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    Informationen zur Gebäudeversicherung

    Hinweise und Erläuterungen zur Beitragsanpassungen in der Gebäudeversicherung

Sie sind hier: Service /Beitragsanpassung
Der Beitrag Ihrer Gebäudeversicherung hat sich erhöht? Hier können Sie sich über die Gründe informieren.
Was ist der Grund für Beitragsanpassungen in der Gebäudeversicherung?
  • Die Kosten, die bei Reparatur oder bei Wiederaufbau eines Gebäudes entstehen, verändern sich. Das liegt zum Beispiel daran, dass sich die Löhne erhöhen und Baumaterialien teurer werden. Es ist ein Unterschied, ob Sie vor einigen Jahren ein Haus errichtet, saniert oder repariert haben oder ob Sie das heute tun. Die Summe, die damals benötigt wurde, wäre heute für ein Haus gleicher Art und Ausstattung nicht mehr ausreichend.
    Deswegen haben Sie ihr Gebäude zum gleitenden Neuwert versichert. Sie haben dadurch den Vorteil, dass immer der Zustand wieder hergestellt wird, der vor dem Schadenfall bestand.
    Der Neuwert (Versicherungswert) Ihres Gebäudes wird daher jährlich neu (deswegen "gleitend") errechnet. Das dient dazu, die jeweils nötigen Kosten für eine Reparatur bzw. einen Wiederaufbau des Gebäudes zu bestimmen und eine Unterversicherung zu vermeiden. 
    Der bundesweit einheitliche Anpassungsfaktor (Baupreisindex) wird jährlich vom Statistischen Bundesamt ermittelt. Er spiegelt die Baupreis- und Lohnkostenentwicklung wider. Auf dieser Basis passen wir Ihre Versicherungsleistung an.
    Durch diese Anpassung der Versicherungsleistung ändert sich also auch Ihr Versicherungsbeitrag.
    Für 2023 zeigt der Baupreisindex eine historisch hohe Steigerung von rund 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr. In den letzten zehn Jahren davor lag der Anstieg im Durchschnitt bei etwa drei Prozent pro Jahr.
    Die zwei Grafiken veranschaulichen die Preissteigerungen bei Baumaterial und Energiekosten:
     
Was heißt Versicherung zum gleitenden Neuwert?
  • Der Gleitende Neuwert ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand herzustellen. Maßgebend ist der ortsübliche Neubauwert. Dazu gehören Architektenhonorare sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten.
    Bei der Antragsstellung für Ihre Gebäudeversicherung wurde der Wert des Gebäudes ermittelt. Das geschah anhand verschiedener Faktoren, wie z.B. (Wohn-)Fläche, Bauart und Ausstattung. Dieser Wert wird in Preisen des Jahres 1914 ausgedrückt.
    Warum 1914? Das Jahr 1914 wird als Basis verwendet, da dieses Jahr das letzte war, in dem die Baupreise „stabil“ (aussagekräftig) und nicht besonderen (Bau-)Preissteigerungen, wie z. B. durch den Ersten Weltkrieg (ab 1914), ausgesetzt waren.
    Übrigens: Durch die Absicherung Ihres Gebäudes zum gleitenden Neuwert haben Sie den Vorteil, dass immer der Zustand wieder hergestellt wird, der vor dem Schadenfall bestand.
Was ist der Baupreisindex?
  • Der Baupreisindex ist eine statistische Messzahl, die jedes Jahr vom statistischen Bundesamt veröffentlicht wird. Sie gibt die Entwicklung der Baupreise für den Neubau und die Instandsetzung von Wohn- und Gewerbebauten an. Sie spiegelt also die Entwicklung der Baukosten, z.B. für Löhne, Baumaterial und Planung, wider.
    Für 2023 zeigt der Baupreisindex eine Steigerung von rund 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr. In den letzten zehn Jahren davor lag der Anstieg im Durchschnitt bei etwa drei Prozent pro Jahr.
    Folgendes Beispiel zeigt die Auswirkung auf die Baukostenentwicklung in den letzten zehn Jahren für ein Haus mit 120 m²:
    Jahr
    Kosten für kompletten Wiederaufbau
    Steigerung der Wiederherstellungskosten
    2013
    308.000 EUR
     
    2018
    344.000 EUR
    +36.000 EUR
    2023
    462.000 EUR
    +118.000 EUR
Haben Sie durch die Erhöhung des Baupreisindex ein außerordentliches Kündigungsrecht?
  • Die Anpassung Ihrer vereinbarten Versicherungssumme erfolgt in Ihrem Sinne und ist vertragliche Grundlage. Denn nur wenn Sie ihr Gebäude zum gleitenden Neuwert versichert haben, können Sie sicher sein, dass der Zustand wieder hergestellt wird, der vor dem Schadenfall bestand.
    Eine Erhöhung des zu zahlenden Beitrags aufgrund einer Anpassung des Baupreisindex bewirkt kein außerordentliches Kündigungsrecht, denn mit der Anpassung des Beitrages ist auch eine Anpassung der Leistung im Schadenfall verbunden.
    Sie können der Erhöhung jedoch widersprechen. Ihr Gebäude wäre dann unterversichert.
    Bitte sprechen Sie daher vor einem Widerspruch unbedingt mit Ihrem Betreuer, um sich über die möglichen Auswirkungen zu informieren.

Bei weiteren Fragen dazu stehen Ihnen Ihre Betreuer gern zur Verfügung.

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