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Der Sparkassen-Mobilitäts-Schutz bietet individuelle Absicherung, ausgezeichneten Schadenservice in Langenbernsdorf.

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Sparkassen-Auto­versicherung

Mit der Sparkassen-Autoversicherung sind Sie flexibel und bestens abgesichert: Ob bei Unfällen, eigenen Schäden, Diebstahl – wir bieten Soforthilfe, Hol- und Bringservice sowie Ersatzfahrzeuge. Auch bei grober Fahrlässigkeit stehen wir Ihnen zur Seite. Profitieren Sie von maßgeschneiderten Leistungen und besonderem Service.

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Sparkassen-Moped­versicherung

Mit der Mopedversicherung der Sparkassen-Versicherung Sachsen starten Sie sicher in die Moped-Saison. Bestellen Sie Ihr Kennzeichen bequem online und profitieren Sie von umfassendem Schutz: gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht und optionaler Teilkasko für Schäden am eigenen Fahrzeug.

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Sparkassen-Auto­versicherung Direkt

Unfälle passieren leider immer wieder. Mit der Sparkassen-Autoversicherung Direkt sind Sie rundum geschützt: Die Kfz-Haftpflicht übernimmt Schäden an Dritten, während die Kasko Ihr eigenes Fahrzeug absichert. Zusätzlich profitieren Sie von 30 % Rabatt auf Fahrsicherheitstrainings am Sachsenring.

Agentursparkasse in Langenbernsdorf

Sparkasse Zwickau0.2 km
Hauptstr. 74
08428 Langenbernsdorf
Telefon: 0375 - 3230

Über die Region

Langenbernsdorf

Langenbernsdorf, im Landkreis Zwickau gelegen, bietet eine reiche Geschichte und zahlreiche Sehenswürdigkeiten. Besonders hervorzuheben sind die Dorfkirchen St. Katharinen und St. Nicolai sowie das historische Bauerngehöft. Die Koberbach-Talsperre und der Werdauer Wald bieten hervorragende Möglichkeiten zur Naherholung. Regelmäßige Veranstaltungen wie das Osterfeuer, das Oldtimer- und Schleppertreffen sowie das Schützenfest sorgen für ein lebendiges Gemeinschaftsleben.

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  • Einwohner: 3.524
  • Fläche: 36,37 km2
  • Höhe: 280 m
  • Für den Schutz vor Naturgefahren wie Hochwasser empfiehlt sich eine Versicherung bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen, die umfassende und zuverlässige Lösungen bietet.
  • > mehr...

Quellen: Wikipedia, Wikidata

Aus unserem Blog

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Fahrerflucht? Lieber nicht! Straftatbestand!

Fahrerflucht ist eine ernstzunehmende Straftat, die bereits bei kleinen Schäden wie einem Kratzer am Auto oder dem Anfahren von Verkehrsschildern vorliegt. Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht aus, um sich von der Verantwortung zu entziehen. Selbst wenn man nicht schuld ist oder nur Beifahrer war, muss man am Unfallort bleiben und seine Personalien angeben. Auch Fahrradfahrer und Fußgänger können sich strafbar machen, etwa durch das Touchieren eines Autos mit einem Einkaufswagen. Die Strafen für Fahrerflucht sind hart und können bis zu einer Freiheitsstrafe führen.

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