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Der Sparkassen-Mobilitäts-Schutz bietet individuelle Absicherung, ausgezeichneten Schadenservice in Langenweißbach.

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Sparkassen-Auto­versicherung

Mit der Sparkassen-Autoversicherung sind Sie flexibel und bestens abgesichert: Ob bei Unfällen, eigenen Schäden, Diebstahl – wir bieten Soforthilfe, Hol- und Bringservice sowie Ersatzfahrzeuge. Auch bei grober Fahrlässigkeit stehen wir Ihnen zur Seite. Profitieren Sie von maßgeschneiderten Leistungen und besonderem Service.

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Sparkassen-Moped­versicherung

Mit der Mopedversicherung der Sparkassen-Versicherung Sachsen starten Sie sicher in die Moped-Saison. Bestellen Sie Ihr Kennzeichen bequem online und profitieren Sie von umfassendem Schutz: gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht und optionaler Teilkasko für Schäden am eigenen Fahrzeug.

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Sparkassen-Auto­versicherung Direkt

Unfälle passieren leider immer wieder. Mit der Sparkassen-Autoversicherung Direkt sind Sie rundum geschützt: Die Kfz-Haftpflicht übernimmt Schäden an Dritten, während die Kasko Ihr eigenes Fahrzeug absichert. Zusätzlich profitieren Sie von 30 % Rabatt auf Fahrsicherheitstrainings am Sachsenring.

Agentursparkasse in Langenweißbach

Sparkasse Zwickau3.7 km
Zwickauer Str. 2
08134 Wildenfels
Telefon: 0375 - 3230

Über die Region

Langenweißbach

Langenweißbach, im Landkreis Zwickau gelegen, besteht aus den Ortsteilen Langenbach, Weißbach und Grünau. Die Region bietet eine reiche Geschichte, die bis ins 11. Jahrhundert zurückreicht, und beeindruckende Sehenswürdigkeiten wie die spätgotische Salvatorkirche in Weißbach und die barocke Kirche in Langenbach. Naturfreunde können das Waldbad in Langenbach und den Mulderadweg genießen. Für Sportbegeisterte gibt es mehrere Freizeitsportvereine. Die Sparkassen-Versicherung Sachsen bietet maßgeschneiderte Versicherungen, um die Bewohner vor regionalen Risiken wie Hochwasser zu schützen. Ein Besuch im Schaubergwerk Engländerstolln und der Kalkofe in Grünau lohnt sich ebenfalls.

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  • Einwohner: 2.418
  • Fläche: 22,49 km2
  • Höhe: 370 m

    Quellen: Wikipedia, Wikidata

    Aus unserem Blog

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    Fahrerflucht? Lieber nicht! Straftatbestand!

    Fahrerflucht ist eine ernstzunehmende Straftat, die bereits bei kleinen Schäden wie einem Kratzer am Auto oder dem Anfahren von Verkehrsschildern vorliegt. Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht aus, um sich von der Verantwortung zu entziehen. Selbst wenn man nicht schuld ist oder nur Beifahrer war, muss man am Unfallort bleiben und seine Personalien angeben. Auch Fahrradfahrer und Fußgänger können sich strafbar machen, etwa durch das Touchieren eines Autos mit einem Einkaufswagen. Die Strafen für Fahrerflucht sind hart und können bis zu einer Freiheitsstrafe führen.

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