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    Änderungen von Versicherungsbedingungen

    Informationen zur Aktualitätsgarantie der Sparkassen-Privat-Haftpflichtversicherung

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Was bedeutet Aktualitätsgarantie?

Alle Bedingungsverbesserungen, die wir ohne Beitragserhöhung umsetzen, geben wir automatisch an Sie weiter.
Beispiel: Sie haben Ihre Sparkassen-Privat-Haftpflichtversicherung zum 01.05.2021 abgeschlossen. Zum 03.01.2022 haben wir die Leistungen bei den "Mietsachschäden" verbessert. Die Verbesserung gilt damit automatisch auch für Ihren Vertrag.
Wichtig: Wir ändern Ihren Vertrag nur, wenn Sie ausschließlich Vorteile aus dieser Änderung haben und keinerlei Nachteile.

Für welche Verträge gilt die Aktualitätsgarantie?

Die Aktualitätsgarantie gilt für Ihre Sparkassen-Privat-Haftpflichtversicherung, wenn sie nach dem 22.01.2019 abgeschlossen wurde.

Welche Aktualisierungen gab es bereits?

Seit dem 03.01.2022 sind Schäden an fremden elektronischen Geräten wie Schullaptops- oder -Tablets für Ausbildungszwecke mit im Versicherungsschutz für Mietsachschäden eingeschlossen. 
Auch die Leistungen bei den Gefälligkeitshandlungen wurden zum 03.01.2022 verbessert: Hier haben wir die bisher übliche Höchstentschädigung und weitere Einschränkungen gestrichen. Somit sind Sie auch dann optimal mit unserer Sparkassen-Privat-Haftpflichtversicherung versichert, wenn Sie Freunden oder Bekannten helfen und Ihnen dabei ein Missgeschick passiert.

Mietsachschäden

bisher

  • A1-6.6.3 Sachschäden an fremden beweglichen elektronischen Geräten der schulischen und beruflichen Ausbildung
    Nicht versichert

Neu seit 03.01.2022

  • A1-6.6.3 Sachschäden an fremden beweglichen elektronischen Geräten der schulischen und beruflichen Ausbildung
    Schulische Leihgeräte (zum Beispiel Laptops, Tablets) sind bis 1000 Euro versichert.

Gefälligkeitshandlungen

bisher

  • A1-6.19.4 Gefälligkeitshandlungen
    Gefälligkeitshandlungen waren eingeschränkt versichert.

Neu seit 03.01.2022

  • A1-6.19.4 Gefälligkeitshandlungen
    Gefälligkeitshandlungen sind generell versichert.

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