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Sparkassen-RisikoVorsorge
Familie und Leben absichern – mit Geld-zurück-Garantie
Vorteile auf einen Blick
- volle Sicherheit ab dem ersten Beitrag
- gleich bleibende oder fallende Absicherung möglich
- Umtausch in Kapital bildende Lebensversicherung in den ersten 10 Jahren ohne Gesundheitsprüfung möglich
- Überschüsse können zur Verringerung des Beitrages oder Erhöhung der Leistung verwendet werden
- Leistung bei Tod ist einkommensteuerfrei.
- Versicherung zum Nulltarif – Rückerstattung aller gezahlter Beiträge bei Vertragsablauf möglich
Wenn dem Versorger einer Familie etwas zustößt, er wegfällt und somit kein Geld mehr in die Familienkasse kommt, fehlen den Hinterbliebenen die Mittel zum täglichen Leben. Die finanzielle Sicherheit und der Lebensunterhalt der Partner und Kinder sind bedroht, wenn sie nicht vorher abgesichert wurden.
Die Sparkassen-RisikoVorsorge nimmt Familien, Alleinerziehenden und Partnern die Sorgen vor einem finanziellen Desaster, denn Sie vereinbaren Sie ein festes Kapital, das im Ernstfall den Angehörigen ausgezahlt wird.
Das Besondere: die Geld-zurück-Garantie bei der Sparkassen-RisikoVorsorge mit Beitragsrückgewähr. Die eingezahlten Beiträge können nach Versicherungsablauf im Erlebensfall in vollem Umfang ausbezahlt werden – ohne Steuerabzüge. Von dem zusätzlichen Plus im Portemonnaie können Sie dann fürs Alter sparen oder sich einfach etwas Schönes leisten.
Einfach erklärt
Starke Leistungen
- Hinterbliebenenvorsorge
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- Im Todesfall wird die vereinbarte Leistung an Ihre Hinterbliebenen ausgezahlt.
- Unsere Empfehlung für die finanzielle Todesfallabsicherung: Die Versicherungssumme sollte das wegfallende Einkommen des Partners für mindestens drei bis fünf Jahre ersetzen.
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- Beitragsrückgewähr
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- Je nach gewähltem Produkt bekommen Sie im Erlebensfall nach Ablauf der Versicherungsdauer Ihre eingezahlten Beiträge in vollem Umfang erstattet.
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- Steuervorteile
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- Die Rückerstattung der Beiträge im Erlebensfall ist komplett einkommenssteuerfrei.
- Auf die Versicherungsleistung müssen Ihre Hinterbliebenen keine Einkommensteuer zahlen.
- Es erfolgt keine Anrechnung der Leistung auf die gesetzliche Witwen- oder Waisenrente.
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- Kreditsicherung
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- Im Todesfall ist die Tilgung Ihrer laufenden Kreditraten durch die Versicherungssumme abgesichert.
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- Nachversicherungsgarantie
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- Während der Vertragslaufzeit können Sie zum Beispiel bei Geburt eines Kindes oder beim Erwerb einer Immobilie die Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen.
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- Gegenseitige Absicherung
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- Ehepaare und Lebensgemeinschaften können sich gegenseitig finanziell absichern und dabei Erbschaftsteuer sparen.
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