Mietsachschäden
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Nicht versichert
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- Neu seit 03.01.2022
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A1-6.6.3 Sachschäden an fremden beweglichen elektronischen Geräten der schulischen und beruflichen Ausbildung(1) Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers und der gemäß Ziff. A1-2 mitversicherten Personen wegen Mietsachschäden ausschließlich an fremden beweglichen elektronischen Geräten der schulischen und beruflichen Ausbildung (z. B. Laptops, Notebooks, Tablets, programmierbare Taschenrechner), die von Bildungseinrichtungen zu Unterrichtszwecken leihweise - auch zur Mitnahme nach Hause - überlassen wurden.(2) Die Höchstersatzleistung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt. Dieser Betrag stellt zugleich die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres dar.(3) Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen
- Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung
- Abhandenkommens sowie
- Schäden, zu deren Ersatz bei einem Dritten Leistungen beantragt werden können oder ein Dritter Leistungen zu erbringen hat (z. B. aus Sach- oder Haftpflichtversicherungen).
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Gefälligkeitshandlungen
- bisher
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A1-6.19.4 Gefälligkeitshandlungen(1) Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die im Rahmen eines Gefälligkeitsverhältnisses verursacht werden.(2) Der Versicherer wird sich bei Personen oder Sachschäden aus dem Gefälligkeitsverhältnis nicht auf mögliche Haftungseinwendungen berufen, soweit dies der Versicherungsnehmer wünscht und ein anderer Versicherer z.B. Sozialversicherungsträger) nicht leistungspflichtig ist. Ein Mitschulden des Geschädigten wird angerechnet. Ein Mitverschulden des Geschädigten wird angerechnet. Tätigkeiten, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person gegen Entgelt ausübt, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.(3) Die Höchstersatzleistung für Schäden aus Gefälligkeitshandlungen beträgt 50.000 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsjahr. Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschalversicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
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- Neu seit 03.01.2022
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A1-6.19.4 Gefälligkeitshandlungen(1) Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die im Rahmen eines Gefälligkeitsverhältnisses verursacht werden.(Absatz 2 -3 gestrichen. Keine Höchstersatzleistung)
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