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Vorteile auf einen Blick

  • Startkapital für Kinder aufbauen
  • attraktive Geldanlage mit sicherer Verzinsung
  • Sparziel sicher durch Beitragsfreiheit  bei Berufsunfähigkeit und Tod
  • flexible Zuzahlungen möglich
  • Auszahlung an Kinder meist einkommensteuerfrei
Kinder sind etwas Wunderbares. Mit ihrer Naivität und einem schier endlosen Tatendrang erobern sich Kinder die Welt. Eltern möchten ihre Kinder behüten, ihnen eine sichere Zukunft bieten, egal was passiert. Es soll einmal “etwas aus ihnen werden”. Die finanziellen Voraussetzungen dafür schaffen vorausschauende Eltern mit der Sparkassen-KinderleichtVorsorge.
Mit der Sparkassen-KinderleichtVorsorge können Sie Ihren Kindern ein Startkapital zur Verfügung stellen und Ihnen so den Start ins Berufsleben erleichtern.

Einfach erklärt

Starke Leistungen – darauf können Sie zählen

Startkapital für die Ausbildung
    • Ihrem Kind steht zum vereinbarten Zeitpunkt, meist zum 18. Geburtstag, ein einmaliges Startkapital zur Verfügung. Davon kann z. B. die Ausbildung finanziert werden.
Versorgungs-Garantie
    • Bei Tod des Versorgers übernimmt die Sparkassen-Versicherung Sachsen die weitere Beitragszahlung und das Kind erhält die vereinbarte Leistung zum festgelegten Termin.
    • Wenn der Versorger des Kindes bei Vertragsabschluss nicht älter als 44 Jahre ist, zahlen wir auch bei Berufsunfähigkeit die Beiträge weiter.
Flexible Beiträge
    • Bei Ereignissen wie z. B. Arbeitslosigkeit oder Elternzeit können Sie den Vertrag entsprechend Ihrer finanziellen Situation anpassen.
    • Es können auch zusätzliche Einzahlungen zur Erhöhung der Leistung vorgenommen werden.
Flexible Anlagestrategie
    • Sie haben die Wahl, wie Ihre erwirtschafteten Überschüsse angelegt werden sollen. Von einer attraktiven Verzinsung profitieren Sie in jedem Fall. Dabei entscheiden Sie selbst, ob die Chancen am Aktienmarkt* mit einbezogen werden.
    * Die Geldanlage in Fonds bietet neben Chancen auch Risiken, die durch unterschiedliche Entwicklungen der Kapitalmärkte bedingt sind. Wie hoch die Risiken sind, hängt auch von der Wahl des Fonds und der Höhe des darin enthaltenen Aktienanteils ab.
Steuern sparen
    • Wird die Kapitalabfindung an das zu versorgende Kind ausgezahlt, fallen auf die Versicherungsleistung meist keine Steuern an, da es in der Regel nur ein geringes Einkommen hat.

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