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    Wenn die Katze beißt und der Halter haftet

Dresden, 26.03.2019 | (ks)
 
Haustiere gelten als bester Freund des Menschen. Ihr Wesen bereichert unseren Alltag und streichelt die Seele. Sie sind und bleiben aber Tiere, die sich zuweilen unberechenbar verhalten. Vor Hundebissen haben viele Menschen Angst, sind entsprechend vorsichtig und würden mit einer Bisswunde sofort zum Arzt gehen. Katzenbisse dagegen werden eher als Bagatelle abgetan. Das ist ein Trugschluss. Wenn ein Stubentiger zubeißt, sind die Folgen meist schlimmer als bei Hundebissen. Denn der Biss von Katzen ist – bezogen auf das Infektionsrisiko – nach dem des Menschen der zweitgefährlichste.
 

Was macht einen Katzenbiss so gefährlich?

Katzen haben gegenüber Hunden und Menschen die schärferen Beißer. Die feinen und extrem spitzen Zähne dringen mühelos durch die Haut in die Blutbahn, Gelenke, Sehnen und Knochen ein. Als Fleischfresser ist ihr Speichel in hohem Maße infektiös. Bisswunden an der Hand sind besonders gefährlich. Die Wunden sind klein, bluten kaum und schließen sich schnell wieder. Doch in der Tiefe des Gewebes können sich die zum Teil sehr aggressiven Bakterien dann ungestört ausbreiten. Die Folgen sind schwerwiegende Entzündungen bis hin zur Blutvergiftung und Gewebeschäden.
 
Nicht selten landen Betroffene sogar im OP, insbesondere wenn sie zu spät zum Arzt gehen. Selbst bei Rötungen und Schwellungen an der Bissstelle denken viele, das ist harmlos und geht von allein wieder weg. Eine gute Wundversorgung und gegebenenfalls frühe Behandlung mit Antibiotika kann aber ein Ausbreiten der Infektion und dauerhafte Gesundheitsschäden verhindern. Das Fazit: Kleiner Biss – üble Wirkung wenn man die Gefahr unterschätzt.
 

Wer haftet für Schäden, wenn meine Katze jemanden beißt?

Demzufolge kann es also auch gravierende Folgen haben, wenn das eigene Samtpfötchen einen anderen Menschen beißt. Denn der Tierhalter ist immer verantwortlich, wenn das Tier einen Schaden verursacht. Selbst ein Mitverschulden des Geschädigten, etwa indem dieser das Tier gereizt hat, müsste dann vom Tierhalter bewiesen werden. Ein Gebissener kann unter Umständen Schadensersatz für Behandlungskosten, Verdienstausfall, Fahrtkosten, Kosten für Haushaltsführung und Schmerzensgeld gelten machen.
 
Als Besitzer eines Tieres sollte man sich deshalb auf jeden Fall gegen finanzielle Forderungen absichern, wenn der eigene Vierbeiner eine Missetat begeht. Das gilt für Sach- wie für Personenschäden. Eine Katze fällt unter die Kategorie zahme kleine Haustiere. Dazu zählen auch Meerschweinchen und Kaninchen. Schäden, die sie verursacht, sind in der Regel von einer privaten Haftpflichtversicherung mit abgedeckt. Für größere Tiere, beispielsweise Hunde, benötigt man dagegen eine spezielle Tierhalter-Haftpflichtversicherung.
 

Wie kann man sich selbst absichern?

Wird man selbst gebissen und trägt einen bleibenden Gesundheitsschaden davon greift, unabhängig von Haftungsansprüchen die man gegebenenfalls gegen Dritte geltend machen kann, eine private Unfallversicherung. Je nach Vertragsgestaltung zahlt diese beispielsweise bei bleibenden Funktionseinschränkungen von Gliedmaßen wie Fingern oder dem Handgelenk.
 

Wie ist ein Katzenbiss im Ehrenamt versichert?

Viele Tierschutzvereine und Tierheime sind auf ehrenamtliche Helfer angewiesen, um existieren zu können. Die Freiwilligen tragen durch dieses Engagement ein erhöhtes Risiko, von einem Tier gebissen zu werden. Nicht alle ehrenamtlichen Tätigkeiten fallen per Gesetz in die Zuständigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung. Im Zweifelsfall entscheiden hier Sozialgerichte. Dachorganisationen oder Vereine können ehrenamtliche Helfer jedoch auch freiwillig über die gesetzliche Unfallversicherung absichern.
 
Darüber hinaus bieten auch spezielle Vereinsunfallversicherungen in Kombination mit einer Vereinshaftpflicht als Sammelversicherungen Schutz gegen Unfallfolgen oder Haftungsansprüche für Vereinsmitglieder. Am besten, man erkundigt sich bei den Verantwortlichen, wie es mit dem Versicherungsschutz aussieht.
 

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