Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie aufgrund der Situation in Zahlungsschwierigkeiten kommen sollten. Dazu reicht uns einfach eine E-Mail an: bav-vertrag@sv-sachsen.de. Bitte nennen Sie dabei den/die Vertrag/Verträge bzw. die Kollektiv-Nummer/n, um die es sich handelt.
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Mit Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes im Jahr 2018 hat der Gesetzgeber u. a. eine Zuschusspflicht des Arbeitgebers zur Entgeltumwandlung z. B. in eine Direktversicherung eingeführt (§ 1a Absatz 1a BetrAVG). Dieser Zuschuss ist immer dann zu zahlen, wenn auch Sie als Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Ihrer Arbeitnehmer Sozialabgaben sparen:
Für alle Neuverträge ab 2019 muss der Zuschuss in Höhe von 15 % des Umwandlungsbetrags bereits gezahlt werden.
Ab 01.01.2022 gilt diese Verpflichtung dann auch für bestehende ältere Verträge.
Gern unterstützen wir Sie bei der Umsetzung dieser Verpflichtung. Aus diesem Grund werden wir Sie anschreiben, um Ihnen konkrete Umsetzungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Für Rückfragen sind die Kontaktdaten Ihrer betreuenden Agentur der Sparkassen-Versicherung Sachsen auf diesem vermerkt. Wie gewohnt können Sie sich auch an unsere Arbeitgeber-Hotline wenden.
Ein ggfs. für die Umsetzung benötigtes Muster einer Entgeltumwandlungsvereinbarung nach § 3 Nr. 63 EStG oder nach § 40b EStG finden Sie rechts im Downloadbereich.
Am 20. Oktober wurden seitens der Bundesregierung die neuen Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2022 beschlossen.
Mit Blick auf die Betriebliche Altersversorgung (bAV) ergab sich dabei erstmals ein Novum. Die Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung West (BBG RV West), welche die Grundlage für die Förderhöchstgrenzen hinsichtlich der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der bAV-Beiträge darstellt, sinkt.
Für den Großteil der Mitarbeiter hat dies keine Bewandtnis, da sie die Förderhöchstgrenzen mit ihren bAV-Beiträgen nicht ausschöpfen.
Genauer hinschauen sollten Sie als Arbeitgeber jedoch bei bAV-Verträgen von Mitarbeitern, die ihren bAV-Beitrag auf den Förderhöchstbetrag abgestellt haben. Hier könnte es passieren, dass Beitragsteile durch die BBG-Absenkung nicht mehr steuerfrei bzw. sozialversicherungsfrei sind. Auch bei Verträgen mit Beitragsdynamik sollte näher hingeschaut werden. In solchen Fällen empfehlen wir Ihnen mit den betroffenen Mitarbeitern zu sprechen, um ggf. eine Beitragsanpassung vorzunehmen.
Hier finden Sie die Formulare zur Beitragsänderung für alle Durchführungswege. Bitte drucken Sie das vervollständigte Formular aus und schicken es uns zu. Wichtig sind die Unterschriften von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bei Fragen rufen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gern.
Wenn ein Arbeitnehmer ausscheidet, melden Sie uns das mit diesem Formular. Wir setzen uns dann mit dem Arbeitnehmer in Verbindung und klären die Möglichkeiten einer privaten Weiterführung oder einer Übertragung zu einem neuen Arbeitgeber.
Mit dieser Meldung teilen Sie uns den Beginn der gesetzlichen Rente des Arbeitnehmers mit. Mit Bezug der gesetzlichen Vollrente kann der Arbeitnehmer auch seine betriebliche Altersversorgung abrufen, wenn er es möchte. Wir kümmern uns dann um die Auszahlung der betrieblichen Altersversorgung.
Teilen Sie uns kurz mit, wenn ein Arbeitnehmer in eine entgeltlose Beschäftigungszeit eintritt. Dann werden z.B. während des Mutterschutzes, der Elternzeit oder bei längerer Krankheit keine Beiträge in die betriebliche Altersversorgung eingezahlt. Wir führen den Vertrag des Arbeitnehmers dann vorübergehend beitragsfrei weiter. Mit Wiederaufnahme der Tätigkeit kann die Beitragszahlung ganz einfach wieder aufgenommen werden.
Bitte melden Sie uns, wenn ein Arbeitnehmer umgezogen ist. Nur wenn Sie uns die neue Adresse mitteilen, können wir schnell Kontakt zum Arbeitnehmer aufnehmen.
Verstirbt ein Arbeitnehmer vorzeitig, senden Sie uns über das Formular eine kurze Meldung und wir nehmen Kontakt mit den Hinterbliebenen auf, um eine schnelle Leistungszahlung zu veranlassen.
Durch die Teilnahme am Lastschriftverfahren können Sie termingerechte Beitragszahlungen nicht versäumen. Außerdem minimiert es deutlich den Verwaltungsaufwand und reduziert Ihre Kontoführungsgebühren. Wenn Sie künftig das Lastschriftverfahren nutzen wollen, teilen Sie es uns einfach mit. Bitte drucken Sie das vervollständigte Formular zum Lastschriftmandat aus und schicken es uns unterschrieben zu.