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  • Eine Hand berührt einen Rauchmelder, der Alarm ausgelöst hat.

    Rauchmelder – Runde Lebensretter

Dresden, 09.10.2019; letzte Aktualisierung: 7. November 2023 | (ks)
 
Laut Feuerwehr sind Brandtote meist Rauchtote. Rauchmelder gehören deshalb in jede Wohnung und in jedes Haus. Der Rauchmelder-Alarm ist ein akustischer Lebensretter. Denn die häufigste Todesursache bei Bränden sind nicht Verbrennungen, sondern Rauchvergiftungen. Schon eine Lungenfüllung mit Brandrauch kann zu bleibenden gesundheitlichen Schäden führen.
 
Vor allem nachts, wenn alles schläft, ist die Gefahr groß, von einem Brand überrascht zu werden und nicht rechtzeitig fliehen zu können. Denn im Tiefschlaf funktioniert der Geruchssinn nicht. Rauchgase können sich daher ungehindert und unbemerkt ausbreiten. Der ohrenbetäubende Warnton weckt im Brandfall auch den tiefsten Schläfer rechtzeitig auf. Und er verschafft einen zeitlichen Vorsprung von ca. 120 Sekunden, um sich und die Familie in Sicherheit zu bringen.
 

Regelungen zum Einbau von Rauchmeldern

In allen Bundesländern ist mittlerweile die Installation von Rauchmeldern in Neu- und Umbauten des privaten Wohnungsbaus Pflicht. In Sachsen gilt die Rauchmelderpflicht lt. § 47 Abs. 4 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) für Neu- und Umbauten seit 2016.
 
Für die verpflichtende Installation in Bestandsbauten benennen die Landesbauordnungen der Bundesländer Übergangsfristen. In Sachsen besteht seit dem 8. Juni 2022 mit der Änderung der Landesbauverordnung die Pflicht, Bestandsbauten verbindlich bis spätestens 1.1.2024 mit Rauchmeldern auszustatten. Bis zum 31. Dezember 2023 gilt eine Übergangsfrist. Als Bestandsbauten gelten alle vor 2016 errichteten Gebäude, sodass auch Altbauten eingeschlossen sind.
 
Wo müssen Rauchmelder angebracht werden?
In welchen Gebäuden und Räumen Rauchmelder installiert werden müssen, regeln die jeweiligen Landesbauverordnungen der Länder. Eine Rauchmelder-Pflicht besteht in Deutschland einheitlich für alle vermieteten und selbstbewohnten Wohnungen und Wohnhäuser. In Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen erstreckt sich die Pflicht auch auf gewerbliche Einrichtungen.
 
  • In allen Bundesländern sind mindestens Schlaf- und Kinderzimmer sowie der Flur (als Fluchtweg) mit Rauchmeldern auszustatten.
  • In Berlin und Brandenburg müssen die Geräte in allen Aufenthaltsräumen (außer Bad und Küche) angebracht werden. Das betrifft zum Beispiel Arbeits-, Hobby- und Lesezimmer.
  • In Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen sind alle Aufenthaltsräume mit den Geräten zu versehen, in denen Personen „bestimmungsgemäß schlafen". Das betrifft dann zum Beispiel auch Gästezimmer.
Die Expertenseite www.rauchmelder-lebensretter.de empfiehlt zudem Rauchmelder für:
 
    • Zimmer, in denen viele Elektrogeräte, die Feuer fangen können, installiert sind
    • alle Zimmer und Flure, die als Fluchtwege dienen.
    • Offene Räume, die sich über mehrere Etagen öffnen, sollten über mindestens einen Rauchmelder auf der oberen Ebene verfügen. Besser ist ein Lebensretter auf jeder Ebene.
Jeder Rauchmelder mehr als der gesetzliche Mindestschutz ist ein Plus an Sicherheit.
 
 

Wer ist für Einbau und Wartung verantwortlich?

Einbau:
Zuständig für die Installation der Melder ist der Eigentümer, unabhängig ob im selbstgenutzten oder vermieteten Wohnraum.
 
Wartung:
Die Instandhaltung obliegt den Mietern oder Eigentümern. Dies regelt jedes Bundesland für sich in der jeweiligen Landesbauordnung. Nach der Sächsischen Bauordnung obliegt die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft in Mietobjekten dem Mieter/Bewohner (Fachjargon: dem "unmittelbaren Besitzer"). Der Eigentümer (Vermieter) kann diese Pflicht auch selbst übernehmen. Aber: Rein mietrechtlich muss der Eigentümer die Betriebsbereitschaft der von ihm eingebauten Geräte gewährleisten. Bedeutet, er muss sich regelmäßig vergewissern, dass Mieter die Rauchmelder ordentlich prüfen und warten. Der Vermieter bleibt in der sogenannten Sekundärhaftung. Die mietrechtliche Verpflichtung geht damit anderslautenden Bestimmungen in den jeweiligen Landesbauordnungen vor. Oftmals übertragen Vermieter die Wartung auf Dritte, also externe Dienstleister. Im selbstgenutzten Wohneigentum obliegt die Instandhaltungspflicht dem Eigentümer.
 
Steuerlicher Hinweis: Vermieter und Vermieterinnen können den Kauf, den Einbau und die Wartung durch einen Handwerker von Rauchmeldern steuerlich als Werbungskosten absetzen. Eigentümer/Eigentümerinnen, die ihre Immobilie selbst nutzen, können die Anschaffungskosten nicht absetzen. Diese gelten steuerlich "als privat veranlasst". Sie können jedoch Handwerkerkosten für den Rauchmelder-Einbau und die Wartung steuerlich geltend machen.
 

Installation von Rauchmeldern

Rauchmelder müssen nicht nur zertifiziert, sondern auch fachgerecht installiert und betrieben werden, damit sie zuverlässig funktionieren. Mieter sollten Rauchmelder nur nach Rücksprache mit dem Vermieter selbst installieren.
Auf der Expertenseite www.rauchmelder-lebensretter.de finden Sie hilfreiche Informationen zur Montage von Rauchmeldern zum Beispiel:
 
  • Welche Abstände bei der Montage von Rauchmeldern zu beachten sind
  • Montage ohne Bohren
  • Rauchmelder bei Dachschrägen anbringen
 

Lösungen für den Sonderfall Küche

 
 
Und die Küche? Immerhin entstehen laut Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS) 39 Prozent aller Brände in Privathaushalten in der Küche. Herkömmliche Rauchmelder sind laut Brandschutzexperten für Küchen ungeeignet. Sie lösen durch Wasserdampf und Co., wie er beim Kochen, Braten und Backen entsteht, zu schnell (Fehl-)Alarm aus. 
 
Hier helfen sogenannte Wärmemelder (auch Hitzemelder oder Thermomelder genannt) Küchenbrände zu erkennen. Sie unterscheiden sich von herkömmlichen Rauchmeldern in ihrer Messtechnik und schlagen erst dann Alarm, wenn die Raumtemperatur einen kritischen Wert (ca. 60°C) überschritten hat. Oder wenn innerhalb einer gewissen Zeit die Umgebungstemperatur sehr schnell ansteigt.
 
Eine sinnvolle Ergänzung ist ein Herdalarm oder Herdwächter. Dieser wird direkt an der Dunstabzugshaube über dem Herd installiert und reagiert daher deutlich schneller als ein Wärmemelder. Der Herdwächter warnt die Bewohner frühzeitig, wenn die Herdplatte zu heiß wird, ein abgelegtes Handtuch oder das Essen in der Pfanne in Brand gerät. Wird er nicht innerhalb weniger Sekunden deaktiviert, schaltet er die Stromzufuhr ab.
 
Eine weitere Lösung für die Küche sind Rauchmelder mit Stummschaltung. Diese eignen sich besonders für Räume mit offener Küche (oder Flurküche in Altbauwohnungen), in denen Kochdämpfe zu Rauchmeldern im Wohnzimmer oder Flur gelangen können.
 

Rauchmelder mit WLAN

Neben den herkömmlichen Geräten gibt es mittlerweile auch internetfähige Geräte, die vernetzt sind. Der Rauchmelder sendet über eine App automatisch Benachrichtigungen an ein Smartphone und informiert über Gefahren und den Wartungszustand des Gerätes. Auch andere Ereignisse (zum Beispiel eine aufgebrochene Tür) lösen den Alarm aus. Die Geräte funktionieren auch bei Stromausfall oder ausgeschaltetem WLAN. Die Rauchmelder in allen Räumen sind miteinander vernetzt und können in ein Smart Home integriert werden.
 

3 Tipps, worauf Sie bei Rauchmeldern achten sollten:

Hochwertige Qualität
  • Das Q-Label ist als eingetragene Marke ein Qualitätszeichen für geprüfte, hochwertige Rauchmelder. Das CE-Prüfzeichen ist die Voraussetzung, um das Label zu bekommen. Für Verbraucher stellt es eine sichere Orientierungshilfe beim Kauf dar, egal ob im Fachhandel oder online. Übrigens: Zigarettenrauch löst bei qualitativ hochwertigen Rauchmeldern keinen Alarm aus, solange die Zigarette nicht direkt unter den Rauchmelder gehalten wird. Wichtig ist auch die Ausstattung des Melders mit einer langlebigen Lithium-Batterie.
Fachgerechte Installation
  • Um sicherzugehen, dass der Rauchmelder an der richtigen Stelle platziert wird und einwandfrei funktioniert, sollte er idealerweise von einem Fachmann/Fachbetrieb installiert werden.
Regelmäßige Wartung
  • Installierte Rauchmelder müssen regelmäßig gewartet werden. Die Angaben, wie und in welchem Turnus die Kontrolle des Gerätes erfolgen sollte, steht in der Bedienungsanleitung des Herstellers. Gleiches gilt für das Wechseln der Batterien. Rauchmelder zeigen einen notwendigen Batteriewechsel mit einem gesonderten akustischen Signal an. Hier finden Sie eine Fünf-Schritt-Anleitung zu "Rauchmelder prüfen und Pflegen". Rauchmelder, die defekt oder verschmutzt sind und mit schwachen Batterien laufen, sind anfällig für Fehlalarme.

Versicherungsschutz im Brandfall:

Im Falle eines Brandschadens versichert die  Hausratversicherung - vereinfacht gesagt - alles, was nicht mit dem Wohngebäude verbunden ist, also zum Beispiel das Mobiliar. Der Hausrat ist zum Neuwert versichert.
 
Wurde der Brand selbst verursacht, zum Beispiel durch eine brennende Kerze auf dem Weihnachtsbaum, greift zusätzlich die  Haftpflichtversicherung. Sie entschädigt Dritte für deren Schäden. 
 
Wichtig ist, dass in diesen Policen auch Schäden durch grobe Fahrlässigkeit mitversichert sind.
 
Die  Wohngebäudeversicherung des Eigentümers versichert das Gebäude und alles, was fest damit verbunden ist, zum Beispiel Fenster. Ersetzt wird der Neu- oder Wiederbeschaffungswert. Das ist der Geldwert, zu dem eine versicherte Sache in gleicher Art und Güte zum Zeitpunkt des Schadens wieder beschafft werden kann. Da sich in der Regel die Mieter über die Nebenkosten anteilig an der Gebäudeversicherung beteiligen, zahlt die Wohngebäudeversicherung unabhängig davon, ob der Mieter den Brand grob fahrlässig verursacht hat.
 
Das Vorhandensein oder der Zustand von Rauchmeldern haben bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz im Brandfall. Auch die meisten anderen Versicherer handhaben das so. Grundsätzlich sind Versicherungsnehmer einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung jedoch verpflichtet, alle gesetzlichen, behördlichen oder vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Dazu kann auch die Installation oder Wartung von Rauchwarnmeldern gehören.
Schadenprävention ist eine der Kernkompetenzen eines Versicherungsunternehmens. Deshalb engagiert sich die Sparkassen-Versicherung Sachsen gemeinsam mit dem Sächsischen Landesfeuerverband dafür, über die Wichtigkeit von Rauchmeldern aufzuklären. 

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