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    Schutzbrief

    Fahren ist einfach. Wenn man bei einer Panne rund um die Uhr auf einen zuverlässigen Autoschutzbrief zählen kann.

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Vorteile auf einen Blick

  • Service rund um die Uhr
  • Service in ganz Europa
  • Unbürokratische Abrechnung
  • Vermittlungsdienste
Mit Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung genießen Sie einen entscheidenden Vorteil: den Service eines Schutzbriefes.
Unser Schutzbrief hilft überall in Europa, wenn Sie mit dem Pkw, Wohnmobil oder Motorrad unterwegs sind. Das gilt übrigens auch für angemietete Autos im europäischen Ausland.
Alle Leistungen werden für Sie bargeldlos erbracht. Kein umständliches Einreichen von Schadenmeldungen und Rechnungen
zur nachträglichen Kostenerstattung. Wenn Sie ausnahmsweise in Vorleistung getreten sind, schicken Sie die Rechnung an uns. Wir zahlen sofort.
Wir übernehmen nicht nur die Kosten, unser Vorteil ist der 100 %-Service. Wie? Ein Anruf unter (0351) 4235 777 genügt − wir organisieren alles. Schnell, unbürokratisch und persönlich.

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Werkstatt-Management

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Starke Schutzbrief-Leistungen – darauf können Sie zählen

Bei Reisen mit Ihrem Fahrzeug haben Sie selbst, Fahrer und Insassen Anspruch

Innerhalb 50 km Entfernung vom Wohnort organisieren und übernehmen wir folgende Leistungen:
  • bei Panne oder Unfall

    • Pannenhilfe: Ihr Fahrzeug bleibt auf der Straße liegen. Wir übernehmen die Kosten für die Pannenhilfe bis zu 100 EUR einschließlich Kleinteile.
    • Abschleppen: Ihr Fahrzeug kann am Schadenort nicht fahrbereit gemacht werden. Wir übernehmen die die Abschleppkosten bis zu 150 EUR.
    • Bergen: Ihr Fahrzeug ist von der Straße abgekommen. Wir übernehmen die Bergungskosten in voller Höhe.

    bei Unfall oder Diebstahl

    • Mietwagen: Ihr Fahrzeug ist nicht mehr fahrbereit oder es wurde gestohlen. Wir übernehmen die Kosten für einen Mietwagen entsprechend der Reparaturdauer (höchstens sieben Tage bis zu 50 EUR je Tag).
Ab 50 km Entfernung vom Wohnort organisieren und übernehmen wir zusätzlich folgende Leistungen:
  • bei Panne, Unfall oder Diebstahl

    Ihr Fahrzeug ist nicht mehr fahrbereit oder es wurde gestohlen.
    • Werkstattsuche: Wir übernehmen die Suche nach einer Werkstatt, die das Fahrzeug repariert. (Für die Leistung der Werkstatt übernehmen wir keine Haftung.)
    • Weiter- oder Rückfahrt: Wir übernehmen die Kosten für die Fahrt vom Schadenort zum Wohn- bzw. Zielort und die Rückfahrt vom Ziel- zum Wohnort. Außerdem zahlen wir die Fahrt einer Person zum Schadenort, wenn das Fahrzeug dort fahrbereit gemacht worden ist. Die Kosten werden bis zur Höhe der Bahnkosten 2. Klasse bzw. – bei größerer Entfernung − der Kosten eines Linienfluges Economy-Class übernommen.
    • Übernachtung: Wir übernehmen die Kosten einer Übernachtung, wenn die Leistung „Weiter- oder Rückfahrt“ in Anspruch genommen wird. Ansonsten übernehmen wir bis zu drei Übernachtungen, jedoch nicht über den Tag hinaus, an dem das Fahrzeug Ihnen wieder fahrbereit zur Verfügung steht. Der Höchstbetrag beläuft sich auf 60 EUR je Übernachtung und Person.
    • Unterstellung: Wir übernehmen die Kosten einer Unterstellung Ihres Fahrzeuges in einer Werkstatt bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft bzw. bis zum Transport (höchstens zwei Wochen).
    • Mietwagen: Wir übernehmen die Kosten für einen gleichwertigen Mietwagen anstelle „Weiter oder Rückfahrt“ (entsprechend der Reparaturdauer, höchstens sieben Tage bis zu 50 EUR je Tag).
    • Schlüsselservice: Wir übernehmen die Beschaffung von Ersatzschlüsseln, wenn die Fahrzeugschlüssel verloren gegangen sind. Wir übernehmen auch die Kosten für den Versand. Die Kosten der Schlüssel selbst zahlen wir nicht.

    bei Krankheit, Verletzung, Tod oder Notlagen

    • Fahrerausfall: Ihr Fahrzeug kann auf einer Reise bei Tod oder länger als drei Tage andauernder Erkrankung des Fahrers auch nicht von einem Insassen zurückgefahren werden. Wir übernehmen die Kosten für die Rückholung des Fahrzeuges und durch den Fahrerausfall bedingte Übernachtungskosten der Insassen für höchstens drei Nächte und bis zu je 60 EUR pro Person.
    • Krankenbesuch: Wegen Ihrer Erkrankung auf einer Reise ist ein länger als zwei Wochen dauernder Krankenhausaufenthalt notwendig. Wir übernehmen die Fahrt- und Übernachtungskosten für Besuche durch nahestehende Personen bis zur Höhe von 500 EUR.
    • Heimholen von Kindern: Auf der Reise können Kinder unter 16 Jahren durch Ihren Tod oder Ihre Erkrankung nicht mehr betreut werden. Wir übernehmen die Kosten für Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson. An Fahrtkosten werden die Bahnkosten 2. Klasse bzw. – bei größerer Entfernung – Kosten eines Linienfluges Economy-Class übernommen.
    • Krankenrücktransport: Auf der Reise wird infolge einer Erkrankung einer versicherten Person ein Rücktransport zum Wohnort erforderlich. Wir übernehmen die Kosten für den Rücktransport sowie die Begleitung durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn dies behördlich vorgeschrieben ist. Wir übernehmen
      auch die bis zum Rücktransport anfallenden Übernachtungskosten für höchstens drei Nächte und bis zu je 60 EUR pro Person.
    • Reiserückruf: Wegen Tod oder schwerer Erkrankung eines nahen Verwandten oder wegen erheblicher Schädigung Ihres Vermögens ist ein Reiserückruf notwendig. Wir übernehmen die Kosten für den Reiserückruf im Rundfunk.
Bei einer Auslandsreise ab 50 km Entfernung vom Wohnort organisieren und übernehmen wir zusätzlich folgende Leistungen:
  • bei Panne und Unfall

    • Ersatzteilversand: Für die Reparatur Ihres Fahrzeuges ist ein Ersatzteil erforderlich, welches am Schadenort nicht beschafft werden kann. Wir übernehmen die anfallenden Kosten für den Ersatzteilversand.
    • Kfz-(Rück-) Transport: Ihr Fahrzeug kann am Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Tagen repariert werden. Es liegt kein Totalschaden vor. Wir übernehmen die Kosten für den Transport zu einer Werkstatt, bei der die Fahrbereitschaft des Fahrzeuges wiederhergestellt werden kann, bis zur Höhe der Kosten für den Rücktransport an Ihren Wohnort.

    bei Unfall oder Diebstahl

    • Verzollung: Ihr Fahrzeug muss verzollt werden oder wird verschrottet, um die Verzollung zu vermeiden. Wir übernehmen die anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrages oder die Kosten für die Verschrottung, um die Verzollung zu vermeiden.

    bei Panne, Unfall oder Diebstahl

    • Mietwagen: Ihr Fahrzeug ist nicht mehr fahrbereit oder es wurde gestohlen. Wir übernehmen die Kosten für einen gleichwertigen Mietwagen (entsprechend der Reparaturdauer, höchstens sieben Tage bis zu 50 EUR je Tag, bei der Fahrt zu Ihrem ständigen Wohnort auch mehr als 50 EUR pro Tag, insgesamt jedoch maximal 350 EUR).

    bei Verlust von Reisedokumenten oder Zahlungsmitteln

    • Reisedokumente: Auf einer Reise verlieren Sie hierfür benötigte Dokumente. Wir übernehmen die Gebühren für die Beschaffung der Ersatzdokumente.

    bei Krankheit, Verletzung, Tod oder Notlagen

    • Ärztliche Betreuung: Bei Ihrer Erkrankung auf einer Reise werden Informationen über ärztliche Versorgung benötigt. Wir übernehmen die entstandenen Kosten für die Vermittlung der „Ärztlichen Betreuung“ vor Ort bzw. die Verbindung zum Hausarzt.
    • Arzneimittelversand: Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung Ihrer Gesundheit werden verschreibungspflichtige Arzneimittel benötigt, die am Aufenthaltsort oder in dessen Nähe nicht zu beschaffen sind. Wir übernehmen die Versandkosten für die benötigten Arzneimittel.
    • Todesfall: Sie versterben während der Reise.Wir übernehmen die Kosten für die Bestattung im Ausland oder die Überführung in die Bundesrepublik Deutschland.
    • Reiseabbruch: Die Reise kann wegen Tod oder schwerer Erkrankung eines Mitreisenden oder eines nahen Verwandten bzw. wegen erheblicher Schädigung des Vermögens nicht fortgesetzt werden. Wir übernehmen die Kosten bis zu 2.500 EUR für die gegenüber der ursprünglichen Rückreise anfallenden höheren Fahrtkosten.
    • Besondere Notlagen: Sie geraten darüber hinaus in eine besondere Notlage, durch die Ihre Gesundheit oder Ihr Vermögen gefährdet wird. Wir übernehmen die Kosten bis zu 250 EUR zur Ergreifung aller erforderlichen Maßnahmen.
    Wenn Sie uns aus dem Ausland anrufen müssen, erstatten wir Ihnen die Telefonkosten bis 25 EUR.