranschreitenden Impfungen und der Einführung des Digital COVID-Certificates (DCC) zum 1. Juli wie folgt angepasst.
 
  • Für Länder mit erheblichen Einschränkungen im Reiseverkehr und in der Bewegungsfreiheit wird auch ohne Einstufung als Risikogebiet von nicht notwendigen Reisen abgeraten.
  • Für EU-Länder/Regionen, für Schengen-assoziierte Länder/Regionen (Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Island) sowie für Drittstaaten ohne Reisebeschränkungen wird zu besonderer Vorsicht geraten – soweit diese nicht als Risikogebiet eingestuft sind oder eine sicherheitsrelevante strengere Empfehlung gilt.
  • Für Länder, die zwar als Risikogebiet – aber weder als Hochinzidenz noch als Virusvariantengebiet – eingestuft sind, wird von nicht notwendigen, touristischen Reisen abgeraten, sofern nicht eine sicherheitsrelevante strengere Empfehlung gilt. Die Bundesregierung hat die generelle Reisewarnung für Risikogebiete mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 200 zum 1. Juli aufgehoben.
  • Eine Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen gilt grundsätzlich für Länder, die von der Bundesregierung als Hochinzidenzgebiet oder als Virusvariantengebiet eingestuft sind.
Eine Reisewarnung ist ein dringender Appell des Auswärtigen Amts, entsprechende Reisen nicht zu unternehmen. Die Reisewarnung ist kein Reiseverbot. Reisende entscheiden in eigener Verantwortung, ob sie eine Reise antreten. Das Bestehen einer Reisewarnung kann jedoch mittelbar rechtliche Auswirkungen haben, beispielsweise für die Gültigkeit einer Reisekrankenversicherung. Hierzu sollten sich Reisende mit ihrem Versicherer in Verbindung setzen. Und sie ermöglicht es Reisenden, Buchungen kostenlos zu stornieren.
Das Auswärtige Amt empfiehlt eine vorausschauende Reiseplanung und weist darauf hin, dass es keine Urlauber-Rückholaktionen geben wird.

Was gilt für Reisen mit ungeimpften Kindern?

Bei Reisen mit Kindern, die in der Regel nicht geimpft sind, sollte man sich akribisch über die jeweiligen Bestimmungen des Urlaubslandes (auch innerhalb Deutschlands), des Urlaubsortes, des Hotels oder des Reiseveranstalters informieren. In vielen beliebten Urlaubsländern benötigen Kinder bei der Einreise einen negativen PCR- oder Antigentest. In manchen Ländern ab einem Alter von zehn oder zwölf Jahren, in den meisten Ländern ab sechs Jahren, in wenigen Ländern wie Portugal ab zwei Jahren. Für Anreisen mit dem Auto gilt eine Testpflicht oftmals nicht, dafür benötigt man den Test vielleicht beim Einchecken im Hotel.

Was gilt für Reisende bei der Rückkehr nach Deutschland?

Die Bundesregierung regelt die Einreise nach Deutschland in der sogenannten Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV). Obwohl in der Diskussion,  wurden diese Regelungen momentan von der Bundesregierung noch nicht verschärft.
 

Generell alle Flugreisenden

Alle Flugreisenden – egal wie niedrig der Inzidenzwert im Urlaubsland ist – müssen bei der Einreise ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder den Genesenen-Nachweis vorlegen. Ein Test-Nachweis darf bei Antigen-Tests maximal 48 Stunden alt sein, bei PCR-Tests 72. Bei Virusvariantengebieten verkürzt sich die Frist bei Antigen-Tests auf 24 Stunden. Maßgeblich ist dabei immer der Zeitpunkt der Probenentnahme, und nicht, wann das Ergebnis mitgeteilt wurde.
 

Generell alle Reisenden aus Risikogebieten

Alle Reisenden, die aus einem Risikogebiet, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet zurückkommen, müssen sich online über das Einreiseportal des RKI anmelden. Reisende erhalten anschließend eine PDF-Datei als Bestätigung. Sollte die Anmeldung etwa wegen technischer Probleme online nicht möglich sein, muss eine Ersatzmeldung in Papierform ausgefüllt werden. Die Meldung muss in der Regel beim Beförderer (zum Beispiel der Airline), vorgezeigt werden.
 
Screenshot Einreiseportal RKI
Quelle: Screenshot Einreiseportal des RKI
 

Rückkehrende aus einem normalen Risikogebiet

Wer sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem normalen Risikogebiet befunden hat, unterliegt grundsätzlich der Quarantänedauer von mindestens zehn Tagen und muss sich unverzüglich in häusliche Isolation begeben. Über das Einreiseportal kann man jedoch ein negatives Antigen- oder PCR-Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenen-Nachweis hochladen und ist damit von einer Quarantäne befreit. Ansonsten muss spätestens 48 Stunden nach der Rückkehr ein Test gemacht und dem Gesundheitsamt übermittelt werden. Falls dieser negativ ist, wird die Quarantäne aufgehoben.
 

Rückkehrende aus einem Hochinzidenzgebiet

Wer aus einem solchen Land zurückkommt, muss sich ebenfalls vor der Einreise anmelden und in Sofort-Quarantäne. Man kann sich aber frühestens nach dem fünften Tag freitesten. Von der Quarantänepflicht ausgenommen sind Genesene und vollständig Geimpfte.
 

Rückkehrende aus einem Virusvariantengebiet

Bei der Einstufung in ein Virusvariantengebiet gelten die schärfsten Reisebeschränkungen. Es gilt dann ein Beförderungsverbot für Fluggesellschaften und andere Verkehrsunternehmen. Für deutsche Staatsbürger und Personen, die in Deutschland wohnen, gilt das Verbot jedoch nicht. Sie dürfen zurückgebracht werden. Für alle Rückkehrenden gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht – auch für Genesene und Geimpfte. Freitesten ist nicht möglich.
 

Welche Tests werden anerkannt?

In Deutschland werden Antigen-Tests sowie PCR-, LAMP- und TMA-Tests anerkannt. Ähnlich wie der PCR-Test weist der LAMP-Test den Erreger direkt nach. Beim TMA-Test handelt es sich um einen Molekular-Test, der ähnlich sichere, jedoch schnellere Ergebnisse liefert. Wichtig ist, dass geschultes Personal die Tests vornimmt oder überwacht und dass sie von einer rechtlich dazu befugten Stelle ausgeführt werden. Auf dem Nachweis muss das Datum der Testung und die Art des Tests vermerkt werden. Ausdrücklich nicht anerkannt werden Antikörper-Tests.
 

Was passiert, wenn der Corona-Test vor der Rückreise positiv ausfällt?

Wer vor dem Rückflug nach Deutschland positiv auf das Coronavirus getestet wird, kann den geplanten Rückflug nicht antreten. Auch die Rückreise mittels Bus und Bahn ist ausgeschlossen. Generell gilt für positiv Getestete im Urlaubsort eine Quarantänepflicht mit Isolation, deren Länge je nach Urlaubsort unterschiedlich ausfallen kann. Die Kosten für einen späteren Flug müssen in der Regel selbst getragen werden. Gleiches gilt für andere Beförderer. In einigen Ländern, etwa in Mallorca, gibt es für Urlauber, die sich in Quarantäne begeben müssen, spezielle Quarantäne-Hotels.
 

Digitaler Impfpass, digitaler Genesungsnachweis, digitaler Testnachweis

  • Seit 1. Juli gilt der digitale Impfpass in der ganzen EU. Der gelbe Impfausweis aus Papier bleibt gültig und kann genauso genutzt werden. Das Covid-Zertifikat soll einen einheitlichen EU-weiten Standard schaffen und damit zügige Kontrollen erleichtern. Auch für Testergebnisse und Genesungsnachweise können Covid-Zertifikate ausgestellt werden. Einschränkung: In Deutschland soll dies erst in den kommenden Wochen möglich sein.
  • Ein personalisierter QR-Code mit elektronischer Signatur macht die Zertifikate fälschungssicher und dient der Speicherung auf dem Handy. Dafür muss er mit der Covpass-App des RKI oder mit der Corona-Warn-App der Bundesregierung von der Papiervorlage gescannt werden.
  • Empfehlenswert ist, den Papierausdruck des Zertifikats sorgfältig aufzuheben und eine Kopie mit auf Reisen zu nehmen. Für den Fall, dass das Handy verloren geht beziehungsweise gewechselt wird.
  • Die Zertifikate werden von Impfzentren, Apotheken und teilweise von Arztpraxen ausgestellt. Die Verfahren sind in den Bundesländern unterschiedlich. Man kann jedoch immer mit Personalausweis und dem gelben Impfausweis in eine Apotheke gehen und sich das Zertifikat ausstellen lassen. Welche Apotheken den kostenlosen Service anbieten, erfährt man unter www.mein-apothekenmanager.de. 
  • Man sollte sich vor Einreise informieren, wie weit das jeweilige Land mit der Einführung des digitalen Impfausweises ist und in welcher Form er akzeptiert wird. So akzeptiert Schweden beispielsweise ein Zertifikat in der Covpass-App, jedoch nicht in der Corona-Warn-App.

Fazit:

Kurzentschlossene Spontantrips sind dieses Jahr schwierig: Der Sommerurlaub erfordert eine umfassendere Vorbereitung und fortlaufende Beobachtung der pandemischen Entwicklungen. Auch gelten im Urlaub die AHA-Regeln.
 
Aber das ist aller Mühe wert, wenn es heißt: Pack die Badehose ein!
 
Wir wünschen Ihnen einen schönen Sommer.
Maedchen sitzt im Schwimmring im Pool

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