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  • Älterer Herr mit Schneeschieber vor Haus

    Schneeschippen und Streuen:
    Wer? Wann? Wie oft? Wie? Womit?

Dresden, 14.01.2021 | (ks)
 
Wenn sich der Winter mit Frost und Schnee bemerkbar macht, rückt die Räum- und Streupflicht wieder in den Fokus. Wer muss auf dem Gehweg Schnee schippen und wie oft? Womit muss man streuen? Diese Fragen sind klar geregelt. Doch viele wissen nicht Bescheid und sind unsicher, worin genau ihre Pflichten bestehen.
 
Die wichtigsten Informationen fasst die folgende Infografik zusammen:
 

Wer ist für ist für die Räum- und Streupflicht verantwortlich?

Laut Mieterschutzbund liegt die Pflicht zum Räumen und Streuen erst mal beim Eigentümer selbst. Dieser kann für den Winterdienst auch ein Unternehmen beauftragen. In einem Mehrfamilienhaus können Vermieter die Kosten für diese Dienstleistung auf die Mieter umlegen.
 
Delegiert der Eigentümer die Pflicht an den/die Mieter, muss das im Mietvertrag (Hausordnung reicht nicht) eindeutig geregelt sein. So lassen sich Streitigkeiten vermeiden. Müssen alle Bewohner der Räumpflicht nachgehen, so müssen sich diese hierbei abwechseln. Am besten sollte in einem Aushang festgehalten werden, wer an welchem Tag zuständig ist.
 
Vermieter müssen zum einen kontrollieren, ob sich die Mieter an die Räum- und Streupflichten halten. Gleiches gilt auch für die korrekte Arbeit des beauftragten Winterdienstes. Im Schadenfall können sie sonst mitverantwortlich gemacht werden. Außerdem müssen sie entsprechende Gerätschaften zur Räumung und Streugut zur Verfügung stellen.

Unser Tipp: Mit dem Winterdienst Steuern sparen

Der Winterdienst kann als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abgesetzt werden, sogar außerhalb der eigenen Grundstücksgrenzen. Voraussetzung ist allerdings, dass das Schneeschippen sonst von Familienmitgliedern erledigt wird, die diese Aufgabe nicht erledigen können. Zudem muss es dem Haushalt dienen und es muss ein räumlicher Zusammenhang zum Haushalt bestehen.

Wann und wie oft schippen und streuen?

In der Regel müssen Sie Gehwege werktags von 7 bis 20 Uhr freiräumen und sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr. Es gibt aber auch Kommunen, in denen die Streupflicht ein oder zwei Stunden früher beginnt. Die jeweiligen Räum- und Streuzeiten können Sie entweder im Landesgesetz oder in der Ortssatzung ihrer Stadt oder Gemeinde erfahren.
 
Bei starkem und wiederkehrendem Schneefall müssen Sie auch mehrmals am Tag raus und spätestens innerhalb einer Stunde nach jedem beendeten Schneefall schippen. Sie müssen jedoch nicht aufstehen und schippen, wenn es nachts schneit. Dann reicht die Räumung am Morgen. Wenn für die Nacht Glatteis angekündigt ist, darf nicht bis zum nächsten Morgen gewartet werden. Dann muss vorbeugend gestreut werden.
 

Gewusst wie - Tipps zum richtigen Schneeräumen:

 
  • Zeitnahes Schneeschippen nach dem Schneefall hat zwei Vorteile: Zum einen erfüllen Sie damit Ihre gesetzliche Räumungspflicht. Zum anderen machen Sie damit in den meisten Fällen den zusätzlichen Einsatz von Streumitteln überflüssig. Und last but not least - Neuschnee ist leichter als älterer Schnee.
  • Sie müssen Fußwege so weit beräumen, dass zwei Passanten auf einem rutschfesten Durchgang gefahrlos aneinander vorbeigehen können.
  • Auch die zum Grundstück gehörenden Zugänge wie der Hauseingang und Zugänge zu Garagen oder Mülltonnen sollten Sie beräumen, sodass diese begehbar sind.
  • Schneemassen dürfen nicht auf die Straße geschoben werden. Auch die Auffahrt des Nachbarn, Gully- und Schachtdeckel sowie Fahrradwege müssen freibleiben. Der zusammengeschobene Schnee soll möglichst auf der zur Fahrbahn zeigenden Seite aufgetürmt werden.
  • Wenn es anhaltend und reichlich schneit, wird der Platz auf Gehwegen knapp. Dann sollte der Schnee auf freie (eigene) Rasenflächen geschippt werden, wo er später schmelzen kann. Wer ausreichend Platz hat, nimmt dafür besser eine Fläche mit steinigem Untergrund. Denn wenn zu viel zusammengeschobener Schnee zu lange auf dem Rasen liegt, kann dieser beschädigt werden.
 

Welche Streumittel sollten verwendet werden?

Bei Glätte kommen entweder auftauende oder abstumpfende Mittel zum Einsatz. Auftauende Mittel, in der Regel Salze, sind effektiv aber umweltschädlich und aggressiv.
 
Abstumpfende Mittel sind umweltfreundlicher, machen aber Dreck. Sind Eis und Schnee verschwunden, müssen sie beseitigt werden. Sie handeln umweltfreundlich, wenn Sie Sand, Splitt oder Granulat zusammenfegen und erneut verwenden.
 
Beim Kauf von Streumitteln sollten Sie auf das Zeichen "Blauer Engel" für salzfreie Streumittel achten. Hersteller umweltfreundlicher Streumittel finden Sie auf der Internetseite des Blauen Engels. Sparsam verwenden sollten Sie energieintensiv hergestellte Streumittel, zum Beispiel Blähbeton.

Unser Tipp: Streugut bevorraten

In schnee- und eisreichen Wintern können Streumittel im Handel schnell vergriffen sein. Von daher ist es empfehlenswert, schon im Herbst einen Vorrat einzulagern. 
Kleine Streumittelkunde:
    • Das oft verwendete Streu- bzw. Auftausalz (Chloridsalz) ist besonders effektiv, um Eisflächen aufzutauen oder ihre Bildung selbst bei Minusgraden zu verhindern. Auftausalz in flüssiger Form als Sole wird vorrangig beim Winterdienst auf Verkehrswegen eingesetzt. Salz schädigt jedoch die Umwelt und die Infrastruktur, ist aggressiv zu Autolack und Hundepfoten. Wer sich schon mal über einen weißen Salzrand auf Lederschuhen geärgert hat, der weiß außerdem, wie schwer der zu beseitigen ist. Die Beseitigung oder Eindämmung von Salz-Schäden verursacht jährlich hohe Kosten.
    • In vielen Städten und Gemeinden ist der Einsatz von Salz deshalb für den Privatgebrauch eingeschränkt oder explizit verboten und Bußgeld bewehrt. Ausnahmen betreffen meist Treppen und andere kritische Bereiche. Eine einheitliche Regelung auf Bundes- oder Länderebene existiert nicht. Deshalb sollte man sich über die entsprechende Satzung/Verordnung des jeweiligen  Wohnortes informieren.
    • Zu den auftauenden Mitteln gehören auch Formiate und Acetate als Salze der Ameisensäure beziehungsweise Essigsäure. Im Vergleich zu Chloridsalzen sind sie umweltfreundlicher, aber in der Herstellung energieaufwändiger und teurer. Bisher werden sie vor allem auf Flugplätzen eingesetzt. Ebenso wie wassermischbare Polyalkohole mit geringer Flüchtigkeit (zum Beispiel Propylenglykol.
    • Harnstoff wirkt ebenfalls auftauend, ist aber umweltschädlich, weil er Böden und Gewässer überdüngt.
     
    Die bessere Alternative sind abstumpfende Streumittel. Sie vermindern die Rutschgefahr, indem sie glatte Oberflächen stumpf machen. Diese Stoffe werden überwiegend auf Fuß- und Radwegen eingesetzt. Dazu gehören Streusand, mineralische Streugranulate und Granulate aus nachwachsenden Rohstoffen.
     
    • Experten empfehlen Lavagranulat aus dem Baumarkt. Die abgerundeten Körner sind freundlich zu Hundepfoten, Schuhen und Fahrradreifen. Es ist umweltfreundlich und gelangt es auf den Rasen, wirkt es sogar als Bodenverbesserer.
    • Kies und Sand kann man ebenfalls verwenden. Der Sand darf aber nicht zu feinkörnig sein. Sand ist preiswerter als Lavagranulat.
    • Asche und Holz- bzw. Sägespäne gelten nicht in allen Kommunen als geeignetes Streumittel. Kommt es dann zu einem Sturz mit Verletzungen, hätte man gegen die Verkehrssicherungspflicht verstoßen. Holzspäne saugen sich außerdem mit Feuchtigkeit voll und können dann selbst rutschig werden.

Welche Versicherung schützt?

Wer auf glattem oder nicht geräumtem Fußweg stürzt, kann Schadenersatz und Schmerzensgeld verlangen. Immobilienbesitzer, die ihr Haus selbst bewohnen, können sich mit einer privaten Haftpflichtversicherung gegen solche Ansprüche absichern. Gleiches gilt für Mieter, die den Winterdienst übernehmen müssen.
 
Hauseigentümer von Mietshäusern können sich mit einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung schützen.
 

Fußgänger tragen selbst Verantwortung

Winterliches Wetter macht trotz Räum- und Streupflichten Gehwege gefährlicher. Fußgänger müssen damit rechnen, dass nicht überall gestreut ist oder der Untergrund trotzdem rutschig ist. Deshalb sollten sie aufmerksam und vorsichtig sein sowie geeignete Schuhe tragen. In vielen Gerichtsurteilen wurde Fußgängern bei Stürzen deshalb eine Mitschuld zugesprochen.
gestürzte Frau auf Schnee
Unser Tipp:

In unserem Blogartikel "Stürzen auf Eis- und Schneeglätte vorbeugen" finden Sie Informationen, wie Sie sich auf glattem Untergrund sicher fortbewegen. 

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