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  • Eine Hand berührt einen Rauchmelder, der Alarm ausgelöst hat.

    Rauchmelder – Runde Lebensretter

Dresden, 09.10.2019 | (ks)
 
Brandtote sind laut Feuerwehr meistens Rauchtote. Rauchmelder gehören deshalb in jede Wohnung und jedes Haus. Denn der Rauchmelder-Alarm ist ein akustischer Lebensretter. Todesursache Nummer eins bei einem Brand sind nämlich nicht Verbrennungen sondern Rauchgasvergiftungen. Bereits eine Lungenfüllung mit Brandrauch kann irreversible körperliche Schäden verursachen.
 
Vor allem nachts, wenn alles schläft, ist die Gefahr groß, von einem Brand überrascht zu werden und nicht rechtzeitig flüchten zu können. Denn im Tiefschlaf funktioniert der Geruchssinn nicht. Die Rauchgase können sich deshalb ungehindert und unbemerkt ausbreiten. Der ohrenbetäubende Warnton weckt selbst den tiefsten Schläfer rechtzeitig, sollte sich ein Brand entwickeln. Und er gewährt einen zeitlichen Vorsprung von ca. 120 Sekunden, um sich und die Familie in Sicherheit bringen zu können.
 

Regelungen zum Einbau von Rauchmeldern

In allen Bundesländern ist heute die Installation von Rauchmeldern in Neu- und Umbauten des privaten Wohnungsbaus Pflicht. In Sachsen gilt die Rauchmelderpflicht lt. § 47 Abs. 4 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) für Neu- und Umbauten seit 2016.
 
Für die verpflichtende Installation in Bestandsbauten benennen die Landesbauordnungen der Bundesländer Übergangsfristen. Hier ist Sachsen – ohne Regelungen für Bestandsbauten – ein Sonderfall. Rein statistisch würde das bedeuten, dass über 90 Prozent der Wohnungen in Sachsen ohne Rauchmelder bleiben, da es sich hier um Bestands- beziehungsweise Altbauten handelt. Es sei denn, die Eigentümer rüsten freiwillig nach. 
 
  • Update vom 27. Juni 2022:
    Mit der Änderung der Landesbauverordnung in Sachsen besteht seit dem 8. Juni 2022 auch in Sachsen die Pflicht, Bestandsbauten verbindlich bis spätestens 1.1.2024 mit Rauchmeldern auszustatten. Bis zum 31. Dezember 2023 gilt eine Übergangsfrist. Als Bestandsbauten gelten alle vor 2016 errichteten Gebäude.
    Mit Rauchmeldern ausgestattet werden müssen alle Aufenthaltsräume, in denen Personen bestimmungsgemäß schlafen und Flure, die als Rettungswege ins Treppenhaus/Freie für diese Räume gelten. Zu den Rauchmelder-pflichtigen Räumen zählen Schlafzimmer, Kinderzimmer oder Gästezimmer. In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.
    (Nicht in Sachsen, aber in einigen anderen Bundesländern sind Melder auch in Wohnzimmern und anderen Aufenthaltsräumen (zum Beispiel Arbeitszimmer, Hobbyräume und Lesezimmer) vorgeschrieben. Mehr Rauchmelder anzubringen als der Gesetzgeber vorschreibt, ist jedoch ein Plus an Sicherheit.)
Bei Neu- und Umbauten ist der Bauherr, ansonsten sind Eigentümer bzw. Vermieter für den Einbau von Rauchwarnmeldern in privaten Räumen verantwortlich. Um die Wartung kümmern sich Mieter oder Eigentümer. Das regelt jedes Bundesland für sich. Laut sächsischer Bauordnung gilt prinzipiell, dass die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft in Mietwohnungen dem Mieter/Bewohner (Fachjargon: der "unmittelbare Besitzer") obliegt. Der Eigentümer (Vermieter) kann diese Verpflichtung jedoch auch selbst übernehmen. Im selbstgenutzten Wohnraum obliegt die Pflicht dem Eigentümer.
 

Installation von Rauchmeldern

Rauchmelder sollten nicht nur zertifiziert sein, sondern müssen fachgerecht so installiert und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die kleinen Lebensretter gehören vor allem in Schlaf-, Wohn- und Kinderzimmer und in Flure als Fluchtwege. Mieter sollten nur nach Rücksprache mit ihrem Vermieter Rauchmelder aus Eigeninitiative installieren.
 

Lösungen für den Sonderfall Küche

Und wie sieht es mit der Küche aus? Immerhin haben laut dem Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS) 39 Prozent aller Brände in Privathaushalten ihren Ursprung in der Küche. Laut Brandschutzexperten sind herkömmliche Rauchmelder für Küchen nicht geeignet. Sie lösen zu schnell (Fehl)Alarm aus aufgrund von Wasserdampf und Co. wie er beim Kochen, Braten und Backen entsteht.
 
Hier helfen sogenannte Wärmemelder (auch Hitzemelder oder Thermomelder genannt) Küchenbrände zu erkennen. Sie unterscheiden sich von herkömmlichen Rauchmeldern in ihrer Messtechnik und schlagen erst dann Alarm, wenn die Raumtemperatur einen kritischen Wert (ca. 60°C) überschritten hat oder innerhalb einer gewissen Zeit die Umgebungstemperatur sehr schnell ansteigt.
 
Eine sinnvolle Ergänzung ist ein Herdalarm oder Herdwächter. Dieser wird direkt an der Dunstabzugshaube über dem Herd installiert und reagiert daher deutlich schneller als ein Wärmemelder. Der Herdwächter warnt die Bewohner frühzeitig, wenn die Herdplatte zu heiß wird, ein abgelegtes Handtuch oder das Essen in der Pfanne in Brand gerät. Wird er nicht innerhalb weniger Sekunden deaktiviert, schaltet er die Stromzufuhr ab.
 
Eine weitere Lösung für die Küche sind Rauchmelder mit Stummschaltung. Diese eignen sich besonders für Räume mit offener Küche (oder einer Küche im Flur bei Altbauwohnungen), in denen Kochdämpfe an die im Wohnzimmer oder im Flur montierten Rauchmelder gelangen können.
 

Rauchmelder mit WLAN

Neben den herkömmlichen Geräten gibt es mittlerweile auch internetfähige Geräte, die netzwerkbetrieben sind. Der Rauchmelder sendet automatisch Benachrichtigungen per App an ein Smartphone und informiert über Gefahren und den Wartungszustand des Geräts. Auch andere Ereignisse (z. B. eine aufgebrochene Tür) lösen den Alarm aus. Der Rauchmelder funktioniert auch bei Stromausfall oder bei abgeschaltetem WLAN. Die Rauchmelder aller Räume sind untereinander vernetzt und können Teil eines Smart Home sein.
 

3 Tipps, worauf Sie bei Rauchmeldern achten sollten

Auf hochwertige Qualität achten
  • Das Q-Label ist als eingetragene Marke ein Qualitätszeichen für geprüfte, hochwertige Rauchmelder. Das CE-Prüfzeichen ist die Voraussetzung, um das Label zu bekommen. Für Verbraucher stellt es eine sichere Orientierungshilfe beim Kauf dar, egal ob im Fachhandel oder online. Übrigens: Zigarettenrauch löst bei qualitativ hochwertigen Rauchmeldern keinen Alarm aus, solange die Zigarette nicht direkt unter den Rauchmelder gehalten wird. Wichtig ist auch die Ausstattung des Melders mit einer langlebigen Lithium-Batterie.
Fachgerechte Installation
  • Um sicher zu gehen, dass der Rauchmelder an der richtigen Stelle platziert wird und einwandfrei funktioniert, sollte er idealerweise von einem Fachmann/Fachbetrieb installiert werden.
Rauchmelder regelmäßig warten
  • Installierte Rauchmelder müssen regelmäßig gewartet werden. Die Angaben, wie und in welchem Turnus die Kontrolle des Gerätes erfolgen sollte, steht in der Bedienungsanleitung des Herstellers. Gleiches gilt für das Wechseln der Batterien. Rauchmelder zeigen einen notwendigen Batteriewechsel mit einem gesonderten akustischen Signal an. Hier finden Sie eine Fünf-Schritt-Anleitung zu "Rauchmelder prüfen und Pflegen". Rauchmelder, die defekt oder verschmutzt sind und mit schwachen Batterien laufen, sind anfällig für Fehlalarme.

Wichtige Policen:

Entstehen Schäden durch einen Brand ist – vereinfacht gesagt – durch die Hausratversicherung all das versichert, was nicht mit dem Wohngebäude verbunden ist, zum Beispiel das Mobiliar. Die Wohngebäudeversicherung versichert das Gebäude und alles, was fest damit verbunden ist zum Beispiel Fenster. Ersetzt wird der Neu- beziehungsweise Wiederbeschaffungswert. Sprich der Geldwert, zu dem ein versicherter Gegenstand in gleicher Art und Qualität zum Zeitpunkt des Schadens wiederbeschafft werden kann.
Schadenprävention ist eine der Kernkompetenzen eines Versicherungsunternehmens. Deshalb engagiert sich die Sparkassen-Versicherung Sachsen gemeinsam mit dem Sächsischen Landesfeuerverband dafür, über die Wichtigkeit von Rauchmeldern aufzuklären. 

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