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Sparkassen-Riester-Rente
Hilfreich wie einander Vertrauen.
Sich vom Staat unterstützen lassen, um richtig für später vorzusorgen.
Vorteile auf einen Blick
- staatlich gefördert mit Zulagen und Steuervorteilen
- keine Anrechnung auf das Bürgergeld und Insolvenzsicher im Rahmen der Freibeträge
- Kapitalentnahme für Wohneigentum möglich
- Überschüsse erhöhen zusätzlich die Rente
- erhöhte Rente bei Pflegebedürftigkeit möglich
- im Todesfall kann der Ehepartner/Lebenspartner das Kapital inkl. Förderung übernehmen
Einfach erklärt

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Weiter zu YoutubeStarke Leistungen – darauf können Sie zählen
- staatliche Förderung
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Wer wird staatlich gefördert?
- Alle Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Beamte und Soldaten
- Empfänger von Elterngeld
- Empfänger von Arbeitslosengeld I + II
- Frührentner wegen voller Erwerbsminderung
Wie hoch ist die Riester-Förderung?- Ledige: 175 EUR/Jahr
- Ehepaare: 350 EUR/Jahr
- je Kind (vor 2008 geboren): 185 EUR/Jahr
- je Kind (ab 2008 geboren): 300 EUR/Jahr
- Berufseinsteiger (vor Vollendung des 25. Lebensjahres): 200 EUR/einmalig
Maximale Förderung erhält, wer 4 % seines Brutto-Jahres-Einkommens (abzüglich Zulagen), max. 2.100 EUR/Jahr in seinen Riester-Vertrag einzahlt. Wenn der Beitrag (inkl. Zulagen) unter 4 % des Einkommens liegt, werden die Zulagen anteilig gezahlt.Besonders interessant für Familien mit Kindern. Fast 1.300 EUR jährliche Förderung gibt es für Familien.Beispiel für eine junge Familie:
Tochter 6 Jahre, Sohn 9 Jahre, Brutto-Vorjahres-Einkommen: Frau 20.000 EUR (Teilzeit), Mann 60.000 EUR, beide haben eine Sparkassen-Riester-Rente und zahlen 4 % ihres Brutto-Gehaltes ein.eigene Einzahlung 3.200 EUR zzgl. Grundzulagen + 350 EUR zzgl. Kinderzulagen + 600 EUR = max. Sonderausgabenabzug 4.150 EUR zusätzliche Steuerersparnis ca. 268 EUR Gesamtförderung 1.218 EUR
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- Altersvorsorge
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Sie haben bei der garantierten Auszahlung des Riester-Guthabens die Wahl, wollen Sie
- eine lebenslange zusätzliche Rente genießen,
- bis zu 30 % als einmalige Kapitalsumme abrufen und das Restkapital verrenten,
- Wohneigentum erwerben und mit dem Kapital eine selbst genutzte Immobilie mitfinanzieren.
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- Hinterbliebenenvorsorge für Ehepartner/eingetragene Lebenspartner
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Das Vertragsguthaben kann
- inklusive Förderung auf einen eigenen Vertrag des Ehepartners/eingetragenen Lebenspartners übertragen werden
- oder es wird abzüglich der Zulagen als Einmalbetrag ausgezahlt.
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- Hinterbliebenenvorsorge für kindergeldberechtigte Kinder
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Das Todesfallkapital kann in eine Rente umgewandelt werden oder es wird abzüglich der Zulage ausgezahlt.
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- Erste Hilfe im Pflegefall
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Sie können im Pflegefall zu Rentenbeginn eine höhere Rente erhalten und zahlen dafür keine Zusatzbeitrag. PflegePlus machts möglich.
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- Riester-Zulagen-Portal
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Stets aktuell informiert und selbstverständlich datensicher unterwegs. Alles rund um Ihre Riester-Zulage online erledigen. Die Daten zu Ihrer Riester-Zulage können Sie von überall aus einsehen, prüfen und ändern. Der Zugriff ist jederzeit über eine abgesicherte Verbindung möglich. Ihre Daten sind dabei geschützt.Die Registrierung ist ganz einfach: Riester-Zulagen-PortalNach der Registrierung können Sie sich jederzeit einloggen. Auf schnellem Wege finden Sie:
- Ihre bei uns gespeicherten Vertrags-Daten
- wichtige Dokumente zur Riester-Zulage
die Informationen und Angaben für Ihren Riester-Zulageantrag - den Zulagerechner, mit dem Sie überprüfen können, ob Sie tatsächlich die volle Riester-Förderung erhalten
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