- Entgeltumwandlung
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- Die Altersvorsorge über den Betrieb kann ausschließlich durch den Arbeitnehmer finanziert werden.
- Mit einem freiwilligen Arbeitgeberzuschuss schaffen Sie einen zusätzlichen Anreiz und binden Ihre Mitarbeiter.
- Ein Beitrag bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West (BBG) kann in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds steuer- und sozialversicherungsfrei aus dem Bruttogehalt
umgewandelt werden. - In eine Unterstützungskasse und Pensionszusage kann nahezu unbegrenzt Entgelt steuerfrei umgewandelt werden. Zusätzlich sind die Beiträge bis 4 % BBG sozialversicherungsfrei.
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- Vermögenswirksame Leistungen
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- Auch vermögenswirksame Leistungen können für die Altersvorsorge über den Betrieb genutzt werden (unternehmensinterne bzw. tarifvertragliche Festlegungen).
- Diese Anlage der vermögenswirksamen Leistungen ist besonders attraktiv: entscheiden sich Arbeitnehmer dafür, ihre Ansprüche auf vermögenswirksame Leistungen in die betriebliche Altersversorgung einzubringen, spart auch der Arbeitgeber seinen Anteil an sonst fälligen Sozialabgaben.
- Der Arbeitnehmer profitiert ebenfalls durch Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse im Rahmen der Altersvorsorge über den Betrieb.
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- Gehaltserhöhung oder Altersvorsorge über den Betrieb?
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- Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren beide von der Altersvorsorge über den Betrieb. Die Gesamtbezüge für Ihre Mitarbeiter werden erhöht. Für Ihr Unternehmen ergibt sich eine dauerhafte Lohnnebenkostenersparnis.
- Gehaltserhöhungen führen im Nettoeinkommen Ihres Mitarbeiters nur zu einem vergleichsweise geringen Zuwachs. Mit der Altersvorsorge über den Betrieb fließen 100 % der Gehaltserhöhung in die Vorsorge Ihres Mitarbeiters.
- Attraktiv für Sie als Arbeitgeber ist auch die Vergütung der Mehrarbeit Ihrer Mitarbeiter durch den Aufbau der Altersvorsorge über den Betrieb. Sie sparen Lohnnebenkosten und Ihre Mitarbeiter sparen Steuern.
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Betriebliche Altersversorgung
Hilfreich wie das Ziehen an einem Strang.
Sich unterstützen lassen, um für die Beschäftigten Gutes zu tun.
Vorteile auf einen Blick
Als Arbeitgeber
- motivieren Sie Ihre Mitarbeiter durch Unterstützung beim Aufbau der Altersvorsorge.
- senken Sie die Lohnnebenkosten durch Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge.
- erfüllen Sie den Rechtsanspruch der Mitarbeiter auf Entgeltumwandlung.
- profitieren Sie von einem geringen Verwaltungsaufwand, da wir für Sie die Abwicklung übernehmen.
Von der Altersvorsorge über den Betrieb profitieren Sie genauso wie Ihre Mitarbeiter.
Als Unternehmen sparen Sie Lohnnebenkosten, motivieren Ihre Mitarbeiter und binden sie länger an Ihr Unternehmen. Außerdem bieten Sie ihnen finanzielle Sicherheit und helfen, ihre Versorgungslücke im Alter zu schließen. Und die Vertragsabwicklung übernehmen wir für Sie.
Die betriebliche Altersvorsorge ist facettenreich. Wir helfen Ihnen gerne, die richtige Lösung für Ihr Unternehmen und somit für Ihre Mitarbeiter zu finden. Für die Altersvorsorge über den Betrieb stehen Ihnen mit der Sparkassen-Versicherung Sachsen alle Durchführungswege zur Auswahl:
- Pensionszusage
- Unterstützungskasse
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
Wählen Sie die für Ihr Unternehmen günstigsten Durchführungswege und gestalten Sie gemeinsam mit uns ein auf Ihre Unternehmenssituation abgestimmtes Versorgungswerk.
Starke Leistungen – darauf können Sie zählen