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Änderungen von Versicherungsbedingungen
Informationen zur Aktualitätsgarantie
Was bedeutet dies konkret?
Sollten wir neue, verbesserte Leistungen in unsere Versicherungsbedingungen aufnehmen, zum Beispiel höhere Deckungssummen, weniger Ausschlüsse oder Leistungs-Erweiterungen, gelten diese auch für bestehende Verträge.
- Diese müssen nicht aktiv geändert oder neu abgeschlossen werden.
- Die Garantie stellt sicher, dass ausschließlich Verbesserungen gelten.
- Die neuen Leistungen erhöhen den Beitrag für die Versicherung nicht.

Wichtig: Nicht jede Versicherung bietet diese Garantie. Sie muss ausdrücklich im Vertrag stehen.
Die Aktualitätsgarantie gilt nicht für neue Leistungen, die mehr kosten.
Die Aktualitätsgarantie gilt nicht für neue Leistungen, die mehr kosten.
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Sparkassen-Privat-Haftpflichtversicherung
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Die Aktualitätsgarantie gilt für Ihre Sparkassen-Privat-Haftpflichtversicherung, wenn sie nach dem 24.01.2019 abgeschlossen wurde.
- Mietsachschäden
Bisher:
Versicherungsschutz für mehr als 3 Monate geliehene elektronische Geräte aus Schule, Studium oder Ausbildung bestand bisher nicht.
Neu seit 03.01.2022:
Jetzt sind Schäden an geliehenen elektronischen Geräten, auch bei Mitnahme nach Hause, für die Dauer des Ausleihens versichert. Höchstersatzleistung: 1.000 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsjahr
Beispiele aus dem Alltag:- Der geliehene Laptop der Schule fällt herunter und das Display bricht.
- Ein Tablet, das für den Unterricht ausgeliehen wurde, wird versehentlich beschädigt.
- Ein programmierbarer Taschenrechner fällt ins Wasser und funktioniert nicht mehr.
- Gefälligkeitshandlungen
Bisher:
Schäden, die bei freiwilligen und unentgeltlichen Hilfeleistungen entstehen sind bis zu 50.000 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsjahr mitversichert..
Neu seit 03.01.2022:
Gefälligkeitshandlungen sind ohne Entschädigungsgrenze versichert.
Beispiele aus dem Alltag:- Beim Umzug eines Freundes fällt Ihnen versehentlich eine Lampe aus der Hand.
- Sie helfen beim Streichen und verschütten Farbe auf dem Teppich.
- Beim Blumengießen in der Nachbarwohnung wird das Parkett beschädigt.
- Mietsachschäden
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Sparkassen-Hundehalter-Haftpflicht
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Synoptische Darstellung der bisherigen und der verbesserten Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Hundehalter-Haftpflichtversicherung (AVB Hundehalter-HV)
Aktuelle Version AVB Hundehalter-Haftpflichtversicherung (AVB Hundehalter-HV)
Die Aktualitätsgarantie gilt für Ihre Sparkassen-Hundehalter-Haftpflichtversicherung, wenn sie nach dem 24.01.2019 abgeschlossen wurde.- Erweiterter Schutz für Schäden an Immobilien
Bisher:
Mietsachschäden an Gebäuden und Wohnungen waren bisher nicht versichert. Es galt eine Entschädigungsgrenze von 300.000 EUR je Versicherungsfall.
Neu seit 06.05.2024:
Jetzt umfasst der Versicherungsschutz auch Mietsachschäden an Gebäuden und Wohnungen. Ebenfalls mitversichert sind daraus entstehende Vermögensschäden. Es gibt keine Entschädigungsgrenze mehr.
Beispiele aus dem Alltag:- Ihr Hund beschädigt den Holzboden in einem gemieteten Haus.
- In der gemieteten Wohnung werden durch den Hund der Türrahmen und die Fußleisten durch Kratzen und Kauen beschädigt..
- Neuer Schutz für Schäden an beweglichen Gegenständen in Reiseunterkünften
Bisher:
Schäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen in Reiseunterkünften (z. B. Hotelzimmern oder Ferienwohnungen) waren nicht versichert.
Neu seit 06.05.2024:
Jetzt besteht Versicherungsschutz, wenn Ihr Hund bewegliche Einrichtungsgegenstände in einer vorübergehend gemieteten Unterkunft beschädigt.
Beispiele aus dem Alltag:- Ihr Hund stößt in der Ferienwohnung eine Lampe oder Vase um.
- In einem Hotelzimmern zerkratzt der Hund die Kommode.
- Während eines Reha-Aufenthalts beschädigt der Hund den Teppich im Zimmer.
- Neuer Schutz für Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen
Bisher:
Schäden an beweglichen, gemieteten oder geliehenen Sachen waren bisher nicht versichert.
Neu seit 06.05.2024:
Jetzt besteht Versicherungsschutz für Sachschäden an beweglichen Sachen, die zu privaten Zwecken gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen wurden. Oder die für jemanden aufbewahrt werden.
Beispiele aus dem Alltag:- Ihr Hund beschädigt eine geliehene Gartenliege oder ein Mietfahrrad.
- Eine gemietete Hundetransportbox wird zerkratzt oder verbogen.
- Ein geliehenes Campingmöbelstück wird versehentlich umgestoßen und bricht.
- Erweiterter Schutz bei Schäden im Ausland
Bisher:
Versichert waren Schäden während vorübergehender Aufenthalte innerhalb Europas und der EU sowie Auslandsaufenthalte außerhalb Europas bis zu einem Jahr.
Neu seit 06.05.2024:
Der Versicherungsschutz gilt innerhalb Europas und der EU ohne zeitliche Begrenzung und jetzt außerhalb Europas für Aufenthalte bis zu zwei Jahren.
Beispiele aus dem Alltag:- Während eines längeren Aufenthalts in Italien verursacht Ihr Hund einen Schaden. Der Schutz bleibt bestehen.
- Bei einem zweijährigen Auslandsaufenthalt in Kanada wird jemand durch Ihren Hund verletzt. Die Versicherung zahlt.
- Auf einer mehrmonatigen Reise durch Skandinavien kommt es zu einem Schaden. Sie sind weiterhin abgesichert.
- Neu: Kautionszahlung bei Schäden im Ausland
Bisher:
Eine Kautionsleistung durch den Versicherer war bisher nicht vorgesehen.
Neu seit 06.05.2024:
Wenn bei einem Versicherungsfall innerhalb der EU eine behördliche Kaution verlangt wird, wird diese bis zu 100.000 EUR zur Verfügung gestellt.
Beispiele aus dem Alltag:- Nach einem Vorfall mit Ihrem Hund in Frankreich wird eine Kaution zur Absicherung möglicher Schadenersatz-Forderungen verlangt. Ihre Versicherung übernimmt die Zahlung. Die Kaution wird später mit dem tatsächlichen Schadenersatz verrechnet.
- Erweiterter Schutz beim Deckakt
Bisher:
Versichert waren nur Schäden durch einen ungewollten Deckakt Ihres Hundes.
Neu seit 06.05.2024:
Der Versicherungsschutz gilt jetzt auch für Schäden durch einen gewollten Deckakt.
Beispiele aus dem Alltag:- Ein geplanter Deckakt führt zu gesundheitlichen Komplikationen bei der Hündin. Die Tierarztkosten werden ersetzt.
- Während eines Deckakts kommt es zu einem Schaden am Eigentum des Züchters. Der Schaden wird ersetzt.
- Neu: Schutz bei Hundeveranstaltungen und Schäden an Figuranten
Bisher:
Schäden bei der Teilnahme an Hundeveranstaltungen oder an Figuranten (Scheinverbrechern) waren nicht versichert.
Neu seit 06.05.2024:
Jetzt besteht Versicherungsschutz für Schäden aus der privaten Teilnahme an Hundesportveranstaltungen, Schauvorführungen, Hundelehrgängen und Prüfungen, einschließlich der Vorbereitungen dazu. Ebenfalls mitversichert sind Schäden an Figuranten, die bei Übungen eingesetzt werden.
Beispiele aus dem Alltag:- Ihr Hund verursacht beim Hundesport einen Schaden.
- Während einer Vorführung kommt es zu einer Verletzung eines Figuranten.
- Beim Training für eine Prüfung beschädigt Ihr Hund Sportgeräte oder Ausrüstung.
- Neu: Schutz bei Gewässerschäden
Bisher:
Gewässerschäden – also Schäden durch Verunreinigung von Wasser oder Grundwasser – waren in der Hundehalter-Haftpflichtversicherung nicht versichert.
Neu seit 06.05.2024:
Jetzt besteht Versicherungsschutz für unmittelbare und mittelbare Gewässerschäden, die durch eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit entstehen, zum Beispiel, wenn gewässerschädliche Stoffe austreten.
Beispiele aus dem Alltag:- Beim Reinigen von Hundezubehör läuft Reinigungsmittel in einen Abfluss und gelangt ins Grundwasser.
- Beim Spaziergang kippt ihr Hund versehentlich ein Kanister mit Öl um. Das Öl gelangt ins Erdreich.
- Neu: Einschluss von Rettungs- und Gutachterkosten bei Gewässerschäden
Bisher:
Rettungs- und Gutachterkosten im Zusammenhang mit Gewässerschäden waren bisher nicht versichert.
Neu seit 06.05.2024:
Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung eines Schadens (Rettungskosten) sowie außergerichtliche Gutachterkosten sind bis zur Höhe der Versicherungssumme für Sachschäden mitversichert. Wenn der Versicherer die Maßnahmen ausdrücklich anordnet, werden die Kosten auch dann übernommen, wenn sie die Versicherungssumme übersteigen.
Beispiele aus dem Alltag:- Nach einem durch den Hund verursachten Unfall lässt der Hundehalter ausgelaufene Flüssigkeiten von einem Fachbetrieb beseitigen.
- Es wird ein Gutachter beauftragt, um eine mögliche Grundwasser-Verunreinigung zu prüfen.
- Der Versicherer weist an, zusätzliche Maßnahmen zur Begrenzung des Schadens zu veranlassen. Die Kosten werden übernommen.
- Erweiterter Schutz für Schäden an Immobilien
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Sparkassen-Unfallversicherung
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Die Aktualitätsgarantie gilt für Ihre Sparkassen-Unfallversicherung, wenn sie nach dem 29.01.2021 abgeschlossen wurde.
- Unfallbegriff erweitert auf Impfschäden
Bisher:
Impfschäden aufgrund von empfohlenen Schutzimpfungen der ständigen Impfkommission (STIKO) waren bisher nur für Kinder bis 17 Jahre mitversichert.
Neu seit 10.05.2021:
Impfschäden aufgrund von empfohlenen Schutzimpfungen der ständigen Impfkommission (STIKO) sind jetzt auch bei Erwachsenen mitversichert.
- Unfallbegriff erweitert auf Impfschäden
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Sparkassen-Hausratversicherung
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Die Aktualitätsgarantie gilt für Ihre Sparkassen-Hausratversicherung, wenn sie nach dem 06.05.2024 abgeschlossen wurde.
- Schutz bei Explosionen und Verpuffung
Bisher:
Nur Schäden durch Explosionen mitversichert.
Neu seit 06.05.2024
Ihre versicherten Sachen sind geschützt, wenn sie durch eine Explosion oder Verpuffung beschädigt werden.
Beispiele aus dem Alltag:- Eine Spraydose platzt durch Hitze im Auto und beschädigt darin gelagerte Kleidungsstücke.
- In der Garage entzünden sich Benzindämpfe und setzen das Inventar in Brand.
- Beim Grillen entsteht durch Gas eine kleine Verpuffung. In der Nähe stehende Gartenmöbel werden beschädigt.
- Schutz bei Rauch- und Rußschäden
Bisher:
Keine Regelung dazu in den Bedingungen.
Neu seit 06.05.2024:
Ihre versicherten Sachen sind geschützt, wenn sie durch Rauch oder Ruß beschädigt werden. Dies sofern diese Schäden durch ein bereits versichertes Ereignis entstanden sind wie Brand, Explosion oder Verpuffung.
Beispiele aus dem Alltag:- Nach einem Zimmerbrand ist Ihre Einrichtung stark verrußt.
- Durch eine Explosion in der Garage setzt sich Ruß auf Möbeln ab.
- Nach einem Kaminbrand sind Vorhänge und Teppiche vom Rauch beschädigt.
- Schutz bei Bruchschäden
Bisher:
Nur Schutz bei Bruchschäden von Rohren der Wasserversorgung.
Neu seit 06.05.2024:
Versichert sind Bruchschäden an Rohren und Installationen, die zu Ihrem versicherten Hausrat gehören und sich innerhalb des Gebäudes befinden. Der Schutz gilt jetzt nicht nur für Wasserleitungen, sondern auch für Rohre der Gasversorgung oder den damit verbundenen Schläuche sowie der Regenentwässerung.
Beispiele aus dem Alltag:- Durch Frost platzt ein Wasserrohr in der Küche und Ihr Hausrat wird beschädigt.
- Ein Gasrohr im Keller reißt, weil sich das Material ausdehnt. Ihr Hausrat wird beschädigt.
- Ein Verbindungsschlauch zwischen Gasherd und Leitung wird undicht.
- Erweiterter Schutz bei Überschwemmung
Bisher:
Als Überschwemmung galt nur die Überflutung des Grund und Bodens des eigenen Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser.
Neu seit 06.05.2024:
Der Versicherungsschutz ist deutlich erweitert. Auch Schäden, die von angrenzenden Flächen (zum Beispiel Nachbargrundstücke, Straßen, Geh- und Radwege) ausgehen, sind mitversichert, wenn dort erhebliche Mengen von Oberflächenwasser auftreten.
Beispiele aus dem Alltag:- Nach starkem Regen läuft Wasser von der überfluteten Straße auf Ihr Grundstück und in den Keller. Die dort gelagerten Einrichtungsgegenstände werden unbrauchbar.
- Ein überfluteter Gehweg drückt Wasser unter die Terrassentür. Die Möbel im Erdgeschossquellen auf.
- Durch starke Regenfälle steht nicht nur Ihr Garten, sondern auch die angrenzende Wiese unter Wasser. Das Wasser dringt ins Haus ein und beschädigt das Mobiliar.
- Erweiterter Schutz bei Naturgefahren - Schneedruck
Bisher:
Als Schneedruck galt nur die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen, die auf das Gebäude einwirken.
Neu seit 06.05.2024:
Zusätzlich gilt jetzt auch das Abrutschen von Schnee- oder Eismassen von Dächern als Schneedruck. Sie sind auch dann geschützt, wenn Schnee oder Eis von einem Dach herabgleitet und dabei Ihr Eigentum beschädigt.
Beispiele aus dem Alltag:- Eine große Schneemasse rutscht vom Hausdach und beschädigt die Terrassenmöbel.
- Eisplatten lösen sich vom Carport-Dach und treffen Ihr geparktes Fahrrad.
- Schnee fällt vom Dach des Nachbarhauses und zerstört Ihren dort abgestellten Kinderwagen.
- Erweiterter Schutz bei Diebstahl – jetzt auch für Balkonkraftwerke
Bisher:
Genehmigte private Balkonkraftwerke waren bisher bei Diebstahl nicht versichert.
Neu seit 06.05.2024:
Jetzt sind auch kleine, privat betriebene Balkonkraftwerke (sogenannte Steckersolaranlagen oder Mini-PV-Anlagen) auf Balkon, Terrasse oder Hauswand gegen einfachen Diebstahl geschützt.
Beispiele aus dem Alltag:- Ihr Balkonkraftwerk wird von der Terrasse gestohlen.
- Eine fest installierte Mini-Solaranlage an der Balkonbrüstung wirdüber Nacht entwendet.
- Erweiterter Schutz bei Diebstahl während eines stationären Aufenthalts
Bisher:
Versichert war der einfache Diebstahl von versicherten Sachen aus dem Krankenzimmer während eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus, einer Rehabilitationsklinik, einem Sanatorium oder bei einem Kuraufenthalt. Auch bei einem Arzt- oder Therapietermin bestand Schutz.
Die Entschädigung war begrenzt auf 500 EUR pro Versicherungsfall und 150 EUR für Wertsachen.
Neu seit 06.05.2024:
Der Schutz gilt jetzt auch in Kurzzeitpflegeeinrichtungen, also z. B. bei einem zeitlich begrenzten Pflegeaufenthalt.
Zudem wurde die Entschädigungsgrenze deutlich erhöht: Bis zu 1.500 EUR je Versicherungsfall und bis zu 300 EUR für Wertsachen.
Beispiele aus dem Alltag:- Während Ihres Krankenhausaufenthalts wird Ihre Handtasche aus dem Krankenzimmer gestohlen.
- In der Reha-Klinik verschwindet Ihr Smartphone vom Nachttisch.
- Während einer Kurzzeitpflege wird Ihre Brille oder Uhr entwendet.
- Erhöhte Entschädigungsgrenze bei Kartenmissbrauch
Bisher:
Bei Missbrauch von Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten war die Entschädigung auf 500 EUR je Versicherungsfall begrenzt.
Neu seit 06.05.2024:
Die Entschädigungsgrenze wurde auf 1.000 EUR je Versicherungsfall verdoppelt.
Beispiele aus dem Alltag:- Eine gestohlene Karte wird für Einkäufe oder Online-Bestellungen genutzt.
- Betrüger erlangen Kartendaten über eine Phishing-Mail oder eine gefälschte Zahlungsseite.
- Was gehört zum Hausrat – Balkonkraftwerke
Bisher:
Zum Hausrat gehörten unter anderem Antennenanlagen, Markisen und Sicherungsanlagen, die der versicherten Wohnung dienten.
Neu seit 06.05.2024:
Zum versicherten Hausrat zählen jetzt zusätzlich genehmigte Balkonkraftwerke (auch Steckersolaranlagen oder Mini-PV-Anlagen). Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 Euro begrenzt.
- Erweiterter Schutz bei Wasser-, Gas- und Abwasserverlust
Bisher:
Versichert waren nur Mehrkosten durch den Mehrverbrauch von Frischwasser, das durch einen Schaden bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Neu seit 06.05.2024:
Der Schutz gilt jetzt auch für Gasverluste sowie die Mehrkosten für Abwasser, wenn Wasser oder Gas aufgrund eines Versicherungsfalls austritt.
Beispiele aus dem Alltag:- Durch ein geplatztes Rohr läuft Wasser aus. Die erhöhten Wasser- und Abwasserkosten werden ersetzt.
- Ein Gasleck verursacht unbemerkten Gasverlust – auch diese Kosten sind versichert.
- Erweiterter Schutz für Rückreisekosten
Bisher:
Versichert waren Rückreisekosten aus dem Urlaub, wenn der Versicherungsnehmer wegen eines erheblichen Schadens (ab 5.000 EUR) seine Reise abbrechen musste. Die Entschädigung war auf 500 EUR begrenzt.
Neu seit 06.05.2024:
Der Schutz gilt jetzt auch für Dienstreisen und für Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Ein erheblicher Versicherungsfall liegt nun schon ab 2.500 EUR Schadenhöhe vor. Die Entschädigungsgrenze wurde auf 2.500 EUR je Versicherungsfall erhöht.
Beispiele aus dem Alltag:- Während Ihrer Dienstreise tritt zu Hause ein Wasserschaden ein. Ihre Rückreisekosten werden ersetzt.
- Aus Ihrem Urlaub müssen Sie wegen eines Brandschadens in Ihrer Wohnung vorzeitig heimreisen.
- Ihre Partnerin beendet ihre Reise, weil in der gemeinsamen Wohnung ein erheblicher Schaden entstanden ist.
- Erweiterter Schutz für Datenrettung
Bisher:
Die Entschädigungsgrenze pro Versicherungsfall für Datenrettungskosten war bisher auf 500 EUR begrenzt.
Neu seit 06.05.2024:
Die Entschädigungsgrenze pro Versicherungsfall für Datenrettungskosten liegt jetzt bei 1.000 EUR.
Beispiele aus dem Alltag:- Der Laptop fällt vom Tisch, und die Festplatte mit wichtigen Dokumenten muss professionell ausgelesen werden.
- Nach einem Überspannungsschaden durch ein Gewitter werden Daten auf dem PC unlesbar und müssen wiederhergestellt werden.
- Das Smartphone fällt ins Wasser – Kontakte, Chats und Bilder sollen durch eine Datenrettung gesichert werden.
- Neuer Schutz bei Fehlalarm von Rauch- oder Gaswarnmeldern
Bisher:
Kosten durch Fehlalarme von Rauch- oder Gaswarnmeldern waren nicht versichert.
Neu seit 06.05.2024:
Jetzt sind auch Schäden infolge eines Fehlalarms versichert. Dazu gehören beschädigte oder zerstörte Sachen sowie notwendige Reparaturen im Wohnungsbereich. Dies soweit die Feuerwehr den Aufbruch den Umständen nach für erforderlich hielt. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt.
Beispiele aus dem Alltag:- Die Feuerwehr öffnet bei Fehlalarm die Wohnungstür. Reparaturkosten werden ersetzt.
- Beim Feuerwehreinsatz wird die Türzarge oder das Schloss zerstört.
- Erhöhte Vorsorgeversicherung
Bisher:
Die Versicherungssumme erhöhte sich automatisch um einen Vorsorgebetrag von 10 %, um Wertsteigerungen Ihres Hausrats abzudecken.
Neu seit 06.05.2024:
Der Vorsorgebetrag wurde auf 15 % angehoben. Damit sind Sie jetzt besser gegen steigende Werte Ihres Hausrats geschützt, auch ohne sofortige Anpassung der Versicherungssumme.
Beispiel aus dem Alltag:- Sie schaffen neue Möbel an. Der höhere Vorsorgebetrag gleicht den Mehrwert automatisch aus.
- Gerüstaufstellung keine Gefahrerhöhung mehr
Bisher:
Das Aufstellen eines Gerüsts auf dem Versicherungsgrundstück konnte als Gefahrerhöhung gelten und musste dem Versicherer mitgeteilt werden.
Neu seit 06.05.2024:
Eine vorübergehende Gerüstaufstellung gilt nicht mehr als Gefahrerhöhung und ist somit nicht mehr anzeigepflichtig.
Beispiele aus dem Alltag:- Für Malerarbeiten oder Fassadensanierung wird kurzzeitig ein Gerüst aufgestellt – keine Meldung mehr nötig. Auch bei Dacharbeiten oder Fensterreinigung bleibt der Versicherungsschutz unverändert bestehen.
- Der Gerüstabbau verzögert sich, trotzdem keine Anzeige erforderlich.
- Erweiterter Schutz bei Rauch-, Ruß- und Sengschäden
Bisher:
Rauch-, Ruß und Sengschäden, die nicht Folge eines versicherten Sachschadens waren, waren nur über den Baustein „Unbenannte Gefahren“ abgesichert.
Neu seit 06.05.2024:
Jetzt sind Rauch- und Rußschäden auch in dem Baustein "Erweiterte Leistungen" mitversichert. Dies, wenn Rauch oder Ruß plötzlich und unbeabsichtigt aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trocknungsanlagen austritt.
Langsame, schleichende Einwirkungen (z. B. Fogging) bleiben ausgeschlossen.
Beispiele aus dem Alltag:- Beim Heizen tritt plötzlich Rauch aus dem Kaminofen aus und beschädigt Möbel.
- Eine defekte Dunstabzugshaube verursacht Rußablagerungen in der Küche.
- Beim Grillen auf der Terrasse zieht Rauch ins Wohnzimmer und hinterlässt Spuren an Teppichen und Gardinen.
- Erhöhter Schutz bei Trickdiebstahl aus der Wohnung (Erweiterte Leistungen)
Bisher:
Die Entschädigung war auf 1.000 EUR je Versicherungsfall begrenzt.
Neu seit 06.05.2024:
Die Entschädigungsgrenze wurde auf 2.000 EUR je Versicherungsfall verdoppelt.
Beispiele aus dem Alltag:- Eine angebliche Handwerkerin lenkt Sie ab, während eine zweite Person Bargeld entwendet.
- Betrüger geben sich als Mitarbeitende eines Versorgungsunternehmens aus und stehlen Schmuck.
- Ein vermeintlicher Nachbar bittet um Hilfe und nutzt die Gelegenheit zum Diebstahl.
- Neuer Schutz bei Diebstahl am Arbeitsplatz
Bisher:
Diebstahl am Arbeitsplatz war bisher nicht versichert.
Neu seit 06.05.2024:
Jetzt besteht Versicherungsschutz, wenn persönlich genutzte Sachen dauerhaft am Arbeitsplatz aufbewahrt und dort durch einfachen Diebstahl entwendet werden. Wertsachen bleiben ausgeschlossen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt.
Beispiele aus dem Alltag:- Ihr selbst angeschaffter ergonomischer Stuhl wird aus dem Büro gestohlen.
- Ihre private spezielle Fußstütze, die dauerhaft im Büro unter ihrem Schreibtisch steht, wird gestohlen.
- Erhöhte Entschädigungsgrenze bei Diebstahl aus Krankenzimmern (Erweiterte Leistungen)
Bisher:
Die Entschädigung war auf 1.000 EUR begrenzt, für Wertsachen auf 300 EUR.
Neu seit 06.05.2024:
Die Entschädigungsgrenze wurde auf 3.000 EUR je Versicherungsfall erhöht. Für Wertsachen auf 600 EUR.
Beispiele aus dem Alltag:- Während einer Reha wird Ihre Handtasche aus dem Krankenzimmer gestohlen.
- Beim Arztbesuch verschwindet Ihre Jacke samt Schlüsselbund.
- Aus Ihrem Zimmer im Krankenhaus wird das Smartphone entwendet.
- Erhöhte Entschädigungsgrenze für Diebstahl bei häuslicher Pflege (Erweiterte Leistungen)
Bisher:
Der Schutz für Diebstahl bei der häuslichen Pflege war in der Grunddeckung auf 500 EUR begrenzt, für Wertsachen auf 150 EUR.
Neu seit 06.05.2024:
Mit dem Baustein Erweiterte Leistungen steigt die Entschädigung auf 1.000 EUR und für Wertsachen auf 300 EUR je Versicherungsfall.
Beispiele aus dem Alltag:- Während einer Pflegesituation wird ein Geldbeutel oder Smartphone entwendet.
- Beim Bei einem kurzen unbeaufsichtigten Moment verschwindet ein Tablet aus dem Wohnzimmer.
- Angehörige bemerken nach einem Pflegebesuch, dass persönliche Gegenstände, beispielsweise Schmuck, nicht mehr auffindbar sind.
- Erhöhte Entschädigungsgrenze bei Diebstahl in Schule oder Kita (Erweiterte Leistungen)
Bisher:
Der Schutz bei Diebstahl in der Schule oder Kindertagesstätte ist in der Grunddeckung mit 500 EUR versichert.
Neu seit 06.05.2024:
Mit dem Baustein Erweiterte Leistungen erhöht sich diese Entschädigung auf 1.000 EUR je Versicherungsfall.
Beispiele aus dem Alltag:- In der Schule wird das Handy Ihres Kindes aus der Tasche gestohlen.
- In der Kita verschwindet eine Jacke oder ein Rucksack.
- Während des Unterrichts wird die Sporttasche entwendet.
- Erhöhte Entschädigungsgrenze bei Missbrauch von Kunden-, Scheck- und Kreditkarten (Erweiterte Leistungen)
Bisher:
Die Entschädigung war auf 1.000 EUR begrenzt.
Neu seit 06.05.2024:
Die Entschädigungsgrenze wurde auf 2.000 EUR je Versicherungsfall erhöht.
Beispiele aus dem Alltag:- Nach einem Diebstahl der Handtasche werden mit der gestohlenen Kreditkarte unberechtigt Einkäufe getätigt.
- Ein Online-Betrüger nutzt gestohlene Kartendaten für Bestellungen im Internet.
- Nach dem Verlust der Geldbörse werden mit der EC-Karte unautorisierte Abbuchungen vorgenommen.
- Erhöhung der Entschädigungsgrenze für Rückreisekosten (Erweiterte Leistungen)
Bisher:
Die Rückreisekosten aus dem Urlaub waren auf 1.000 EUR je Versicherungsfall begrenzt.
Neu seit 06.05.2024:
Die Entschädigungsgrenze für Rückreisekosten wurde auf 5.000 EUR je Versicherungsfall erhöht.
Beispiel aus dem Alltag:- Während des Urlaubs entsteht zu Hause ein Brandschaden. Ihre Rückreisekosten werden bis 5.000 EUR ersetzt.
- Erhöhte Entschädigungsgrenze für Datenrettung und Fehlalarme (Erweiterte Leistungen)
Bisher:
Datenrettungskosten waren zusammen mit anderen Kostenarten auf 1.000 EUR je Versicherungsfall begrenzt.
Schäden durch Fehlalarme von Rauch- oder Gaswarnmeldern waren bisher nicht versichert.
Neu seit 06.05.2024:
Die Entschädigungsgrenze für Datenrettungskosten sowie für Schäden infolge eines Fehlalarms von Rauch- oder Gaswarnmeldern wurde auf 2.000 EUR je Versicherungsfall erhöht.
Beispiele aus dem Alltag:- Nach einem Kurzschluss müssen Daten auf Ihrem Computer professionell wiederhergestellt werden.
- Durch einen Fehlalarm öffnet die Feuerwehr Ihre Wohnungstür. Die Reparaturkosten werden ersetzt.
- Beim Einsatz nach einem Rauchmelder-Alarm werden Möbel oder Böden beschädigt.
- Erhöhter Vorsorgebetrag (Erweiterte Leistungen)
Bisher:
Der Vorsorgebetrag zur automatischen Anpassung der Versicherungssumme betrug 20 % der Versicherungssumme.
Neu seit 06.05.2024:
Der Vorsorgebetrag wurde auf 30 % der Versicherungssumme erhöht. Im Schadenfall ist Ihr gesamter Hausrat weiterhin vollständig abgesichert.
Beispiele aus dem Alltag:- Sie schaffen neue Möbel oder Elektronik an. Der höhere Vorsorgebetrag gleicht den Mehrwert automatisch aus.
- Nach einer Renovierung steigt der Wert Ihres Hausrats. Der Versicherungsschutz bleibt ausreichend.
- Im Schadenfall ist Ihr gesamter Hausrat weiterhin vollständig abgesichert.
- Neuer Schutz für Sachverständigenkosten (Erweiterte Leistungen)
Bisher:
Im Sachverständigen-Verfahren musste der Versicherungsnehmer die Kosten für den eigenen Sachverständigen selbst tragen. Nur die Kosten des Obmanns wurden jeweils zur Hälfte geteilt.
Neu seit 06.05.2024:
Bei einer Schadenhöhe über 25.000 EUR übernimmt der Versicherer jetzt 90 % des Kostenanteils des Versicherungsnehmers für den Sachverständigen.
Der Versicherungsnehmer trägt nur noch 10 % der Kosten selbst.
Beispiel aus dem Alltag:- Bei umfangreichen Wasserschäden im Hausrat beteiligt sich der Versicherer fast vollständig an den Gutachterkosten. Auch bei Streit über die Schadenhöhe reduziert sich Ihr Eigenanteil erheblich.
- Schutz bei Explosionen und Verpuffung
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