Der/Die o. g. Arbeitnehmer/in ist aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden und bezieht mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine gesetzliche Altersversorgung.
Den Erstversicherungsschein und alle eventuellen Nachträge haben wir dem Arbeitnehmer / der Arbeitnehmerin übergeben.