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    ÖRAG Rechtsschutzversicherung

    Ihr Privat-Rechtsschutz

Ihr Privat-Rechtsschutz

Ärger mit dem Finanzamt, dem Online-Shop oder dem Reiseunternehmen? Wir bieten Ihnen Sicherheit in sämtlichen Bereichen Ihres privaten Lebens.

Unser Tipp: Optimal abgesichert in allen Lebensbereichen sind Sie mit Ihrem privaten Rundum-Schutz oder Rundum-Schutz PLUS.

Beispiele für Ihren Privat-Rechtsschutz

Ihr Privat-Rechtsschutz greift zum Beispiel in folgenden Fällen:
  • Sie erwerben in einem Online-Shop ein Tablet. Trotz Zahlung erfolgt keine Lieferung. Sie möchten Ihr Geld zurückfordern.
  • Das Finanzamt erkennt Ihre Sonderausgaben nicht an. Sie legen Einspruch ein und klagen vor dem Finanzgericht.
  • Ihr minderjähriges Kind wird in einem sozialen Netzwerk gemobbt. Da die Gegenseite nicht reagiert, benötigen Sie anwaltliche Hilfe, um die diskriminierenden Inhalte löschen zu lassen.
  • Ihr Antrag auf einen Kita-Platz für Ihr Kind wurde abgelehnt. Da Sie die Betreuung Ihres Kindes nicht anderweitig sicherstellen können, klagen Sie auf Zuweisung eines Kita-Platzes.
  • Sie sollen im Internet unerlaubt Filme heruntergeladen oder verbreitet haben und damit eine Urheberrechtsverletzung begangen haben. Wir übernehmen die Anwaltskosten bis zu 1.000 €.
  • Nach einem Sportunfall haben Sie bleibende Gesundheitsschäden. Sie möchten von Ihrer Unfallversicherung die Invaliditätssumme ausgezahlt erhalten, die Ihrer Ansicht nach Ihrem Verletzungsgrad entspricht. Da die Unfallversicherung dies ablehnt, möchten Sie Ihre Ansprüche auf dem Klageweg durchsetzen.

Versicherte Personen

Versichert sind Sie, Ihr*e Lebenspartner*in und Ihre minderjährigen Kinder. Auch Ihre volljährigen Kinder sichern wir bis zur ersten auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit ab, solange sie unverheiratet sind bzw. sich nicht in einer Lebenspartnerschaft befinden.¹

Darüber hinaus sind Ihre minderjährigen und in Ihrer Obhut befindlichen Enkelkinder versichert. Ebenso abgesichert sind Ihre im selben Haus lebenden und nicht mehr erwerbstätigen Angehörigen ab 60 Jahren sowie Ihre nicht mehr erwerbstätigen Eltern ab 60 Jahren in einem Pflegeheim.¹

Was zahlt Ihr Privat-Rechtsschutz?

Im Fall eines Rechtsstreits übernehmen wir für Sie die Kosten für Anwalt oder Anwältin, Gericht, vom Gericht bestellte Sachverständige und Zeugen oder Zeuginnen – und das mit unbegrenzter Versicherungssumme.

 

Leistungen im Überblick

Unseren Rechtsschutz können Sie nach Ihren Bedürfnissen aus den Lebensbereichen Privat, Verkehr, Haus und Wohnung sowie Beruf flexibel kombinieren. Der Grafik können Sie entnehmen, welche Leistungen für den jeweiligen Lebensbereich enthalten sind. Alle Einzelbausteine erhalten Sie auch besonders günstig im Komplettpaket.

 

 Privat-Rechtsschutz

Privat-Rechtsschutz
Verkehrs-Rechtsschutz

Verkehrs-Rechtsschutz
Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz

Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz
Berufs-Rechtsschutz

Berufs-Rechtsschutz

Rechtsschutz für telefonische Erstberatung

Steuer-Rechtsschutz

Straf-Rechtsschutz

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Schadenersatz-Rechtsschutz

 

Sozial-Rechtsschutz

 

Opfer-Rechtsschutz

 

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

   

Disziplinar-/Standes-Rechtsschutz

   

Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten

     

Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht (Kostenübernahme bis 1.000 €)

     

Spezial-Straf-Rechtsschutz für ehrenamtliche Tätigkeiten

     

Rechtsschutz als Arbeitgeber von Hauspersonal

     

Arbeits-Rechtsschutz für geringfügig Beschäftigte

     

Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Betreuungsrecht (Kostenübernahme bis 1.000 €)

     

Cyber-Rechtsschutz inklusive:

  • Rechtsschutz im Vertragsrecht
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Urheber-Rechtsschutz (Kostenübernahme bis 1.000 €)
  • Aktiver Straf-Rechtsschutz (Kostenübernahme bis 1.000 €)
     

Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen

     

Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

     

Arbeits-Rechtsschutz

     

Spezial-Straf-Rechtsschutz für den beruflichen Bereich

     

Aufhebungsvertrags-Rechtsschutz für Arbeitnehmer (Kostenübernahme bis 1.000 €)

     

Arbeitgeberinsolvenz-Rechtsschutz (Kostenübernahme bis 1.000 €)

     

Berechnen & abschließen

Immer inklusive: MEINRECHT

Mit dem Rechtsservice MEINRECHT ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten rund um die Uhr sicher.
  • Erste Hilfe im Rechtsschutzfall: Sofortige Prüfung der Kostenübernahme, schnelle und kompetente Einschätzung der Erfolgsaussichten und Planung der weiteren Vorgehensweise.

  • Telefonische Rechtsberatung: Vermittlung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts zur Erstberatung³ in allen rechtlichen Fragen. Unabhängig davon, ob der Fall versichert ist oder nicht, und immer ohne Selbstbeteiligung.

  • Kanzlei-Empfehlung: Kompetente Unterstützung bei der Regelung Ihrer rechtlichen Angelegenheit durch die Empfehlung von ausgesuchten und unabhängigen Rechtsanwält*innen in der Nähe Ihres Wohnortes.³

  • Mediation: Vermittlung einer Mediatorin oder eines Mediators für eine professionelle Konfliktlösung. Immer ohne Selbstbeteiligung.

SB-Bonus mit Zufriedenheitsgarantie (gültig ab Tarif 2020)

Ihre Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall reduziert sich um 150 €, wenn Sie sich für eine von MEINRECHT empfohlene Kanzlei entscheiden.

Sollten Sie dort nicht zufrieden sein, können Sie zu einem Anwalt oder einer Anwältin Ihrer Wahl wechseln. Wir tragen einmalig anfallende Mehrkosten bis zu 1.000 €.


¹ Nicht im Single-Rechtsschutz..
² Telefonische Erstberatung durch in Deutschland zugelassene Rechtsanwält*innen für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.
³ Alternativ können Sie sich an eine Kanzlei Ihrer Wahl wenden – denn Sie haben die freie Anwaltswahl.

Betreuer in Ihrer Nähe finden

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Service Telefon

Unser Rechtsschutzversicherer ist die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG

Hansaallee 199
40549 Düsseldorf

Website: www.oerag.de
E-Mail: info@oerag.de
Registergericht Düsseldorf: HRB 12073

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0211 529-5555